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Ernährung. Wenn die Schweiz die Verabschiedung von Vorschriften verhindern will, die die südamerikanische Bevölkerung vor Fettleibigkeit schützen

22.3924 · Interpellation · 2022-09-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die mexikanische Regierung hat 2016 angesichts der Tatsache, dass Übergewicht und Fettleibigkeit in der Bevölkerung weit verbreitet sind, einen "nationalen epidemiologischen Notstand" verlauten lassen. Die Zahlen sind in der Tat alarmierend: 38 Prozent der Kinder zwischen 5 und 11 Jahren sind übergewichtig oder fettleibig. Bei den Menschen ab 20 Jahren beträgt der Anteil gar 74 Prozent. Mexiko liegt in der von der OECD veröffentlichten Liste des Anteils der fettleibigen Bevölkerung hinter den USA auf dem zweiten Platz.

Um gegen die Geissel der Fettleibigkeit vorzugehen, hat Mexiko 2019 entschieden, eine eindeutige Etikettierung einzuführen, um die Bevölkerung vor ultraverarbeiteten und gesundheitsschädigenden Lebensmitteln zu warnen. Schwarze Aufkleber, die in ihrer Form an Stoppschilder erinnern, kennzeichnen seit 2020 solche Lebensmittel. Der Zusammenhang zwischen solchen Produkten und Übergewicht, Diabetes, Bluthochdruck, kardiovaskulären Erkrankungen oder Krebs wird in zahlreichen Studien bestätigt.

Diese Massnahme hat aber heftige Reaktionen vonseiten der Industrie, insbesondere Nestlé, hervorgerufen. Das ist nicht besonders überraschend, wenn man weiss, dass Mexiko für den Nahrungsmittelgiganten einen Markt im Volumen von über einer Milliarde Franken darstellt.

Beunruhigender als das allerdings ist die Haltung der Schweiz. Nestlé hat sich direkt an das SECO gewandt, um die Unterstützung der offiziellen Schweiz im Kampf gegen die geplante Regelung zu verlangen. Nestlé soll gebeten worden sein, die schweizerisch-mexikanische Handelskammer zu kontaktieren, um in einer Sitzung "eine gemeinsame Strategie gegenüber den mexikanischen Behörden zu erarbeiten" und dies "zum Vorteil aller Schweizer Unternehmen".

Die Schweiz hat auch bei Chile interveniert und sich auf das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Abkommen) der WTO berufen, damit das Land beweist, dass seine Etikettierungen, die denjenigen in Mexiko praktisch gleichen, und die Werbeeinschränkung für ungesunde Produkte wirklich die Volksgesundheit schützen.

Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Ist es normal, dass sich die Schweiz über das SECO als Vermittler und das EDA derart direkt in innenpolitische Angelegenheiten eines Staates einmischt, und dies im Namen einer Firma, die ihren Profit über die Gesundheit der Bevölkerung eines Landes stellt? Ist das die von der Schweiz propagierte Ethik?
  • Ist der Bundesrat über solche Interventionen auf dem Laufenden, und unterstützt er sie?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der internationale Handel untersteht einem System von Regeln, die in zahlreichen multilateralen und bilateralen Abkommen festgeschrieben sind. In diesem Fall ist hauptsächlich das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen) relevant. Dieses sieht für die WTO-Mitglieder das Recht vor, technische Vorschriften zu erlassen, um ein angemessenes Schutzniveau für legitime öffentliche Interessen zu gewährleisten. Dies umfasst etwa den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Da sich solche Vorschriften negativ auf den Handel auswirken können, gibt das TBT-Übereinkommen Grundsätze vor, an die sich die Mitglieder halten müssen. Diese Grundsätze widerspiegeln die Prinzipien der guten Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit: Nicht-Diskriminierung, Verhältnismässigkeit, Transparenz und Orientierung an internationalen Normen.

Auch das TBT-Übereinkommen sieht Transparenzpflichten vor. So müssen geplante technische Vorschriften im Voraus bekannt gemacht werden. Dies erlaubt den anderen Mitgliedern - nicht aber privaten Unternehmen - einerseits davon Kenntnis zu nehmen und andererseits Kommentare zu unterbreiten sowie Fragen zu stellen, falls geplante Vorschriften ihrer Ansicht nach potentiell ungerechtfertigte technische Handelshemmnisse schaffen. Es bleibt aber die Aufgabe der nationalen Behörden, in diesem Fall der mexikanischen, abhängig vom verfolgten Ziel über die Verhältnismässigkeit der geplanten Massnahmen zu entscheiden. Dank diesem Verfahren lassen sich die Auswirkungen von technischen Vorschriften besser abschätzen und unvorhergesehene Probleme weitgehend vermeiden. Es ist anzumerken, dass Rechtsetzungsvorhaben in der Schweiz jeweils einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen werden. Die Praxis der Bekanntmachung, wie sie im TBT-Übereinkommen vorgesehen ist, ergänzt durch den Austausch innerhalb des TBT-Ausschusses, ist auf internationaler Ebene mit der Vernehmlassung vergleichbar.

Im vorliegenden Fall handelt es sich somit um eine übliche Reaktion auf die Bekanntmachung einer technischen Vorschrift in der WTO. Das SECO hat in seiner Stellungnahme die von den mexikanischen Behörden verfolgten legitimen Interessen ausdrücklich unterstützt und Fragen zur Verhältnismässigkeit gewisser der vorgeschlagenen Massnahmen gestellt.

2. Der Bundesrat setzt sich für eine stabile, regelbasierte und verlässliche multilaterale Handelsordnung und damit für offene Märkte sowie gegen Willkür und Protektionismus ein. Diese Ordnung ist insbesondere auch im Interesse der Entwicklungs- und Schwellenländer. Der erwähnte Dialog über regulatorische Massnahmen, die den Handel beeinträchtigen können, ist ein wichtiges Instrument, um die Grundsätze der guten Regierungsführung sowie der Rechtsstaatlichkeit soweit möglich zu erhalten.

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der multilateralen Institutionen bewusst und befürwortet diese Arbeiten gerade angesichts einer weltweiten Zunahme von Handelshemmnissen. Das für die Umsetzung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik zuständige WBF erstattet dem Bundesrat und dem Parlament regelmässig Bericht über wichtige Entwicklungen in der Aussenwirtschaftspolitik, einschliesslich im Bereich der technischen Handelshemmnisse.

Antwort des Bundesrates.