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22.4186 · Motion · 2022-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Migrationsbereich mit Österreich nach dem Muster des Abkommens mit Italien ein Abkommen zur erleichterten Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt auszuhandeln und abzuschliessen.

Begründung

Am 1. Mai 2000 ist das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in Kraft getreten. Dieses Abkommen erleichtert im Geiste guter Zusammenarbeit und Nachbarschaft die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt an der Grenze zwischen den zwei Staaten und ihre Durchreise im Rahmen internationaler Massnahmen zur Verhinderung der illegalen Einwanderung. Insbesondere bei starkem Flüchtlingsstrom, wie im Sommer 2016 und im Sommer 2017, hat sich gezeigt, wie wirksam dieses Abkommen für die beiden Vertragsstaaten und die betroffenen Personen ist. Die operative Zusammenarbeit der Vertragsstaaten ist wichtig und ermöglicht es, die Personen in Strömen der illegalen Migration mit Würde und Respekt zu behandeln.

Aufgrund der Erfahrungen mit Italien und angesichts der Entwicklung der Migrationsströme auf der Balkanroute haben die Schweiz und Österreucg ein gegenseitiges Interesse, ein Abkommen zur Erreichung der gleichen Ziele abzuschliessen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das bestehende Rückübernahmeabkommen zwischen Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz (SR 0.142.111.639) ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Wie in der Antwort auf die Frage 22.7666 Friedli, "Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein neues Rücknahmeabkommen mit Österreich?" und in der Interpellation 22.3423 Friedli, "Stopp der illegalen Migrationswelle im St. Galler Rheintal" ausgeführt, ist die Anpassung und Ergänzung dieses Abkommens nach wie vor ein offenes Anliegen der Schweiz. Vor dem Hintergrund der aktuellen Überlastung der österreichischen Migrationsstrukturen werden die Verhandlungen von österreichischer Seite derzeit nicht als prioritär erachtet. Herausforderungen im operativen Bereich werden jedoch bilateral thematisiert. Im Rahmen der geplanten Anpassung des Schengener Grenzkodex ist auch eine Aufhebung der Stillhalteklausel der Rückführungsrichtlinie vorgesehen, die für die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen den Schengen-Staaten im Rückkehrbereich gilt. Dies würde es den Schengen-Staaten ermöglichen, auf bilateraler Ebene wirksamere Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen abzuschliessen und könnte sich positiv auf die Diskussionen mit Österreich auswirken.

Die Bekämpfung der irregulären Sekundärmigration ist ein gemeinsames Anliegen Österreichs und der Schweiz. Aus diesem Grund haben beide Staaten am 28. September 2022 einen Aktionsplan präsentiert. Der Aktionsplan sieht Massnahmen auf der bilateralen und europäischen Ebene, aber auch gegenüber Drittstaaten vor. Im Zentrum des Aktionsplans stehen gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene, um eine Anpassung der Visumspolitik der Westbalkanstaaten zu erreichen. Damit soll verhindert werden, dass eine liberale Visumspolitik zum Treiber der irregulären Migration auf der westlichen Balkanroute wird. Ebenso arbeiten Österreich und die Schweiz auf eine grundlegende Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems hin.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.