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22.3869 · Motion · 2022-06-23

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen,

- dass frauenspezifische Krankheiten und Beschwerden klarer identifiziert und gezielter erforscht werden;

- dass zusammen mit Fachgesellschaften Guidelines für Diagnose, Indikation und Therapie erstellt und durchgesetzt werden;

- dass die Förderung der Qualität der Behandlung frauenspezifischer Krankheiten als Ziel der Eidgenössischen Qualitätskommission definiert wird.

Eine Minderheit der Kommission (Glarner, Aeschi Thomas, Herzog Verena, Rösti, Rüegger, Schläpfer) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Zahlreiche Krankheiten wie Lipödem oder Endometriose treffen ausschliesslich oder grossmehrheitlich Frauen. Das dürfte mitunter ein Grund sein, dass diese Krankheiten wenig erforscht werden, oft nicht zeitgerecht diagnostiziert werden können und Therapien kaum oder spärlich zur Verfügung stehen. Im Weiteren leiden unzählige Frauen stark an Menstruationsbeschwerden. Auch in diesem Bereich liegt die Forschung mit Behandlungsmöglichkeiten im Hintertreffen.

Es ist unerlässlich, dass frauenspezifische Krankheiten als solche identifiziert und breiter erforscht werden. Dazu sollte der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit einem Forschungsprogramm mandatieren. Es braucht zudem verbindliche Guidelines für Medizinalpersonen für eine schnelle Diagnose und wirksame Therapien, womit die Fachgesellschaften sowie die Eidgenössische Qualitätskommission beauftragt werden müssen. Eine verbesserte Datenlage mit evidenzbasiertem Fachwissen führt zu einer gezielteren Behandlung der Krankheiten und Beschwerden, die frauenspezifisch sind oder hauptsächlich Frauen betreffen. Und zudem verhindert es Fehldiagnosen, die für betroffene Frauen zermürbend sind und unnötige Kosten verursachen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt, dass die erwähnten frauenspezifischen Krankheiten und Beschwerden grosses Leid verursachen können. Damit die Behandlungsqualität gewährleistet und verbessert werden kann, ist eine kontinuierliche Wissensentwicklung und ein Wissenstransfer zu den zuständigen Fachpersonen notwendig. Eine intensivierte Forschung mit dem Zweck der Optimierung der Behandlung ist zu begrüssen. Die Forschenden aller Schweizer Hochschulforschungsstätten haben bereits heute die Möglichkeit, über die Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) - oder bei anwendungsorientierten Forschungsthemen über die Innosuisse - Mittel für die Durchführung wissenschaftlicher Projekte zu beantragen. Weiter können interessierte Kreise im Rahmen von NFP-Prüfrunden Themenvorschläge für neue Nationale Forschungsprogramme (NFP) beim zuständigen Fachamt (SBFI) einreichen. Die Fristen und Bedingungen für neue NFP-Vorschläge werden jeweils auf der Website des zuständigen Fachamtes kommuniziert (www.sbfi.admin.ch). Die gesamte Förderung beruht auf dem Bottom-up-Prinzip und die Mittel werden nach Exzellenzkriterien im Wettbewerbsprinzip vergeben. Der Bundesrat erachtet das Bottom-up-Prinzip als zentrales Element für die heutige erfolgreiche Forschungsförderung.

Die Erarbeitung von Guidelines bezüglich Diagnostik und wirksamen Therapien liegt in der Zuständigkeit der medizinischen Fachgesellschaften. So verweist die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) auf ihrer Website beispielsweise auf die Leitlinie " Endometriose: Diagnostik und Therapie", die in Zusammenarbeit mit der deutschen und österreichischen Fachgesellschaft erarbeitet worden ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass solche Leitlinien bei den Grundversorgerinnen und Grundversorgern sowie bei anderen medizinischen Fachdisziplinen zu wenig bekannt sind. Wie bereits in der Antwort auf die Motion 22.3223 Suter "Endometriose. Nationale Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne" festgehalten worden ist, fällt die Information und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzte sowie anderer Gesundheitsfachpersonen in die Zuständigkeit der jeweiligen Fachgesellschaften. Der Bund kann auf Fachgesellschaften zugehen und darauf hinwirken, dass die Sensibilisierung bei den entsprechenden Berufsgruppen verstärkt wird. Er verfügt jedoch über keine gesetzliche Grundlage, die es ihm erlauben würde, die Gesundheitsfachpersonen für spezifische nicht übertragbare Krankheiten zu sensibilisieren oder eine Kampagne der Kantone und/oder der Fachgesellschaften finanziell zu unterstützen.

Der Bundesrat legt auf Antrag der Eidgenössischen Qualitätskommission jährlich die von ihr zu erreichenden Ziele und die Überprüfung der Zielerreichung fest (Art. 58c Abs. 2 Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG; SR 832.10). In diesem Rahmen könnte er ein wie in der vorliegenden Motion vorgeschlagenes Ziel formulieren, sofern dieses zu den Zielen der Vierjahresperiode im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) beiträgt (Art. 58 KVG). Der Bundesrat wird die Formulierung dieses Ziels im Rahmen der Vierjahresziele und der aktuellen Arbeiten der Kommission prüfen.

In Erfüllung des Postulats 19.3910 Fehlmann Rielle " Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten" wird derzeit ein Bericht erarbeitet, in welchem frauenspezifische Benachteiligungen in Forschung, Versorgung und Prävention analysiert werden. Die Umsetzung möglicher Massnahmen wird voraussichtlich mehrheitlich nicht in der Kompetenz des Bundes liegen. Nach der bis Ende 2023 vorgesehenen Verabschiedung des Berichts durch den Bundesrat soll jedoch darüber entschieden werden, ob seitens Bund weitere Massnahmen notwendig sind. Diese Massnahme ist Teil der Gleichstellungsstrategie 2030 (www.gleichstellung2030.ch/de/4.1.3.2).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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