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22.3795 · Motion · 2022-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft wurde am 13. April 2021 veröffentlicht. Mit ihm wird die erste Hälfte der parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umgesetzt. Der Bundesrat legt darin ein Reduktionsziel von 20 Prozent für die Nährstoffverluste fest.

Der Bundesrat wird beauftragt, dieses Ziel angesichts der voraussehbaren Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz und speziell auf die Tierproduktion zu senken.

Begründung

Das Parlament hat in der Debatte über die parlamentarische Initiative 19.475 im Gesetz kein Reduktionsziel für die Nährstoffverluste verankern wollen und diesen Entscheid dem Bundesrat übertragen. Er sollte ein solches Ziel auf dem Verordnungsweg festlegen.

Nach Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes legt der Bundesrat "die Reduktionsziele und die Methode zur Berechnung der Erreichung der Reduktionsziele fest. Er orientiert sich dabei auch am Ziel des Ersatzes importierter Kunstdünger durch die Förderung der Nutzung von Nährstoffen basierend auf einheimischen Hofdüngern und einheimischer Biomasse und berücksichtigt dabei die ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Er hört bei seinen Festlegungen die Kantone, die betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere betroffene Organisationen an..."

Laut Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket ist die häufigste Forderung -10 Prozent für Nitrat und -20 Prozent für Phosphor gewesen. Zudem lässt sich das Ziel von -20 Prozent Stickstoff mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen nicht erreichen. Dieses Ziel würde eine Reduktion des Viehbestands in der Schweiz und mehr Einfuhren erfordern. Dies entspricht nicht dem, was das Parlament mit seinen Beschlüssen zur parlamentarischen Initiative 19.475 wollte.

Darum muss das Ziel, die Nährstoffverluste zu verringern, insbesondere für Stickstoff gesenkt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Parlamentarische Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" beauftragt den Bundesrat, angemessene Reduktionsziele für die Stickstoff- und die Phosphorverluste der Landwirtschaft festzulegen. Er hat sich dabei auch am Ziel des Ersatzes importierter Kunstdünger durch die Förderung der Nutzung von Nährstoffen basierend auf einheimischen Hofdüngern und einheimischer Biomasse zu orientieren und dabei die ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Der Bundesrat hat vor seinem Entscheid zum Verordnungspaket zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 bei den Kantonen, den betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Vorstellungen über das Reduktionsziel bezüglich Nährstoffverluste stark auseinandergehen. Viele landwirtschaftliche Akteure kritisieren, dass eine Reduktion der Stickstoff-Verluste um 20 Prozent bis 2030 nicht realistisch sei. BioSuisse, der nationale Dachverband der Biobäuerinnen und Biobauern, unterstützt hingegen ein Reduktionsziel von 20 Prozent. Die Umweltakteure sehen mit Verweis auf die grossen Ziellücken im Nährstoffbereich 20 Prozent als absolutes Minimalziel. In der Vernehmlassung wurden auch ambitioniertere Reduktionsziele gefordert, zum Beispiel 40 Prozent vom Schweizerischen Städteverband (SSV). Das beschlossene Reduktionsziel entspricht somit einer ausgewogenen Berücksichtigung der in der Vernehmlassung geäusserten Meinungen.

Mit den Massnahmen des Verordnungspakets zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 und weiteren bereits beschlossenen Massnahmen (Pflicht zur emissionsarmen Güllelagerung und -ausbringung) können nach neuen Erkenntnissen die Phosphorverluste um rund 18 Prozent und die Stickstoffverluste um rund 11 Prozent reduziert werden. Die vom Parlament verabschiedete parlamentarische Initiative 19.475 sieht gemäss Artikel 6a Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetztes (LwG, SR 910.1) vor, dass die Branche zusätzliche Massnahmen zur Senkung der Nährstoffverluste ergreift.

Ob die definierten Ziele erreicht werden, hängt einerseits von der Beteiligung der Landwirtschaft an den Massnahmen des Bundes und anderseits von der Wirksamkeit der von der Branche ergriffenen Massnahmen ab. Sollte sich abzeichnen, dass die Ziele gemäss Absenkpfad nicht erreicht werden, kann der Bundesrat auf Verordnungsstufe zusätzliche Massnahmen ergreifen oder bestehende Massnahmen optimieren, um die Land- und Ernährungswirtschaft bei der Zielerreichung zu unterstützen. Um die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) zu erreichen und damit die Tragfähigkeit der Ökosysteme langfristig sicherzustellen, sind die umweltrelevanten Stickstoffverluste (Ammoniak, Nitrat, Lachgas) um mindestens 30 000 Tonnen Stickstoff zu reduzieren. Dies entspricht einer Reduktion der Stickstoffverluste um 30 Prozent.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die beschlossenen Ziele zur Reduktion der Nährstoffverluste der Landwirtschaft angemessen sind und dem Auftrag der parlamentarischen Initiative 19.475 entsprechen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.