Analyse der Wirkung von Bundessubventionen auf die Biodiversität. Willkürlicher Fokus auf den Agrarsektor
22.3898 · Interpellation · 2022-09-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vorstudie zur Wirkung der verschiedenen Bundessubventionen auf die Biodiversität zur Kenntnis genommen und die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Wirkung dieser Bundessubventionen auf die Biodiversität zu evaluieren.
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Weshalb wurde die Mehrheit der Subventionen, die Verkehr, Energieproduktion und Siedlung betreffen, in der Vorstudie nicht berücksichtigt?
2. Wenn doch jegliches menschliche Handeln einen ökologischen Fussabdruck verursacht und sämtliche Subventionen für einen genauen Zweck bestimmt sind, der wiederum auf rechtlichen Grundlagen fusst, warum wurde dann in der Vorstudie der Fokus genau auf den Aspekt der Biodiversität gelegt?
3. Warum werden fast alle Massnahmen im Zusammenhang mit der Agrarpolitik, darunter insbesondere Grenzschutz, Investitionshilfen, Beiträge, Direktzahlungen und Absatzförderungsmassnahmen in dieser Vorstudie als Subventionen betrachtet, die sich auf die Biodiversität auswirken und analysiert werden müssen, und dies obwohl der Agrarsektor während der Coronakrise als essenzieller Sektor betrachtet wurde?
4. Wird die aktuelle Agrarpolitik durch diese Analyse infrage gestellt und ist der am 22. Juni 2022 veröffentlichte Bericht des Bundesrates zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik (Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3931) aufgrund dieser Analyse hinfällig?
5. Berücksichtigt die Analyse dieser Subventionen nebst den Auswirkungen auf die Biodiversität auch die Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die Offenhaltung der Flächen, das Tierwohl sowie die wirtschaftliche und soziale Situation in der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft, insbesondere für Bauernfamilien und für die Berggebiete?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Der Bundesrat stützte sich bei der Auswahl der Vertiefungen auf die vom Interpellanten erwähnte Vorstudie des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Diese Vorstudie wiederum nahm den Grundlagenbericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz" der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) zum Ausgangspunkt (www.wsl.ch > publikationen > subventionen). Die Kriterien der Vorstudie des BAFU waren dabei: die ökologische Relevanz, das Reformpotenzial und die Einbettung in den politischen Prozess. Die acht Subventionen, die aufgrund der Vorstudie ausgewählt wurden, weisen das grösste Reformpotenzial hinsichtlich einer möglichen Aufwertung der Biodiversität auf. Dass fünf der Vertiefungen die Landwirtschaftspolitik betreffen, liegt zum einen daran, dass Subventionen einen festen Platz im Instrumentarium der Schweizer Agrarpolitik haben. Zum andern ist die Landwirtschaft untrennbar mit der Biodiversität verbunden. Entsprechend gross sind ihre Auswirkungen auf die Biodiversität.
In den Bereichen Verkehr, Energie und Siedlung hängt der Ausschluss von den Vertiefungen in vielen Fällen mit dem sehr breit gefassten Subventionsbegriff im Grundlagenbericht der WSL und SCNAT oder fehlender Zuständigkeit des Bundes zusammen. Was den Verkehr betrifft, haben die Bundesämter für Strassen und für Verkehr der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates 2021 bereits einen Bericht unterbreitet, welcher in sieben konkreten Massnahmen mündete. Im Bereich Energie führte das Kriterium "Einbettung in den politischen Prozess" zum Verzicht auf Vertiefungen (z.B. Subventionen welche auslaufen, oder bei denen fundamentale Zielkonflikte z.B. mit der Versorgung mit einheimischer erneuerbarer Stromproduktion bestehen). Der Bundesrat verweist hierzu auch auf seine Antwort auf die Interpellation Trede (22.3839).
2. Biodiversität ist für Mensch und Umwelt zentral. Deshalb hat sich die Schweiz mit dem Beitritt zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention, SR 0.451.43) verpflichtet, Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung abzuschaffen oder umzugestalten. Einen entsprechenden Auftrag hat der Bundesrat im Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz erteilt (www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Biodiversität > Fachinformationen > Biodiversitätspolitik > Strategie & Aktionsplan) und in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 bekräftigt (Ziel 15.a). Ein analoger Auftrag besteht auch für den Bereich Klima (Ziel 12.c der Strategie Nachhaltige Entwicklung).
4 und 5. In seinem Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 (www.blw.admin.ch > Politik > Agrarpolitik > Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik) hat der Bundesrat dargelegt, wie er sich die längerfristige Weiterentwicklung der Agrarpolitik vorstellt. Mit den vorgeschlagenen Stossrichtungen und Handlungsfeldern sollen die Ziele gemäss Artikel 104 und 104a der Bundesverfassung unter den künftigen Rahmenbedingungen besser erfüllt werden als bisher. Die Vision des Bundesrats für den Zeithorizont 2050 lautet "Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit von der Produktion bis zum Konsum". Die vom Bundesrat beschlossenen Vertiefungen der agrarpolitischen Massnahmen gehören zu den Analysen, welche in den nächsten Jahren im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik durchgeführt werden. Die Hauptziele der Subventionen werden mit den Evaluationen nicht in Frage gestellt. Allfällige daraus abgeleitete Reformvorschläge werden die Optimierung des Instrumentariums bezwecken.
Antwort des Bundesrates.