22.4088 · Interpellation · 2022-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Weshalb wird die Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern jeweils so viel später als die Lohnstrukturerhebung LSE publiziert?
2. Warum wird die Analyse der Lohnunterschiede nicht innerhalb des Bundesamtes für Statistik gemacht, sondern im Mandat extern vergeben?
3. Ist es möglich, das Mandat früher auszuschreiben, damit die Analyse gemeinsam mit oder kurz nach der Lohnstrukturerhebung LSE publiziert werden kann?
4. Ist es möglich, das Mandat statt für eine LSE gleich für mehrere Auswertungen von Lohnstrukturerhebungen auszuschreiben um so Zeit (und finanzielle Ressourcen) zu sparen?
Begründung
Die Lohnstrukturerhebung des Bundes analysiert alle zwei Jahre die Entwicklung der Löhne in der Schweiz und leistet einen wichtigen Beitrag zum Monitoring der Lohnentwicklung. Gestützt auf diese Daten werden Detailauswertungen der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gemacht, welche die Lohnunterschiede detailliert analysieren und ein Bild des jeweiligen Standes der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ermöglichen. Diese Detailauswertung erfolgt aber immer mit grosser Zeitverzögerung. So sind heute (September 2022) erst die Daten aus dem Jahr 2018 verfügbar. Die letzte Sonderauswertung der Zahlen 2018 wurde im Juni 2021 veröffentlicht.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Frage 1, 2 und 3:
Die Zeitspanne zwischen der Referenzperiode der Lohnstrukturerhebung (LSE) beträgt 12 bis 16 Monate bis zur Publikation. Sobald die Produktion der LSE abgeschlossen ist, werden die ersten Ergebnisse in einer Pressekonferenz mit den Sozialpartnern veröffentlicht. Die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in der Schweiz werden dann anhand der Resultate der LSE im Rahmen einer speziellen Studie untersucht. Bei dieser zusätzlichen Analyse der Lohnunterschiede handelt es sich um eine Spezialauswertung der LSE Daten. Diese Studie kann erst nach Abschluss der Publikation der ersten LSE-Resultate gestartet werden, da sie auf dem gesamten und definitiven Datensatz basieren muss. Diese komplexe Auswertung ist personal- und zeitaufwändig. Aus diesem Grund wird die zusätzliche Analyse direkt nach der Pressekonferenz in einem externen Mandat vergeben. Das BFS ist bestrebt, die Ergebnisse frühestmöglich zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage 4:
Das ist bereits der Fall. Das aktuelle Mandat zur Analyse der Lohnunterschiede wurde aufgrund einer Beschaffungsoptimierung des BFS bereits für zwei LSE-Jahre (d.h. LSE 2020 und 2022) ausgeschrieben und vergeben. Der Vertrag läuft bis 2025 und umschliesst somit zwei Auswertungen. Dadurch kann der Erhalt des Knowhows sichergestellt und die Qualität erhöht werden. Zeitlich erfolgt die Ausschreibung bereits zum frühestmöglichen Termin gemäss dem LSE-Prozess. Das Mandat ist auch so ausgeschrieben und durchgeführt.
Antwort des Bundesrates.