22.4103 · Postulat · 2022-09-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen indem er die Auswirkungen einer Auswahl der wichtigsten steuerpolitischen Entscheidungen der letzten 25 Jahre evaluiert und dabei die dynamischen Effekte in die Politikfolgeabschätzung einbezieht.
Begründung
Regelmässig entscheiden wir über steuerpolitische Vorlagen, die teilweise starke finanz- und wirtschaftspolitische Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden haben, sowie auf den Finanz- und Werkplatz Schweiz haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Verwaltung dabei Annahmen treffen muss über die dynamischen Effekte, die Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen nach sich ziehen. Darauf stützen sich dann auch die Schätzungen über Steuerausfälle und/oder künftige Mehreinnahmen. Seit der Unternehmenssteuerreform 1 (in Kraft ab 1998) wurden nebst der Unternehmenssteuerreformen 2 und 3, rund 13 mal die Stempelsteuer revidiert, sowie 17 mal die Verrechnungssteuer. Bisher wurde noch nie eine einzige Steuerreform auf ihre jeweiligen Auswirkungen überprüft. Das führt oft zur Verwirrung und in Referendums-Abstimmungen treffen Behauptungen auf Behauptung aufeinander mit entsprechendem Vertrauensverlust in die Politik. Dies macht eine faktengestützte, konzise Weiterentwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen fast unmöglich.
Politikfolgeabschätzungen und Evaluationen sind in anderen Politikbereichen üblich und sollten - trotz methodischer Herausforderungen - auch in der Steuerpolitik gang und gäbe sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass eine empirisch abgestützte Erfolgskontrolle staatlicher Massnahmen ein wichtiges Element einer evidenzbasierten Politik ist. Ex-Post-Evaluationen von Steuerreformen sind aber mit methodischen Schwierigkeiten verbunden. So werden potentiell von der Reform ausgelöste Verhaltensanpassungen durch konjunkturelle oder andere reformunabhängige Faktoren überlagert. Es ist deshalb oft unklar, wie sich die relevanten Grössen im Szenario ohne Reform entwickelt hätten. Dies gilt vor allem auch aufgrund der zeitlichen Verzögerung solcher Anpassungseffekte. Eine Herausforderung stellt auch die Datenlage dar. Die dem Bund zur Verfügung stehenden Daten weisen erhebliche Lücken auf.
Bei Ex-Post-Evaluationen bestehen grössere Anforderungen an die verfügbaren Daten als bei Ex-Ante-Abschätzungen der Auswirkungen von Steuerreformen. Bei Ex-Ante-Abschätzungen kann man teilweise auf geschätzte Verhaltenselastizitäten aus der Forschungsliteratur zurückgreifen oder die Auswirkungen einer Reform qualitativ beschreiben. Weiter kann man ex ante die konjunkturellen und anderen reformunabhängigen Faktoren ausblenden, indem man den Effekt einer Reform bei einer neutralen Konjunkturlage abschätzt. Bei Ex-Post-Evaluationen muss man den Reformimpuls von allen überlagernden Effekten trennen.
Bei grösseren Steuerreformen können Ex-Post-Evaluationen trotz der methodischen Herausforderungen Erkenntnisse liefern, die helfen, die Auswirkungen zukünftiger Reformprojekte abzuschätzen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hatte deshalb 2006 im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform II eine Ex-Post-Analyse zu den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 erstellt (abrufbar auf www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/abstimmungen/unternehmenssteuerreform-ii--24-02-2008-.html). Im Weiteren hat er das Postulat Kutter (21.4079) zur Annahme empfohlen, welches eine Wirkungsüberprüfung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) fordert. Dieser Auftrag an den Bundesrat liegt nun vor, allerdings erschweren der COVID-bedingte wirtschaftliche Einbruch im Jahr 2020 und die Vorwirkung der OECD-Mindestbesteuerung die Abschätzung der Auswirkungen der STAF erheblich.Bei einer Evaluation weiterer ausgewählter Steuerreformen der letzten 25 Jahre würde der Bundesrat einen geringen Erkenntnisgewinn erwarten. In den meisten Fällen dürfte der Reformimpuls zu gering sein, um messbare Effekte zu erzeugen.
Im Weiteren kann eine Ex-Post-Evaluation vor allem dann wertvolle Erkenntnisse liefern, wenn das vorrangige Ziel einer Reform ist, Verhaltensanpassungen der Wirtschaftsakteurinnen und -akteure mit einem entsprechenden wirtschaftlichen Impuls zu erreichen. Bei den Reformen seit 2000 mit den grössten geschätzten finanziellen Auswirkungen standen andere Ziele im Vordergrund: MWST-Erhöhung zur IV-Zusatzfinanzierung (geschätzte finanzielle Auswirkung +1,1 Mrd. Franken, Inkrafttreten 2011) und das Auslaufen dieser Erhöhung (-1,15 Mrd. Franken, 2018); Sofortmassnahmen Ehepaar- und Familienbesteuerung (-650 Mio. Franken, 2008); Mehrwertsteuerreform Teil A (-515 Mio. Franken, 2010).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.