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22.4093 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss EnergieSchweiz könnten 10 bis 15 Prozent der Heizkosten mit Betriebsoptimierungen eingespart werden ohne jede finanzielle Investition in das Heizungssystem. Dazu gehören eine genaue Instruktion der Bewohnenden und Betreiber*innen der Heizung, die richtige Einstellung der Heizungen, Anpassung der Heizkurve, regelmässige Kontrollen von Wärmepumpen und deren Effizienz, da diese im Heizbereich immer wichtiger werden und beim Verbrauch von Winterstrom eine grosse Rolle spielen.

Im Hinblick auf die Sparkampagne für den kommenden Winter und einem rasch mobilisierbaren Einsparungseffekt ist es wichtig, dass diese Betriebsoptimierungen möglichst flächendeckend erfolgen.

Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie können Verwaltungen und Eigentümer von Mietliegenschaften auf diese Einsparpotenziale vermehrt sensibilisiert werden?

2. Welche Anreizsysteme gibt es, damit diese Massnahmen umgesetzt werden?

3. Mit welchen Haustechnikverbänden kann zusammen gearbeitet werden?

4. Gibt es unterschiedliche kantonale Vorgaben für Betriebsoptimierungen?

5. Braucht es gesetzliche Anpassungen, damit Betriebsoptimierungen in allen Kantonen umgesetzt werden?

6. Wie kann die Effizienz der Wärmepumpen in Betrieb künftig überwacht und sichergestellt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat am 31. August 2022 die Sparkampagne nicht-verschwenden.ch gestartet. Damit werden auch alle Interessengruppen auf dem Immobilienmarkt auf Einsparpotenziale aufmerksam gemacht. Die zielgruppengerecht formulierten Empfehlungen können ohne Investitionen sofort umgesetzt werden. Die Informationsmaterialien mit den wichtigsten Empfehlungen zum Energiesparen stehen kostenlos zur Verfügung. Gleichzeitig wurde eine Energiespar-Allianz gegründet, die allen privaten und öffentlichen Organisationen offensteht. Sie sind eingeladen, den Aufruf zum Energiesparen zu teilen und weitere Energiesparmassnahmen für ihre Organisationen zu implementieren. EnergieSchweiz weist zudem mit verschiedenen Broschüren, Merkblättern und Informationskampagnen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer seit längerem auf dieses Potenzial der Betriebsoptimierung hin. Mieterinnen und Mieter werden vorwiegend auf ihr Benutzerverhalten hin sensibilisiert.

2. Aufgrund der hohen Energiepreise ist davon auszugehen, dass viele Betriebsoptimierungsmassnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind. Zudem besteht für die Kantone zusätzlich die Möglichkeit, die energetische Betriebsoptimierung finanziell mit Mitteln aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zu unterstützen. Die Kantone sind frei in der Ausgestaltung ihrer kantonalen Gebäudeprogramme. Aktuell erhält man in ca. sieben Kantonen Förderbeiträge für energetische Betriebsoptimierungen.

Unternehmen, welche im Rahmen von Zielvereinbarungen solche Massnahmen anrechnen lassen können, haben bereits einen grossen Anreiz, diese umzusetzen. Alle anderen Unternehmen setzen diese aus ökonomischen oder ökologischen Gründen freiwillig um. Da die finanziellen Anreize bisher klein waren, sind viele Anlagen noch nicht optimal eingestellt.

3. In erster Linie sind dies der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband (suissetec) und in der Aus- und Weiterbildung der Schweizerische Fachverband der Hauswarte (SFH). Bei technisch komplexeren Anlagen ist es das Netzwerk für Energie, Umwelt und Gebäudetechnik DIE PLANER (Verein SWKI).

Regional gibt es weitere Organisationen, so z.B. das Forum Energie Zürich, welches die Fachgruppe Betriebsoptimierung mit akkreditierten, neutralen und unabhängigen Beraterinnen und Beratern führt.

4. Ja. Für Massnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, sind gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) von 2014 enthalten das freiwillige Modul 8 "Betriebsoptimierung". Gemäss Publikation "Stand der Energie- und Klimapolitik in den Kantonen 2022" haben bisher fünf Kantone dieses Modul in ihren kantonalen Erlassen aufgenommen, drei davon mit inhaltlicher Abweichung gegenüber den MuKEn 2014.

5. Ja. Diese gesetzlichen Anpassungen sind auf Kantonsebene notwendig.

6. Bei den meisten Heizungsanlagen kann viel Energie mit Betriebsoptimierungsmassnahmen eingespart werden. Damit wird der absolute Wärmebedarf reduziert.

Ein weiteres Energie-Effizienzpotenzial betrifft den Wirkungsgrad, also Massnahmen die dazu führen, dass die Umwandlungsverluste möglichst tief sind. Erfahrungen aus verschiedenen Messkampagnen zeigen bei Heizöl- und Erdgas-Brennwertkesseln einen Wirkungsgrad von 60 bis 90 Prozent und bei Wärmepumpen von 250 bis 600 Prozent. Eine Pflicht, den Wirkungsgrad zu messen, ist nur dann sinnvoll, wenn gewährleistet wird, dass diese Messwerte korrekt interpretiert und daraus allfällige Massnahmen umgesetzt werden. Eine allfällige Mess- und Überwachungspflicht müssten die Kantone in ihren kantonalen Energiegesetzen regeln.

Antwort des Bundesrates.