Durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC), der die Netznutzungstarife bestimmt, gemäss den Empfehlungen des Gutachtens der IFBC 2021 überprüfen
22.4025 · Motion · 2022-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Kapitalkostensatz, der die Netznutzungstarife bestimmt, zu überprüfen und dabei die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Gutachtens der IFBC 2021 "Überprüfung der Methodik zur Bestimmung des Kapitalkostensatzes für Schweizer Stromnetzbetreiber" zu berücksichtigen.
Mit dem Übergang zu einer (Teil-)liberalisierung des Schweizer Strommarkts im Jahr 2009 wurden neu Stromlieferungen mit zwei Rechnungen in Rechnung gestellt: eine für den Strom und eine für die Netznutzung.
Der Netznutzungstarif wird aufgrund der Netzkosten und des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes ("Weighted Average Cost of Capital", WACC) berechnet. Der WACC wird jährlich nach der in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) vorgesehenen Methode vom UVEK festgelegt (Art. 13 Abs. 3bis StromVV), und dann der ElCom und dem SECO zur Genehmigung unterbreitet.
Der WACC wurde 2017 zum letzten Mal angepasst. Er wurde von 4,7 Prozent auf 3,83 Prozent gesenkt.
Laut dem Gutachten der IFBC 2021 "Überprüfung der Methodik zur Bestimmung des Kapitalkostensatzes für Schweizer Stromnetzbetreiber" ist dieser Satz zu hoch und sollte angepasst werden.
Der zu hohe Satz hat den Netzbetreibern satte Gewinne eingebracht, nämlich 6,7 Prozent Eigenkapitalrendite, und das ist für einen Service public zu viel.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Netzbetreiber Anspruch auf eine risikogerechte Verzinsung, den sogenannten durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Im momentan sehr unsicheren Marktumfeld ist für die Rechtssicherheit und eine langfristige Investitionssicherheit ein stabiler WACC von grösster Bedeutung.
Im Zusammenhang mit dem raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Wandel im Energiebereich müssen in den nächsten Jahrzehnten zahlreiche Investitionen getätigt werden, so dass die Netz- und Versorgungssicherheit weiterhin garantiert werden kann. Mit dem neuen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welche derzeit vom Parlament diskutiert wird, will der Bundesrat regulatorisch mehr Sicherheit schaffen. Nach Inkraftsetzung des Gesetzes ist der Bundesrat bereit, eine Anpassung der WACC-Methode vorzunehmen. Eine solche Anpassung kann mittels einer Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) erfolgen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.