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22.3830 · Interpellation · 2022-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Da es in der Schweiz immer mehr Zecken gibt, ist davon auszugehen, dass die Fälle von Lyme-Krankheit (Borreliose) in den nächsten Jahren zunehmen werden. Dennoch ist es für Personen mit Lyme-Krankheit oft sehr schwierig, ihre Ansprüche auf Versicherungsentschädigung (Unfallversicherungen, Invaliditätsversicherungen) geltend zu machen, obwohl die Krankheit eine starke Behinderung darstellt. Borreliose zu diagnostizieren, ist sehr kompliziert, und die Krankheit entwickelt sich über einen sehr langen Zeitraum.

Zudem suchen Schweizer Patientinnen und Patienten nicht selten im Ausland nach medizinischen Lösungen, wo die Forschung offenbar weiter fortgeschritten ist als hierzulande.

Aufgrund der beiden oben erwähnten Punkte stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Wird die Lyme-Krankheit in der Schweiz als Problem der öffentlichen Gesundheit betrachtet oder wird sie zumindest als Krankheit angesehen, die zu einem Problem der öffentlichen Gesundheit werden könnte?

2. Was wird unternommen, um vor allem in im Bereich der Diagnostik, aber auch der Behandlung den Rückstand gegenüber dem Ausland aufzuholen?

3. Sind Sensibilisierungskampagnen geplant?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Lyme-Krankheit wird als Problem der öffentlichen Gesundheit betrachtet. Die Zahl der jährlich geschätzten Fälle wird mittels Sentinella-System erhoben. Am Sentinella-Meldesystem nehmen 150 bis 250 Hausarztpraxen in der ganzen Schweiz teil, die wöchentlich die Anzahl Konsultationen melden, die zu einer Borreliose-Diagnose führen. Seit 2008 sind gemäss Sentinella-Meldungen jedes Jahr zwischen 5 500 und knapp 18 000 Personen betroffen (jährliche Schwankungen).

Während der Saison, in der Zecken besonders aktiv sind, veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf seiner Website monatlich einen Bericht über zeckenübertragene Krankheiten. Diese Publikation wird im BAG-Bulletin angekündigt (elektronische und Papierversion).

2. In der Schweiz ist das Nationale Referenzzentrum für zeckenübertragene Krankheiten (CNRT) zuständig für die Referenz- und Bestätigungsdiagnostik der Lyme-Krankheit. Im Auftrag des BAG stellt es seine Kompetenzen den nationalen und kantonalen Gesundheitsbehörden und den Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung.

Die Prävention gehört zu den Aufgaben des BAG. Für Behandlungsempfehlungen ist es hingegen nicht zuständig. Die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte beziehen sich auf die Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie. Diese stützen sich in den Grundzügen auf die Empfehlungen der Europäischen Union (ESCMID Study Group for Lyme Borreliosis (ESGBOR)).

3. Aufgrund von Covid-19 war das BAG auch im Rahmen der Informationskampagnen gezwungen, den Fokus auf die Pandemiebekämpfung zu legen. Ärztinnen und Ärzte und Medien werden aber über den monatlichen Bericht des BAG für die Problematik der zeckenübertragenen Krankheiten sensibilisiert. Sie geben diese Informationen an ihre Patientinnen und Patienten bzw. an die Bevölkerung weiter.

Überdies sind die Kantone im Bereich der Prävention aktiv: Zeckenübertragene Krankheiten gehören zu den Themen, die bereits im Kindergarten und danach auf allen Schulstufen behandelt werden, insbesondere vor Aktivitäten im Freien. Vom CNRT oder den Kantonen - aber auch vom Apothekennetz und bestimmten Versicherungen wie der Suva - erstelltes Material wird an Eltern und Kinder und an die gesamte Bevölkerung verteilt oder ihnen zur Verfügung gestellt. Zudem hat das BAG die Entwicklung der kostenlosen Smartphone-App "Zecke/Tique" durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil unterstützt: Diese liefert nützliche Informationen über Zecken, ihren Lebensraum und Möglichkeiten, sich zu schützen. Darüber hinaus können die Nutzerinnen und Nutzer Orte melden, wo sie Zecken beobachtet haben oder gestochen wurden.

Antwort des Bundesrates.