22.4127 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die globale Erwärmung zwingt den Bund und die Kantone zu einem konsequenteren Wassermanagement. Angesichts der heutigen Situation bitte ich der Bundesrat, zur Wirksamkeit der bereits eingeleiteten Massnahmen Stellung zu nehmen, insbesondere zur Massnahme 4.1 des Grundlagenberichts "Integrale Bewirtschaftung des Wassers". Weiter bitte ich den Bundesrat, sich zu möglichen weiteren geplanten Massnahmen zu äussern.
Begründung
2013 erarbeitete das Bundesamt für Umwelt eine in zehn Teile gegliederte, praktische Anleitung für die Praxis mit einem Anhang zum Thema "Integrale Bewirtschaftung des Wassers in der Schweiz".
Dieses sektorenübergreifende Instrument stützt sich unmittelbar auf die Artikel 73 und 76 der Bundesverfassung und ist für die Kantone für das Einzugsgebietsmanagement von grösster Wichtigkeit. Die integrale Bewirtschaftung des Wassers zielt darauf ab, das blaue Gold und die dazugehörigen grossen Infrastrukturen langfristig zu verwalten. Sie soll in einem kontinuierlichen Zyklus von Planungs-, Umsetzungs- und Überwachungsprozessen erfolgen (Einzugsgebietsmanagement, Anleitung für die Praxis zur integralen Bewirtschaftung des Wassers in der Schweiz).
In der Schweiz zeigt sich der Klimawandel anhand eines Anstiegs der Lufttemperatur um mehr als 2 Grad Celsius seit Beginn der Messungen im Jahr 1864. Wärmere Luft enthält mehr Wasser in Form von Gas in der Grössenordnung von 6-7 Prozent pro zusätzliches Grad Celsius. Damit bringt die globale Erwärmung auch das Niederschlagsregime durcheinander. Die Wissenschaft prognostiziert denn auch längere Trockenperioden im Sommer und seltenere, dafür intensivere Niederschlagsereignisse. In der Folge steht den Ökosystemen im Sommer deutlich weniger Wasser zur Verfügung, was regional zu Wasserknappheit und in der Folge zu einem Spannungsfeld führen kann zwischen seiner Nutzung (Trinkwasserversorgung, Bewässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Brauchwasser für die Industrie und das Gewerbe, Wasserkraft, Freizeit und Erholung) und der Erhaltung der natürlichen Ökosysteme (Biodiversität, Landschaft). Das ist auch die Erkenntnis des Bundesrates in seinem Grundlagenbericht "Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement" in Erfüllung des Postulats 18.3610.
In diesem Bericht schreibt der Bundesrat: "Als Inhaber der Wasserhoheit sind die Kantone in der direkten Verantwortung, ein nachhaltiges Wassermanagement sicherzustellen" (S. 15); gleichzeitig schreibt er: "Aktuell kann der Bund seinem Verfassungsauftrag zur Sicherstellung der haushälterischen Wassernutzung (Art. 76 Abs. 1 BV) nicht zufriedenstellend nachkommen, da er nur ungenügende Informationen aus den Kantonen bezüglich deren eingeleiteten Massnahmen während Trockenperioden hat" (S. 17).
Angesichts des Klimawandels, der sich Jahr für Jahr stärker zeigt, scheint es, dass das heutige Wassermanagement auf kantonaler Ebene nicht genügt, um eine angemessene Erhaltung und Nutzung des Wassers zu gewährleisten. Der Bundesrat plante daher eine Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV), um eine kantonale Berichterstattungspflicht bei Trockenheitssituationen einzuführen (Massnahme 4.1).
Schliesslich wird im Bericht des Bundesamtes für Umwelt "Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gewässer" auf die Notwendigkeit regionaler Wasserversorgungsplanungen hingewiesen (S. 116). In diesem Zusammenhang erscheint die einfache Empfehlung in Artikel 46 GSchV, dass die Kantone sich untereinander abstimmen sollen, eher bescheiden.
Diese Sichtweise ist heute überholt. Wir leben in einer Zeit des Klimawandels, was eine integrale Bewirtschaftung des Wassers auch für das überkantonale Einzugsgebietsmanagement erfordert, zum Beispiel für die zehn grossen Schweizer Flüsse, die in der Publikation "Fliessgewässertypisierung der Schweiz" (S. 33) aufgeführt sind.
Der Bundesrat wird daher gebeten, zusätzlich die folgenden vier Fragen zu beantworten:
- Ist der Bundesrat bereit, für die Kantone eine sowohl finanzielle als auch logistische Unterstützung bereitzustellen, um ihnen eine möglichst rasche und effiziente Umsetzung der Massnahme 4.1 des Grundlagenberichts "Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement" zu ermöglichen?
- Erachtet er die Massnahme 4.1 als geeignet, um dem Risiko von Trockenperioden sowohl innerhalb der Kantone als auch überkantonal frühzeitig vorzubeugen?
- Ist nach seinem Ermessen und angesichts des Klimawandels Artikel 46 GSchV noch angemessen?
- Plant er, die Kantone, die auf überkantonaler Ebene eine integrale Bewirtschaftung des Wassers anstreben, massgeblich zu unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat im Bericht in Erfüllung des Postulates 18.3610 vom 15. Juni 2018 beschlossen, eine kantonale Berichterstattungspflicht über Trockenperioden einzuführen (Massnahme 4.1). Die dazu nötige Anpassung der Gewässerschutzverordnung ist in Arbeit und soll voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Damit soll klar und einheitlich geregelt werden, welche Daten die Kantone erheben und in welchem Datenformat diese dem Bund geliefert werden müssen. Für diese Arbeiten ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes nicht erforderlich.
2. Der Bundesrat erteilte am 18. Mai 2022 dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), MeteoSchweiz und Swisstopo den Auftrag, bis 2025 ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem für Trockenheit aufzubauen. Dieses Frühwarnsystem wird den Kantonen und unterschiedlichen Nutzergruppen (z.B. Landwirtschaft) erlauben, die nötigen präventiven Massnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Die kantonale Berichterstattungspflicht wird aufzeigen, in welchen Bereichen bei den Kantonen noch Probleme (z.B. Konflikte zwischen landwirtschaftlicher Bewässerung und Trinkwasserversorgern und gegenüber dem Wasserbedarf der Ökosysteme) bestehen. Basierend auf den eruierten Problembereichen können die Kantone entsprechende Massnahmen ergreifen. Denkbar sind beispielsweise Massnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung oder der Ausbau lokaler Brauchwasserversorgungen für die Bewässerung ohne Beeinträchtigung der Ökologie. Dies beinhaltet, wenn nötig, auch eine Koordination der Massnahmen zwischen den Kantonen.
3. Gemäss der Bundesverfassung liegt die Wasserhoheit und damit die Verantwortung für das Wassermanagement bei den Kantonen. Aufgrund der Trockenheitsereignisse in den Jahren 2003, 2015 und 2018 haben schon über die Hälfte der Kantone eine regionale Wasserressourcenplanung umgesetzt, oder eine solche ist bei ihnen in Erarbeitung. Diese Wasserressourcenplanungen sollen auf die regionalen Herausforderungen und Bedürfnisse ausgerichtet werden. An den Kantonsgrenzen müssen sich die Kantone untereinander abstimmen. Dieses Koordinationsgebot ist aus Sicht des Bundes weiterhin zielführend und wird durch die Kantone auch umgesetzt. Mit der kantonalen Berichterstattungspflicht nach Trockenperioden bekommt der Bund ein neues wichtiges Instrument, um noch besser auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren zu können.
4. Das BAFU hat den Kantonen 2017 Grundlagen für den Umgang mit der Trockenheit zur Verfügung gestellt: Identifizierung von Risikogebieten (Modul 1), langfristige Bewirtschaftung der Wasserressourcen (Modul 2) und Bewältigung von Ausnahmesituationen (Modul 3). Viele Kantone haben diese vorgeschlagenen Massnahmen bereits umgesetzt und sich dabei mit ihren Nachbarkantonen abgestimmt. Eine Finanzierung kantonaler Planungsinstrumente ist aus Sicht des Bundes nicht notwendig.
Antwort des Bundesrates.