22.4040 · Interpellation · 2022-09-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Bundesrat betragen die Stickstoffverluste (erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens des Verordnungspakets pa. iv. 19.475, Referenzjahre 2014/16) 97 344 Tonnen. Diese setzen sich aus den vermeidbaren und unvermeidbaren N-Verlusten zusammen. Unter unvermeidbaren Verlusten versteht sich jener Teil des N, der trotz guter landwirtschaftlicher Praxis in die Umwelt verloren geht, z. B. in der Tierhaltung als Ammoniak direkt bei der Ausscheidung oder als Nitratauswaschung im Boden aufgrund eines besonders regenreichen Herbstes/Winters.
In Deutschland wird in Regionen mit viel Hofdüngern mit bis zu 60 Prozent unvermeidbaren N-Verlusten gerechnet (Verluste aus dem N-Vorrat des Bodens) und bei Kulturen mit einem hohen N-Saldo (z. B. Raps, Körnerleguminosen oder Feldgemüse) ein Zuschlag für N-Verluste aufgrund der Fruchtfolge von bis zu 80 Prozent berücksichtigt wegen unvermeidbarer N-Auswaschungen. Auch die Grundlagen der Düngung landwirtschaftlicher Kulturen in der Schweiz (GRUD) machen eine Unterscheidung zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Verlusten beim Stickstoff - z. B. beim Anfall in der Tierhaltung. Die unvermeidbaren N-Verluste betragen gemäss GRUD gegen 20 Prozent. Daraus lässt sich folgern, dass von den 97 344 Tonnen Stickstoffverlusten - auch bei einer konservativen Berechnung - zwischen 40 bis 60 Prozent als unvermeidbare N-Verluste zu betrachten sind, was rund 38 900 bis 58 400 Tonnen ausmachen würde. Folglich müsste sich das Absenkziel beim N auf ca. die Hälfte bzw. rund 9700 Tonnen N reduzieren.
1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die unvermeidbaren N-Verluste der Landwirtschaft bei rund 50 Prozent bzw. 48 600 t liegen?
2. Und teilt der Bundesrat die Folgerung, dass das N-Reduktionsziel auf die vermeidbaren N-Verluste anzuwenden ist?
3. Falls der Bundesrat die Einschätzungen unter Punkt 1 nicht teilt, wie hoch ist der Anteil der unvermeidbaren N-Verlusten an den total 97 344 Tonnen Stickstoffverlusten gemäss Referenzjahre 2014/16?
4. Falls der Bundesrat auch die Folgerung von Punkt 2 nicht teilt, warum verlangt er von der Landwirtschaft N-Verluste zu senken, die auch bei bester landwirtschaftlicher Praktik gar nicht vermeidbar sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seinem erläuternden Bericht vom 28. April 2021 zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Verordnungspaket der Parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" die Stickstoffverluste aus der Landwirtschaft für die Referenzjahre 2014 bis 2016 mit 97'344 Tonnen Stickstoff (N) ausgewiesen. Die Stickstoffverluste aus der Schweizer Landwirtschaft werden im Rahmen des Agrar-Umweltmonitorings jährlich von Agroscope mit der sogenannten "OSPAR-Methode" (nationale Input-Output-Bilanz-Methode) berechnet. Die Methode stützt sich auf den im Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordatlantiks ("OSPAR-Konvention", SR 0.814.293) festgelegten Ansatz ab. Dabei wird eine Bilanzierung über die gesamte Schweizer Landwirtschaft (Pflanzenbau und Tierhaltung) ausgeführt. Die Stickstoffbilanz wird aufgrund des Stickstoff-Inputs in die Landwirtschaft (Import aus dem Ausland und aus anderen inländischen Wirtschaftssektoren) und des Stickstoff-Outputs aus der Landwirtschaft (Export ins Ausland und in andere inländische Wirtschaftssektoren) erstellt. Der Bilanzsaldo umfasst die Bodenvorratsänderung sowie die gesamten Verluste (gasförmige Emissionen, Auswaschung, Abschwemmung, Erosion, etc).
Im erwähnten erläuternden Bericht macht der Bundesrat keine Unterscheidung zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Verlusten. Auf nationaler Ebene ist eine solche Unterscheidung nicht zielführend, da auch unvermeidbare Verluste die Umwelt belasten. Die Ökosysteme können mit Stickstoffeinträgen umgehen, solange deren Tragfähigkeit nicht überschritten wird. Das ist der Grund, warum die Stickstoffverluste aus der Landwirtschaft nicht auf Null reduziert werden müssen. Bis zu welchem Grad Stickstoffverluste vermeidbar sind, hängt auch von der Systemgrenze ab. In seinem Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3139 und 21.3015 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 bezieht der Bundesrat das gesamte Ernährungssystem von der Produktion bis zum Konsum in die Überlegungen ein.
Im einzelbetrieblichen Nachweis einer ausgeglichenen Düngerbilanz, wie er im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) verlangt ist, wird den unvermeidbaren Verlusten Rechnung getragen. Die Schätzung der unvermeidbaren Verluste im ÖLN basiert auf den Grundlagen der Düngung landwirtschaftlicher Kulturen in der Schweiz (GRUD). Der Anteil unvermeidbarer Verluste hängt davon ab, welche Produkte mit welchen Produktionssystemen (z.B. Anteil und Ausgestaltung von Weidehaltungssystemen) hergestellt werden. Die Anteile unterscheiden sich von Betrieb zu Betrieb stark.
Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:
Zu 1 und 3: Der Bundesrat macht auf nationaler Ebene keine Unterscheidung zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Stickstoffverlusten.
Zu 2 und 4: Da auch unvermeidbare Stickstoffverluste die Umwelt belasten, unterscheidet die Bilanzierungsmethodik nicht zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Stickstoffverlusten. Aus Sicht des Bundesrats ist es richtig, im nationalen Reduktionsziel alle Verluste zu berücksichtigen. Um die Tragfähigkeit der Ökosysteme langfristig sicherzustellen, sind die umweltrelevanten Stickstoffverluste (Ammoniak, Nitrat, Lachgas) um mindestens 30 000 Tonnen Stickstoff zu reduzieren.
Antwort des Bundesrates.