22.3889 · Motion · 2022-08-18
Justiz- und Polizeidepartement
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für ein schweizweites Verbot von Konversionsmassnahmen (auch bekannt als "Konversionstherapien") bei Minderjährigen und/oder bei jungen Erwachsenen und eine entsprechende Strafnorm zu schaffen. Damit sind sämtliche Massnahmen gemeint, die eine Veränderung ("Umpolung") oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks (SOGIE) zum Ziel haben. Bei der Definition dieser Begrifflichkeiten soll er sich an den internationalen Standards (Yogyakarta Principles) orientieren. Verboten werden sollen das Anbieten, Vermitteln und Bewerben solcher Konversionsmassnahmen.
Nicht von diesem Verbot erfasst sein sollen namentlich
- professionell begleitete ergebnisoffene Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wie beispielsweise psychotherapeutische Massnahmen gemäss Richtlinien der entsprechenden Berufsverbände;
- medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung;
- Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen und Verhalten (wie Exhibitionismus oder Pädosexualität).
Eine Minderheit der Kommission (Nidegger Addor, Geissbühler, Heer, Schwander, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Konversionsmassnahmen - auch als sogenannte "Konversionstherapie" oder "Homo-Heilung" bekannt - haben zum Ziel, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle "umzupolen" oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern. Diese Praxis folgt der Ansicht, dass Homosexualität und Transidentität "Krankheiten" seien und mit entsprechender "Behandlung" therapiert werden sollen. Solche Massnahmen können bei den Betroffenen nachweislich zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität führen und haben keinen therapeutischen Nutzen. Deshalb verurteilen die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände solche Massnahmen klar und untersagen sie ihren Mitgliedern.
Doch Konversionshandlungen werden auch in der Schweiz von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Coaches, Sexualberatenden und Seelsorger:innen durchgeführt. Ein explizites Verbot, das allen solche schädigenden Handlungen untersagt, verbunden mit strafrechtlichen Sanktionen und einem Berufsausübungsverbot hat eine abschreckend-präventive Wirkung, verhindert weiteren Schaden und deckt auch Fälle ab, in denen die Handelnden nicht einem Gesundheitsberuf oder einem Berufsverband angehören und daher nicht unter entsprechende berufsrechtliche Bestimmungen fallen.
In vielen Kantonen wie Zürich, Genf, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Schwyz und Waadt wurden parlamentarische Vorstösse für ein Verbot von Konversionsmassnahmen eingereicht. Um einen kantonalen Flickenteppich zu verhindern, ist eine national einheitliche Regelung notwendig.
Eine entsprechende Standesinitiative aus dem Kanton Basel-Stadt ist derzeit hängig. Malta, Deutschland, Frankreich und Griechenland kennen bereits nationale Verbote.
In Belgien, Irland, den Niederlanden, Polen, Portugal und in Spanien sind entsprechende Gesetzesentwürfe in Erarbeitung. Bei der Gesetzesausarbeitung kann sich der Bundesrat an den Erfahrungen und Regelungen in diesen Ländern orientieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Jegliche "Therapie", welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel hat, ist aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen. Dies hat der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motion 19.3840 Quadranti "Verbot der 'Heilung' homosexueller Jugendlicher" und auf die Interpellation 20.3870 Barrile "Die Schweiz ist ein Zufluchtsort für 'Homo-Heiler'", in denen es thematisch jeweils - anders als vorliegend - nur um Minderjährige gegangen ist, festgehalten. Er hat dabei auch den bestehenden rechtlichen Rahmen in Erinnerung gerufen und darauf hingewiesen, dass auch die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf diesem Gebiet vertieft geprüft werden müsse. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat das Postulat 21.4474 von Siebenthal "Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung" angenommen, in dessen Rahmen das Eidgenössische Departement des Innern gegenwärtig genau diese Fragen prüft.
Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Ergebnisse dieses Berichts abgewartet werden sollten, bevor entschieden wird, ob und - falls ja - welche Änderungen des Bundesrechts vorgenommen werden müssen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.