22.3938 · Motion · 2022-09-20
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen und umzusetzen, mit denen erreicht wird, dass die militärische Ausbildung, insbesondere im Rahmen der Beförderungen, in den verschiedenen Ausbildungslehrgängen zur Erlangung eines höheren Abschlusses berücksichtigt wird.
Begründung
Auch wenn die Attraktivität der Armee in den letzten Jahrzehnten zu wünschen liess, insbesondere bei Beförderungen zum Offizier oder zum höheren Unteroffizier, so muss doch auch anerkannt werden, dass in der militärischen Ausbildung Fähigkeiten vermittelt werden, die auch ausserhalb des rein militärischen Bereichs wertvoll sind, insbesondere in Bezug auf die Übernahme und die Bewältigung komplexer Aufgaben.
Die Aneignung dieser Fähigkeiten kann somit als positive Externalität definiert werden, die sowohl der betroffenen Person als auch der Gesellschaft als Ganzes zugute kommt und die daher grundsätzlich unterstützt und gefördert werden sollte. In diesem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass die Zivildienstleistenden jeweils eine Bestätigung für ihre Einsätze erhalten und diese von den Hochschulen als Praktikum anerkannt werden.
Die Attraktivität der militärischen Beförderungen kann gesteigert werden, indem ihr Wert in der Hochschulbildung verbreiteter anerkannt wird, z.B. in Form von Bestätigungen zusammen mit ETCS-Punkten, die an allen Schweizer Hochschulen und Fachhochschulen verwendet werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Armee hat seit Umsetzungsbeginn der Weiterentwicklung der Armee (WEA; 2018) Kooperationen mit verschiedenen Institutionen der Schweizerischen Bildungslandschaft geschlossen. Dadurch kann beispielsweise die militärische Führungsausbildung als Praktikum an Berufsausbildungen oder als Studienleistungen (ECTS) an diverse Studiengänge angerechnet werden (https://www.vtg.admin.ch/de/karriere/bildungslandschaft-und-armee/anerkennung-fuehrungsausbildung-durch-hochschulen.html). Hinzu kommt, dass alle Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere nach Abschluss ihrer militärischen Führungsausbildung sowohl ein Zertifikat von Swiss Leaders als auch einen Bildungs- und Kompetenznachweis der Armee erhalten. Ihnen wird ausserdem eine Ausbildungsgutschrift gewährt, die für eine zivile Ausbildung eingesetzt werden kann (https://www.vtg.admin.ch/de/karriere/bildungslandschaft-und-armee/ausbildungsgutschrift.html).
Ab 2023 werden auch Soldaten einen funktionsspezifischen Bildungs- und Kompetenznachweis erhalten. Dieser wird fachtechnische Kompetenzen sowie Sozial- und Selbstkompetenzen ausweisen, die für das zivile Berufsleben einen Mehrwert darstellen.
Das Ziel der Armee ist es, die zivile Anerkennung von militärischen Ausbildungen auf möglichst alle Funktionen auszuweiten. Sie sieht deshalb vor, dass künftig funktionsspezifische Ausbildungen vermehrt auch als Praktikum für bestimmte Berufsausbildungen anrechenbar sein sollen; beispielsweise die Ausbildung zum Truppenkoch als Küchenpraktikum an Hotelfachschulen. Ausserdem sollen weitere Vereinbarungen mit Hochschulen und Universitäten abgeschlossen werden; vermehrt auch in der Westschweiz und im Tessin. Da die einzelnen Hochschulen autonom sind, muss die Anerkennung der militärischen Ausbildung (z.B. als ECTS) mit den Bildungsstätten einzeln verhandelt werden.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die bereits getroffenen Massnahmen eine positive Wirkung zeigen und die weiteren geplanten Massnahmen ausreichend sind, um die Anerkennung des Militärdienstes im zivilen Umfeld weiter zu steigern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.