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22.4012 · Interpellation · 2022-09-27

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Ukraine-Krieg zeigt auf eindrückliche Art und Weise wie wichtig indirekte Feuerunterstützung für Streitkräfte ist. Aktuell ist diese Fähigkeit in der Schweizer Armee kaum vorhanden. Es stellen sich folgende Fragen:

1. Welches sind die aktuellen Grundüberlegungen des Bundesrates bezüglich dem Vorgehen im Bereich Feuerunterstützung bis 2030?

2. Plant der Bundesrat eine Aktualisierung des Berichts "Zukunft der Artillerie", welcher im Jahr 2016 unter einer komplett anderen weltpolitischen Sicherheitslage entstanden ist?

3. In welcher Operationssphäre soll in Zukunft (bis 2035) die Feuerunterstützung primär angesiedelt sein? Auf dem Boden in Form von indirekter Feuerunterstützung durch Artillerie oder im Luftraum in Form von Luftnahunterstützung? Welche Gründe sprechen für oder gegen die jeweiligen Operationssphären?

4. Die bisherigen im Dienst stehenden Panzerhaubitzen sollen zum Ende des Jahrzehnts ersetzt werden. Soll das Ersatzsystem wie bisher auf operativer Stufe angesiedelt sein oder sollen die Systeme auch auf taktischer Stufe direkt den Formationen unterstellt werden?

5. Ist vorgesehen, dass mittel- bis langfristig Bodensysteme zur Feuerunterstützung für mittlere Reichweiten (bis 50 Km) und längere Reichweiten (>50 Km) beschafft werden? Auf wann wird die Beschaffung dieser Systeme geplant?

6. Ist geplant Mehrfachraketenwerfer zu beschaffen? Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen diese Systeme beschafft werden? Wenn nein, wieso nicht?

7. Der Ukraine-Krieg zeigt, dass eine starke und grosse Artilleriewaffe schlachtentscheidend ist. Plant der Bundesrat entsprechend neue Artillerieformationen aufzustellen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

8. Plant der Bundesrat entgegen aller Lektionen, die sich aus dem Ukraine-Krieg ziehen lassen, die Gesamtzahl an Artilleriesystemen zu verringern und die Artillerieformationen zu verkleinern? Wenn ja, mit wie vielen Systemen und Formationen rechnet der Bundesrat?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 3: Die Fähigkeit "indirekte Wirkung gegen Ziele am Boden" und ihre Weiterentwicklung ist im Bericht "Luftverteidigung der Zukunft" und im Grundlagenbericht "Zukunft der Bodentruppen" beschrieben und kann von luft- und bodengestützten Systemen erfüllt werden. Die indirekte Feuerunterstützung über kurze, mittlere und grosse Distanzen hat dabei in einem bewaffneten Konflikt entscheidende Vorteile: So kann einem Gegner zum Beispiel verunmöglicht werden, seine Mittel einzusetzen oder seine Truppen zu bewegen, da sie permanent gefährdet wären. Ausserdem kann die indirekte Feuerunterstützung - vor allem diejenige über grössere Distanzen - auch eine abhaltende Wirkung haben.

In der aktuellen Planung wird die Fähigkeit zur indirekten Feuerunterstützung durch die Armee in beiden Wirkungsräumen (Boden und Luft) weiterentwickelt bzw. aufgebaut, da sich diese in einem Einsatz ergänzen.

Zu 2: Die ersten Erkenntnisse aus dem Ukrainekrieg decken sich mit der Schlussfolgerung des Bundesrats im Bericht "Zukunft der Artillerie" von 2016, dass indirektes Feuer auf unterschiedliche Distanzen auch in Zukunft eine wichtige Fähigkeit bleiben wird. Zum aktuellen Zeitpunkt ist keine Aktualisierung des Berichts geplant.

Zu 4, 5, 6, 7 und 8: Mit dem Projekt "Artillerie Wirkplattform und Wirkmittel 2026" wird die Fähigkeit zur indirekten Feuerunterstützung über mittlere Distanzen auch in Zukunft sichergestellt. Die für den Ersatz der Panzerhaubitze M109 in Frage kommenden radgestützten Systeme müssen eine Reichweite von mindestens 50 Kilometer aufweisen (im Vergleich zu heute rund 20 Kilometer) und dabei Ziele präzis treffen, um Kollateralschäden zu verhindern. Es ist geplant, dem Parlament zwischen 2026 und 2030 ein System zur Beschaffung zu beantragen. Nach erfolgter Beschaffung wird das neue System in die bestehenden Strukturen der Artillerieabteilungen eingegliedert.

Artilleriesysteme, die über 100 Kilometer weit wirken können, verschiessen im Vergleich zu den Systemen mittlerer Reichweite keine ballistischen Geschosse, sondern Raketen mit eigenem Antrieb (sogenannte Raketenartillerie) oder Marschflugkörper. Die Schweiz verfügt heute über keine solchen Systeme. Die Frage, ob die Fähigkeit zur indirekten Feuerunterstützung über grössere Distanzen künftig nötig ist, wird geprüft. Entsprechende konzeptionelle Arbeiten sind bei der Gruppe Verteidigung im Gange; dabei werden auch Erkenntnisse aus dem Ukrainekrieg berücksichtigt.

Auch die Luftwaffe soll künftig wieder in der Lage sein, Bodenziele auf grössere Distanzen zu bekämpfen, um damit die eigenen Bodentruppen zu unterstützen. Im Zuge der Beschaffung des F-35A wird deshalb eine geringe Menge Präzisionsmunition zum Wiederaufbau der Luft-Boden-Fähigkeit beschafft. Auch bewaffnete Drohnen sind unter bestimmten Bedingungen geeignet, um auf grössere Distanzen zu wirken; die Entwicklungen in diesem Bereich werden analog zu den bodengestützten Systemen beobachtet und analysiert.

Antwort des Bundesrates.