22.4187 · Interpellation · 2022-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Erachtet der Bundesrat die aktuelle, in den nächsten 10 Jahren zu erwartende und die längerfristige flächendeckende Versorgung unserer Bevölkerung durch Hausarzt-Praxen als ausreichend oder ungenügend?
2. Besteht die Bereitschaft, gemeinsam mit den Kantonen Untergrenzen bezüglich regionaler hausärztlicher Versorgung festzulegen, um eine flächendeckende hausärztliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten?
3. Besteht die Bereitschaft, bei Erreichen von Untergrenzen die Niederlassung von Hausärztinnen und -ärzten in unterversorgten Gebieten mit Anreizen zu fördern?
4. Besteht die Bereitschaft, in den Studiengängen der Humanmedizin der Hausarztmedizin ein grösseres Gewicht zu verleihen?
5. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Genehmigung der TARDOC-Tarifstruktur der Bedeutung der Grundversorgung Rechnung zu tragen?
Begründung
Rund 56 Prozent der heute tätigen Hausärztinnen und Hausärzte werden ihre Praxistätigkeit in den nächsten zehn Jahren altershalber einstellen. Die jüngst erfolgte Erhöhung der Studienplätze für Humanmedizin wird angesichts der langen Studien- und Weiterbildungszeit keinen Einfluss haben auf den sich weiter verschärfenden Mangel an Hausärztinnen. Längerfristig wird sich die Situation nur dann entspannen, wenn sich ein nennenswerter Anteil der Studierenden für eine Weiterbildung mit dem Berufsziel Hausarzt entscheidet. Eine möglichst flächendeckende hausärztliche Grundversorgung ist nachweislich effizient und beeinflusst die Gesundheitskosten günstig. Daher ist die Grundversorgung vor allem in den heute unterversorgten Gebieten sicherzustellen. Schon heute nehmen schweizweit viele Hausärztinnen und -ärzte keine neuen Patienten mehr an, was zu einer Überlastung von Notfallstationen und Spitälern mit vergleichsweise teurer Infrastruktur führt.
Deshalb sind kurzfristig mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen wie z.B. das Festlegen von Untergrenzen für Hausärzte sowie Anreize zur Förderung der Niederlassung junger Ärztinnen in jetzt schon medizinisch unterversorgten Gebieten. Mittelfristig muss zur Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung die Attraktivität des Berufs der Hausärztin erhöht werden; im Rahmen der universitären Ausbildung wie auch im Bereich der Tarifgestaltung.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss einer Studie des Obsan im Auftrag des Gremiums Koordination ärztliche Weiterbildung (2022, vgl. www.bag.admin.ch > Berufe im Gesundheitswesen > Medizinalberufe > Gremium Koordination ärztliche Weiterbildung) kann der schweizweite Bedarf an hausärztlichen Leistungen in der Schweiz bis 2030 gedeckt werden. Dies jedoch nur bei einer weiterhin hohen Einwanderung von im Ausland aus- und weitergebildeten Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeine Innere Medizin. Ohne die Zuwanderung würde per 2030 eine schweizweite Unterversorgung zwischen 17 und 41 Prozent angenommen. Die Resultate der vorliegenden Studie erlauben keine Aussagen über mögliche bestehende oder zukünftige regionale Fehlversorgung.
2. und 3. Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist dem Bundesrat ein Anliegen. Im Rahmen des Masterplans Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung wurden mit Unterstützung der Kantone und der Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer mehrere Schritte in diese Richtung unternommen. Für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sind jedoch die Kantone zuständig. Durch die Änderung vom 19. Juni 2020 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (BBl 2021 413; "KVG. Zulassung von Leistungserbringern") erhalten die Kantone die notwendigen Instrumente für die Zulassungssteuerung. Damit haben sie die Kompetenz, die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zu beschränken, um einer allfälligen medizinischen Überversorgung vorzubeugen. Im Gegensatz zum Entwurf zur Änderung des KVG, der vom Parlament am 8. Dezember 2015 abgelehnt wurde (15.020 "KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs"), sehen die neuen Bestimmungen keine Massnahmen für den Fall einer medizinischen Unterversorgung vor. Untergrenzen für die Gesundheitsversorgung oder Fördermassnahmen können folglich nicht auf der Grundlage des Bundesrechts festgelegt werden. Die Kantone können jedoch handeln, indem sie die Zulassung in bestimmten medizinischen Fachbereichen und in Regionen mit einer allfälligen Überversorgung beschränken. Auf diese Weise könnte einer als unzureichend beurteilten Gesundheitsversorgung indirekt durch Zulassungsbeschränkungen in anderen Bereichen oder in Regionen mit einer hohen Versorgung entgegengewirkt werden.
4. Der Bund unterstützte von 2017-2020 das Sonderprogramm "Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin" (SPHM), das zum Ziel hatte, die Anzahl der Masterabschlüsse in Humanmedizin von knapp 900 im Jahr 2016 auf mindestens 1300 im Jahr 2025 zu erhöhen, mit rund 100 Mio. Franken. Im SPHM wurde unter anderem ein ausdrücklicher Schwerpunkt auf die Sensibilisierung für die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin gelegt, was gemäss Evaluation erfolgreich umgesetzt werden konnte. An allen Ausbildungsstandorten wird die Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung als transversales Thema gelehrt, und die Studierenden erhalten in diversen Praktika Einblicke in ihre zentrale Bedeutung in der Gesundheitsversorgung. Die Hausarztmedizin stellt zudem den zentralen Fokus im neuen Master an der Universität Freiburg dar. Darüber hinaus versucht die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin 2021-2022 mit der Nachwuchskampagne "#MehrViefaltGibtsNirgends" Medizinstudierende für das Fachgebiet zu gewinnen. Absolvierenden des Studiums in Humanmedizin steht die Wahl der ärztlichen Weiterbildung nach Abschluss der eidgenössischen Prüfung jedoch grundsätzlich frei.
Weder der Bund noch die Kantone können auf Basis der heutigen gesetzlichen Grundlagen diesbezüglich steuernd eingreifen. Kantone und Weiterbildungsstätten können die Attraktivität von Weiterbildungsgängen jedoch steigern, indem sie beispielsweise Teilzeitarbeitsmodelle fördern oder die Assistenzärztinnen und -ärzte bei den zu leistenden Notfalldiensten gezielt entlasten (vgl. den in Frage 1 erwähnten Bericht des Obsan, 2022).
5. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, die Hausarztmedizin besserzustellen. Vorrangig ist es jedoch Aufgabe der Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer), die Tarife zu erarbeiten und anzupassen. Da diese sich nicht einigen konnten, passte der Bundesrat 2014 die Tarifstruktur TARMED erstmals im Rahmen seiner subsidiären Kompetenz an, um die Situation in der medizinischen Grundversorgung zu verbessern. Im Übrigen wurde bei der Prüfung des Genehmigungsantrags der Tarifstruktur TARDOC ein besonderes Augenmerk auf diesen Bereich gerichtet. Dennoch können die Genehmigungskriterien nicht auf diesen einen Aspekt reduziert werden. Der Bundesrat muss prüfen, ob der Tarifvertrag als Ganzes mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. TARDOC muss daher alle ambulanten medizinischen Leistungen sachgerecht und wirtschaftlich abbilden und für die Gesellschaft finanziell tragbar sein.
Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 beschlossen, die Version 1.3 von TARDOC wegen gewichtiger materieller Mängel und der Nichtbeachtung der Kostenneutralität nicht zu genehmigen. Zudem wurde als problematisch erachtet, dass diese Tarifstruktur nur von einem Teil der Tarifpartner unterstützt wurde. Um die Revision voranzubringen, hat der Bundesrat die Bedingungen für eine Genehmigung von TARDOC erneut präzisiert. Er forderte die Tarifpartner auf, ihm bis Ende 2023 eine neue Version zur Genehmigung vorzulegen.
Antwort des Bundesrates.