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22.4195 · Interpellation · 2022-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seinen Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des BSV vom 17. Oktober 2018 über den Pilotversuch "Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus" kommentiert das BSV Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe e wie folgt: "Die Erfahrungen der letzten vier Jahre zeigen, dass die Voraussetzung von 30 Prozent medizinischem Personal je nach gewähltem Interventionsmodell zu hoch und der Qualität der Intervention nicht zuträglich war. Gestützt auf die Ergebnisse des Kostenmodells hat sich gezeigt, dass es sachgerechter ist, den Medianwert (20 %) zu verwenden."

Da zu befürchten ist, dass sich die Invalidenversicherung (IV) vor der Übernahme der Kosten drücken will, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sendet man dadurch nicht ein falsches Signal in Bezug auf Personen mit Autismus an die Kantone? Besonders jetzt, da man im Begriff ist, die Pauschalbeiträge an die Kantone auf 45 000 Franken pro Jahr und Kind zu beschränken, obwohl 60 000 Franken und eine Beibehaltung des Anteils an medizinischem Personal von 30 Prozent erforderlich wären (Genf rechnet beispielsweise bei schweren Fällen von Autismus mit Kosten von 107 000 Franken pro Jahr und Kind)? Kann man aus der Tatsache, dass die Höhe der Pauschalbeiträge, der erforderliche Anteil an medizinischem Personal und die Anzahl Therapiestunden nach unten korrigiert werden, schliessen, dass die IV in die Trickkiste greift, um weniger zahlen zu müssen?

2. Birgt die Einschätzung, dass ein Anteil an therapeutischem Personal von 30 Prozent zu hoch ist, nicht das Risiko, dass in den Augen der Eltern und Kinder die Qualität und Wirkung der medizinischen Behandlung geschmälert wird? Worauf gründet diese nicht sehr wertschätzende Feststellung?

3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kriterien betreffend die erforderliche Ausbildung nicht genug präzise sind? Müsste man das Personal nicht auch in Bezug auf die Eigenarten der intensiven Frühintervention schulen? Ist die gemeinsame Akkreditierung nicht ein wenig ein Gebastel?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist derzeit daran, die Verlängerung bis Ende Dezember 2026 des Pilotversuchs "Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus" (IFI) zu organisieren. Das Ziel ist es einerseits, die verschiedenen Massnahmen zur Effizienz und Finanzierung der IFI zu konkretisieren und andererseits Zeit für die nötigen Gesetzesänderungen zu haben. Das Vorgehen zeigt deutlich, dass die IFI-Programme weiterhin durch die IV unterstützt werden sollen.

Mit dem Pilotprojekt soll die Zweckmässigkeit eines Vorgehens überprüft werden. Unter Einbezug der Kantone sind die Arbeitsgruppen, die die Effizienz und Kosten der IFI beurteilen, nach umfassenden Abklärungen zum Schluss gekommen, dass mindestens 15 Stunden pro Woche direkter Arbeit mit dem Kind durch eine Fachperson angezeigt sind. Schweizweit besteht dieses Fachpersonal im Durchschnitt zu 20 Prozent aus medizinisch-therapeutischem Personal.

Die IV übernimmt Kosten von 45 000 Franken pro Kind für die in anerkannten Zentren durchgeführten IFI. Das BSV sieht im Rahmen der Verlängerung des Pilotversuchs die gleiche Pauschale vor. Folglich senkt die IV die Beträge nicht. Im Gegenteil: Die Anzahl Teilnehmende am Pilotversuch ist nicht begrenzt und das BSV nimmt aufgrund der Erfahrungen an, dass die Betreuungskapazitäten der Kantone zunehmen werden. Die Verlängerung des Pilotversuchs hat daher Mehrkosten für die IV zur Folge.

2. Im Rahmen einer IFI ist Interdisziplinarität ein wichtiger Interventionsfaktor. Der Grossteil der IFI-Leistungen wird von pädagogisch-therapeutischem Personal erbracht, was die Leistungen keinesfalls schmälert. Das Fachpersonal beim IFI-Angebot setzt sich schweizweit im Durchschnitt folgendermassen zusammen: pädagogisch-therapeutisches Personal 72 Prozent, medizinisch-therapeutisches Personal 20 Prozent, weiteres Personal 8 Prozent. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Forderung von mindestens 30 Prozent medizinischem Personal zu hoch ist und dass der Medianwert (20 %) als Mindestanforderung angemessener ist.

3. Die Ausbildung von Fachpersonen für frühkindlichen Autismus ist sehr unterschiedlich. Gesamtschweizerisch braucht es keine präziseren Vorschriften, da ansonsten die Autonomie der Kantone, der Institutionen, die IFI-Angebote bereitstellen, und der Hochschulen eingeschränkt wird.

Die geltende Anforderung, dass das BSV die IFI-Leistungserbringer anerkennt, ist im Rahmen des Pilotversuchs notwendig, da das BSV mit den Leistungserbringern direkt Vereinbarungen abschliesst und überprüfen muss, dass die Teilnahmebedingungen des Pilotversuchs erfüllt sind. Anerkannt werden auch Leistungserbringer, die mit ihrem Standortkanton eine Vereinbarung über die Durchführung der intensiven Frühintervention abgeschlossen haben, sofern sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Die Anerkennung durch das BSV wird voraussichtlich nicht über die Dauer des Pilotversuchs weitergeführt werden.

Antwort des Bundesrates.

Will die IV die Kosten für die Behandlung von Personen mit Autismus nicht mehr übernehmen? | Lexipedia | Lexipedia