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22.4147 · Motion · 2022-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung der privaten Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen. Gasfamilien müssen für ihre Leistungen einheitlich und angemessen entschädigt werden.

Begründung

Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass die Unterbringung in Gastfamilien und Privatunterkünften ein "Integrationsbooster" sind. Der direkte Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung erleichtert den Betroffenen die Integration wesentlich. Die Gastfamilien leisten dazu ergänzend zu den staatlichen Leistungen einen wertvollen Beitrag. So sind gegenwärtig rund zwei Drittel der Ukraine-Geflüchteten in der Schweiz privat untergebracht. Doch werden die Gastfamilien je nach Kanton sehr unterschiedlich unterstützt. Die finanzielle Unterstützung etwa variiert gemäss der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sehr stark und in einigen Kantonen bekommen die Gastfamilien gar keine Entschädigung. Dabei leisten Private einen wichtigen Beitrag zur Unterbringung, erleichtern die Integration und entlasten damit auch Bund und Kantone.

Damit wir diese Chance in Zukunft noch besser nutzen können, braucht es gesetzliche Grundlagen für eine schweizweit koordinierte und harmonisierte Unterstützung und angemessene Entschädigung der Gastfamilien. Die Erfahrungen aus der privaten Unterbringung von Ukraine-Geflüchteten soll berücksichtigt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat bereits anlässlich der Beantwortung der Interpellation 22.3719 Widmer "Gastfamilien ausreichend und gleichberechtigt entschädigen" festgehalten hat, ist die Unterbringung von bedürftigen Personen, also auch von Schutzbedürftigen aus der Ukraine, Teil der Sozialhilfegewährung. Dafür sind die Zuweisungskantone zuständig und sie wenden dabei ihr kantonales Recht an. Es liegt daher ausschliesslich in kantonaler Kompetenz, ob sie Privatunterbringungen vorsehen und dabei für die Beherbergung Gelder an Private ausrichten. Auch die Höhe eines allfälligen finanziellen Beitrags an Private legen die Kantone fest. Dass bezüglich der Entschädigung der Gastfamilien unterschiedliche Regelungen möglich sind, ist somit durch das föderalistisch ausgestaltete Staatswesen der Schweiz bedingt. Eine Harmonisierung, wie sie von der Motionärin gefordert wird, ist - mangels entsprechender Verfassungs- und Bundeskompetenzen - nur über eine Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) möglich. Die SODK hat zur Entschädigung von Privaten bereits Empfehlungen an die Kantone abgegeben und diese auf ihrer Homepage publiziert. Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen der SODK, eine möglichst weitgehende Harmonisierung zwischen den Kantonen zu erreichen.

Weitergehende Bestrebungen des Bundes, eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe über ein Sozialhilferahmengesetz zu schaffen, scheiterten in der Vergangenheit einerseits an der fehlenden Verfassungsgrundlage und andererseits am fehlenden Willen der Kantone, sich zu einer weiteren Harmonisierung verpflichten zu müssen. Referenzinstrumente für die Kantone bleiben somit die SKOS-Richtlinien und weitere Empfehlungen der SODK. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch eine entsprechende Teilharmonisierung im Migrationsbereich nicht für angezeigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.