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22.4180 · Interpellation · 2022-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Grossophobie ist ein relativ neuer Begriff und bezeichnet die Stigmatisierung und Diskriminierung fettleibiger Menschen.

Fettleibigkeit und Übergewicht wirken sich auf die Entwicklung von Krankheiten wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen aus. Sie können jedoch auch soziale Phobien, Angststörungen oder Depressionen auslösen oder Betroffene sogar in den Selbstmord treiben. Es ist daher auch möglich, dass sie bei Jugendlichen, die von der erwähnten Form der Stigmatisierung besonders betroffen sind, zu Isolation oder Schulabbruch führen.

Die Stigmatisierung rührt daher, dass Fettleibigkeit immer noch als etwas angesehen wird, das Menschen selbst verschulden, weil sie sich gehen lassen. Die WHO anerkennt Fettleibigkeit jedoch seit 1997 als Krankheit. Sie trifft nicht alle Menschen gleich, da sie von genetischen und Umweltfaktoren abhängt (Bewegungsmangel, Ernährung, Schlafmangel usw.)

Auch die Schweiz bleibt vom erwähnten Phänomen nicht verschont, denn hierzulande leben 42 Prozent übergewichtige oder fettleibige Menschen.

Von der Gesellschaft sind wir konditioniert, schlanke und ranke Körper positiv zu bewerten, während zu gut gepolsterte als negativ angesehen werden. Studien zeigen, dass selbst Gesundheitsfachpersonen übergewichtige oder fettleibige Menschen kritisch betrachten und weniger Zeit mit ihnen verbringen, obwohl gerade sie Aufmerksamkeit und eine multidisziplinäre Betreuung nötig hätten.

Diese Situation ist für die Betroffenen besonders unfair, da in der Schweiz lediglich Empfehlungen für ein gesünderes Leben ausgesprochen werden; eine solche Politik stützt sich ausschliesslich auf die Eigenverantwortung.

Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wäre es angesichts der Folgen des Phänomens für die Betroffenen nicht angebracht, es als Problem der öffentlichen Gesundheit anzuerkennen und eine nationale Sensibilisierungskampagne zu starten?

2. Sollte die Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen nicht entsprechend angepasst werden?

3. Sollten Bekleidungsmarken nicht auch dafür sensibilisiert werden, alle Arten von Körpern anstatt nur die schlanken und makellosen von Mannequins zu zeigen?

Quelle: Artikel aus "Le Courrier" vom 29. Juli 2022

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3. Dem Bundesrat ist bekannt, dass Adipositas-Betroffene oft stigmatisiert und für ihre Krankheit verantwortlich gemacht werden. Zur Entstigmatisierung von Menschen mit Adipositas laufen auf nationaler wie auch kantonaler Ebene verschiedene Anstrengungen, wie der Bundesrat auch in seiner Antwort auf die Frage Porchet 22.7488 "Grossophobie : quelles mesures concrètes ?" aufzeigt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat 2021 mit der Allianz Adipositas Schweiz (ALLOB) einen Leistungsvertrag über vier Jahre abgeschlossen. Die Allianz setzt sich ein für die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Gesundheitsfachpersonen zur Krankheit Adipositas und deren Ursachen sowie für die Stärkung und Optimierung der therapeutischen Angebote. Ein Schwerpunkt ist dabei insbesondere auch das Engagement gegen die Stigmatisierung und Diskriminierung von Adipositas-Betroffenen.

Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz setzt sich, unter anderem im Rahmen der kantonalen Aktionsprogramme, für Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit, ausreichender Bewegung und ausgewogener Ernährung ein. In diesem Kontext fördert die Stiftung die Vermittlung eines positiven Körperbildes - auch "Healthy Body Image" genannt. Dieses umfasst positive Einstellungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem eigenen Körper. Auf der Website www.healthybodyimage.ch sind Initiativen dazu aufgeführt. Darüber hinaus steht die Stiftung hinsichtlich der Sensibilisierung für das Thema Healthy Body Image in Kontakt mit Vertretenden der Privatwirtschaft (u.a. Mode, Werbung, Medien, Fitness). Der Bundesrat wie auch die ALLOB sind der Ansicht, dass der Markt für grosse Grössen bereits sehr gut aufgestellt ist.

Eine zusätzliche nationale Sensibilisierungskampagne ist aus Sicht des Bunderats daher im Moment nicht geboten.

2. Das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11), das Gesundheitsberufegesetz (GesBG; SR 811.21) und das Psychologieberufegesetz (PsyG; SR 935.81) enthalten Ausführungen, welche gewährleisten, dass Fachpersonen im Rahmen ihrer Aus- und/oder Weiterbildung dazu befähigt werden, Patientinnen und Patienten gegenüber angemessen zu kommunizieren, im Umgang mit ihnen ethischen Grundsätzen gerecht zu werden sowie eine individuelle, auf wissenschaftlichen Methoden basierende Beratung anzubieten (vgl. Art. 4 MedBG, Art. 4 GesBG, Art. 5 PsyG).

Fachpersonen, welche einen durch die genannten Gesetze geregelten Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, müssen zudem bestimmte Berufspflichten befolgen. Darunter fallen u.a. die sorgfältige Ausübung des Berufs sowie die Wahrung der Rechte und Interessen der Patientinnen und Patienten. Bei einer Verletzung dieser Berufspflichten können die kantonalen Behörden für die Personen Disziplinarmassnahmen von einer Verwarnung bis hin zum definitiven Verbot der Berufsausübung aussprechen (Art. 43 Abs. 1 MedBG, Art. 19. Abs. 1 GesBG, Art. 30 Abs.1 PsyG).

Aus Sicht des Bundesrats bietet die aktuelle Gesetzeslage damit eine ausreichende Basis, um sicherzustellen, dass Gesundheitsfachpersonen adäquat auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten mit Adipositas eingehen. Weitergehende, konkrete Regulierungen sind Sache der zuständigen Institutionen (Aus- und Weiterbildungsstätten, Berufsverbände) sowie kantonaler Stellen. ALLOB prüft aktuell den Aufbau eines multidisziplinären Behandlungsprogramms für Erwachsene mit Adipositas. Dieses soll auch die entsprechenden Fortbildungen für Fachpersonen umfassen.

Antwort des Bundesrates.

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