22.4016 · Postulat · 2022-09-27
Departement des Innern
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, ob die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht auf andere Weise berechnet werden könnten. Seit 1996 stiegen die Prämien in der Schweiz stärker als die Gesundheitskosten. Der Grundsatz, wonach die Prämien die voraussichtlichen Kosten decken müssen, entspricht nicht der Wirklichkeit. Die Krankenkassenprämien fussen auf falschen Annahmen. Die Berechnung, die auf den geschätzten Kosten des folgenden Jahres gründet, hat ihre Grenzen aufgezeigt. Im September 2019 erklärten die Krankenversicherer ihren Versicherten die Perspektiven für das Jahr 2020. Dabei stützten sie sich auf rein hypothetische Zahlen. Die Gesundheitskrise hat die Schwächen dieser Berechnungsart deutlich vor Augen geführt.
Darum ist es an der Zeit, über eine andere Art, die Krankenkassenprämien zu berechnen, nachzudenken und sich dabei auf das zu stützen, was sich im Bereich der Steuern oder der Sozialversicherungen für die Berechnung der Steuern oder der Altersvorsorge bewährt hat. Die Ratenzahlungen sollten nach der tatsächlichen Kostenentwicklung kalkuliert werden. Je nach tatsächlich angefallenen Kosten würde eine Rückerstattung vorgenommen oder ein zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt. Dank eines solchen Systems würden keine höheren Reserven als nötig angehäuft. Es käme nicht laufend zu überschüssigen Reserven. Es gäbe keinen von schwachen Börsenergebnissen abhängigen Nachholbedarf, um die Reserven wieder aufzufüllen, für den im heutigen System die Versicherten aufkommen.
Es gilt, die Mechanismen zur Festlegung der Prämien zu hinterfragen. Ein Paradigmenwechsel mit dem Übergang von einem System, das sich auf Schätzungen stützt, zu einem System, das Ratenzahlungen vorsieht, die korrigiert werden, wenn die tatsächlichen Kosten transparent vorliegen, ist notwendig.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.