22.3947 · Interpellation · 2022-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In den letzten Jahren hat der Biodiversitätsrückgang in der Schweiz und weltweit ein sehr beunruhigendes Niveau erreicht. Das Tempo des Artenrückgangs übersteigt die natürliche Aussterberate um den Faktor Tausend. Die Hauptursachen dieses Rückgangs in der Schweiz sind das Verschwinden natürlicher Lebensräume, die chemische Verschmutzung und die Lichtverschmutzung, die globale Erwärmung aufgrund der Verbrennung fossiler Brenn- und Treibstoffe und der Massentierhaltung, aber auch die invasiven Arten, die via Tourismus und Handelsaustausch eingeführt werden. Zudem tragen das Konsumverhalten, der Tourismus und der Import von Rohstoffen in unser Land zur Abholzung und zur Übernutzung der Boden- und Meeresressourcen in den Ländern des Südens bei.
Dieser in 65 Millionen Jahren noch nie dagewesene Rückgang gefährdet die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme und die lebenswichtigen Leistungen, die sie der Menschheit erbringen (Bestäubung, Filterleistungen, Ernährungssicherheit, Gleichgewicht innerhalb der Nahrungsketten, natürliche Regulierung der Schädlingspopulationen, Klimaregulierung und -resillienz usw.).
Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Bundesrat 2017 einen Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität, aber fünf Jahre später hat sich die Situation kaum verbessert und die Biodiversitätskrise ist aktueller denn je. Daher stellen sich die folgenden Fragen:
1. Welche Mittel stehen von 2020 bis 2023 für die Umsetzung des Aktionsplans und insbesondere für die ökologische Infrastruktur zur Verfügung? Wie wird die Höhe der gewährten Beträge festgelegt? Sind die bestehenden Personalressourcen langfristig ausreichend?
2. Wie ist der Fortschritt der Kantone bei der Planung der ökologischen Infrastruktur?
3. Eine Wirkungsanalyse ist für 2022 vorgesehen. Wird diese fristgerecht verfügbar sein?
4. Sind Anzahl und Art der Massnahmen des Aktionsplans angesichts der Beschleunigung des Rückgangs und der Klimaerwärmung in den letzten Jahren angepasst worden?
5. Ist eine Fortführung der Strategie nach 2026 bereits vorgesehen?
6. Der Bundesrat weist auf die Wichtigkeit der Wissensvermittlung im Bereich der Biodiversität hin und auf die Notwendigkeit, ihr einen höheren Stellenwert in der Allgemein- und Berufsbildung einzuräumen. Wie steht es um die Erreichung dieser Ziele? Was sind die grössten Hindernisse?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Für die Jahre 2020-2023 hat der Bundesrat insgesamt 254 Millionen Franken zur Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) freigegeben. Darin inbegriffen sind 214 Millionen Franken zur Umsetzung von Sofortmassnahmen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität, die im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen umgesetzt werden. Sie kommen insbesondere der ökologischen Infrastruktur zu Gute. Weitere 40 Millionen Franken dienen der Umsetzung von Synergiemassnahmen und Pilotprojekten des AP SBS. Die zur Umsetzung der ersten Phase des AP SBS erforderlichen personellen Ressourcen wurden ab 2017 im Bundesamt für Umwelt (BAFU) intern kompensiert, indem beispielsweise Vollzugs- und Aufsichtsaufgaben reduziert wurden. Der Bundesrat ist sich des Ressourcenbedarfs für die Biodiversität bewusst. Er wird den Umfang der eingesetzten Mittel gestützt auf die Wirkungsanalyse des AP SBS sowie die geplante Fortführung des Aktionsplans erneut überprüfen.
2. Die Planung der ökologischen Infrastruktur durch die Kantone ist Bestandteil der Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen für die Programmperiode 2020-2024. Die Umsetzung der Programmvereinbarungen ist aktuell im Gange.
3. Das BAFU führt die Wirkungsanalyse des AP SBS gemäss Auftrag des Bundesrates durch. Aktuell ist geplant, die Wirkungsanalyse dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2023 vorzulegen, zeitgleich mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen nach dem Ende der Umsetzungsphase I des AP SBS.
4. Der Bundesrat wird erst gestützt auf die Wirkungsanalyse des AP SBS sowie unter Einbezug weiterer Grundlagen über eine Anpassung und Ergänzung des Aktionsplans mit weiteren Massnahmen entscheiden.
5. Die Strategie Biodiversität Schweiz bleibt bis auf Weiteres gültig. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Vogler (19.3467) präzisiert, dass er auf Basis der Wirkungsanalyse sowie unter Einbezug weiterer nationaler und internationaler Erkenntnisse über eine Anpassung der Strategie Biodiversität Schweiz beschliessen wird.
6. Der Bundesrat musste aufgrund der knappen Ressourcen bereits 2017 verschiedene Massnahmen auf die zweite Umsetzungsphase das AP SBS verschieben; darunter fallen auch Massnahmen zu Bildung und Forschung. Er wird diese Massnahmen im Rahmen der Vorbereitung seines Entscheids zur Fortsetzung des AP SBS prüfen.
Antwort des Bundesrates.