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22.4248 · Postulat · 2022-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat ist aufgefordert zu prüfen, wie ein nationaler Hitze-Aktionsplan in Koordination mit den Kantonen erstellt werden kann. Dieser Massnahmenplan soll aufzeigen, wie die Bevölkerung vor Überhitzung und dessen gesundheitlichen Folgen geschützt werden kann. Es sollte auf wissenschaftlicher Grundlage temperaturabhängige Alarmstufen abgestützt sowie die jeweils zu ergreifenden Massnahmen insbesondere für Risikogruppen und die entsprechendeni Zuständigkeiten enthalten.

Begründung

Gemäss der Weltwetterorganisation in Genf werden langeHitzephasen wie jene aus dem Sommer 2022 künftig zum europäischen Klima gehören. ln der Schweiz war der vergangene Sommer 2022 einer der heissesten und bis August auch einer der trockensten überhaupt. Dies wird [eider künftig zur Normalität, wenn wir den Ausstoss der Treibhausgase nicht sehr rasch und weltweit senken. Der extreme Hitzesommer hat leider wiederholt gezeigt, dass wir in der Schweiz die Menschen ungenügend vor den Folgen der Hitze schützen und koordinierte Aktionspläne zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung fehlen. Die aktuelle Herangehensweise, nach der der Bund Empfehlungen ausspricht und die Kantone diese freiwillig umsetzen können, aber nicht müssen, ist unbefriedigend und widerspricht gesundheitlichen Präventionsbemühungen. Hitzebedingte Todesfälle müssen in Zukunft schweizweit und insbesondere für die Risikogruppen koordiniert verringert werden, vor allem angesichts der nachgewiesenen Sterberate durch klimabedingte Hitzewellen. Im vergangenen extrem heissen Sommer starben in der Schweiz 1600 über 65-Jährige mehr als gewöhnlich - die Übersterblichkeit ist damit höher als im bisherigen Rekordsommer 2003. Wie der Bundesrat selbst in Beantwortung der Ip 19.3856 ausführt, war die hitzebedingte Sterblichkeit im Sommer 2018 in Kantonen, die Hitzemassnahmenpläne aktivierten (GE, VD, FR, VS, NE, TI), geringer als in Kantonen, die keine solchen Pläne hatten. Dr. Martina Ragettli aus der Abteilung Physikalische Gefahren und Gesundheit am Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) weist auf Studien zum Hitzesommer 2015 hin, die rund 800 hitzebedingte Todesfälle in der Schweiz und zahlreiche Notfalleinweisungen dokumentieren. Sie hat zudem 2018 den Zusammenhang zwischen der Temperatur und der Sterblichkeit für den Zeitraum von 1995 bis 2013 für acht grössere Städte in der Schweiz untersucht und gezeigt, dass sich in Städten ohne kantonale Hitzemassnahmenpläne - Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Zürich - der Zusammenhang zwischen Temperatur und Sterblichkeit in den Sommermonaten nach 2003 nicht verändert hat, währendem in den anderen Städten mit Hitzemassnahmenplan - Genf, Lausanne, Lugano - das hitzebedingte Sterberisiko nach 2003 merklich zurückgegangen war.

Das Swiss Tropical and Public Health Institut der Universität Basel hat einen Massnahmenkatalog für den Umgang mit Hitzewellen erarbeitet, auf den Bund und Kantone in einem koordinierten nationalen Hitze- Aktionsplan aufbauen können. Der Bundesrat weist in seiner Antwort auf Ip Weichelt 20.3783 selbst auf diese wissenschaftliche Grundlage des Swiss TPH hin. Das empfohlene Vorgehen eines Drei-Stufen-Plans würde die Bevölkerung über die negativen Gesundheitsauswirkungen von Hitze und über das richtige Verhalten während einer Hitzewelle systematisch informieren und vor allem die speziell gefährdeten Personen. Ebenso sollte ein Hitzewarnsystem etabliert werden, welches die Wettersituation während des Sommers anhand regelmässiger Informationen von MeteoSchweiz überwacht. Ebenso gehört ein Monitoring dazu. Erst kürzlich hat die WHO die Evidenz von Hitzemassnahmepläne zusammengefasst. Es ist bestätigt, dass Hitzeaktionspläne eine geeignete Strategie zum Schutz der Gesundheit vor Hitze sind. Die WHO empfiehlt daher ebenfalls, dass Hitzeaktionspläne in Anpassungsstrategien zu integrieren und regional auszurichten. lm WHO Bericht heisst es: "the evidence presented clearly points to a need to expand the number, coverage and reach of HHAPs in the Region." https://www.who.int/europe/publications/i/item/9789289055406

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Hitze eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt. Ältere Menschen, Kleinkinder und Personen mit Vorerkrankungen sind hierbei besonders betroffen. Daher setzt der Bundesrat seit einigen Jahren bereits verschiedene Massnahmen um, um auf die zunehmend häufiger auftretenden und intensiveren Hitzeperioden und deren Konsequenzen zu reagieren. Bereits 2012 verabschiedete der Bundesrat die Strategie "Anpassung an den Klimawandel" (www.bafu.admin.ch -> Themen -> Thema Klima -> Fachinformationen -> Anpassung an den Klimawandel -> Strategie des Bundesrates), in welcher die Teilstrategie "Gesundheit von Mensch und Tier" verankert ist. Die Massnahmen zur Umsetzung der Anpassungsstrategie sind in Aktionsplänen zusammengefasst (www.bafu.admin.ch -> Themen -> Thema Klima -> Fachinformationen -> Anpassung an den Klimawandel -> Strategie des Bundesrates -> Umsetzung der Strategie). Der erste Aktionsplan für die Periode 2014-2019 beinhaltet 63 Anpassungsmassnahmen der Bundesämter. Der zweite Aktionsplan für die Periode 2020-2025 umfasst 75 Massnahmen. Eine dieser Massnahmen stellt das Pilotprogramm "Anpassung an den Klimawandel" dar (www.nccs.admin.ch -> Massnahmen -> Pilotprogramm). Es besteht aus zwei Programmphasen und verschiedenen Projekten (Erste Phase 2014-2017 mit 31 Projekten; Zweite Phase 2019-2022 mit 50 Projekten). Initiiert wurde das Programm von sechs Bundesämtern. Unterstützt werden innovative Projekte zur Anpassung an das veränderte Klima in Bereichen wie zum Beispiel Hitzebelastung, Stadtentwicklung, Wasserknappheit, Naturgefahren und Veränderungen der Ökosysteme. Die Ergebnisse der zweiten Phase liegen voraussichtlich Ende 2022 vor.

Neben diesen Massnahmen wurden verschiedene Grundlagen geschaffen und den Kantonen, Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Auf Bundesebene nimmt dabei das 2015 gegründete Netzwerk des Bundes für Klimaleistungen (NCCS) eine wichtige Rolle zur Koordination der Zusammenarbeit zur Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen und Daten wahr. Der 2018 publizierte Bericht "Hitze in Städten" (www.bafu.admin.ch -> Themen -> Thema Klima -> Publikationen und Studien -> Hitze in Städten) des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) dient als Planungshilfe für Gemeinden und Städte, um eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zu ermöglichen. Des Weiteren hat das Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut (Swiss TPH) im Zusammenhang mit dem Aktionsplan eine Hitze-Massnahmen-Toolbox für den Umgang mit Hitzewellen veröffentlicht und 2021 aktualisiert. Das Warnsystem von MeteoSchweiz veröffentlicht bereits seit 2005 Hitzewarnungen für die Behörden und die Öffentlichkeit. Dieses System wurde 2020 überprüft und an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen Hitzebelastung und Mortalität angepasst. Konkret wurde das Warnsystem von Meteoschweiz unter Einbezug der Kantone und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) um den neuen Hitzeindikator "Tagesmitteltemperatur", neue Schwellenwerte und eine zusätzliche Gefahrenstufe ergänzt. Zudem werden die Empfehlungen des BAG an die Bevölkerung und die Gesundheitseinrichtungen zum Umgang mit Hitze in regelmässigen Abständen aktualisiert.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass er in Bezug auf das Anliegen des Postulats die in seiner Kompetenz stehenden Massnahmen bereits ergriffen hat. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage ist der Bund nicht in der Lage, die Kantone zur Umsetzung eines nationalen Hitze-Aktionsplans zu verpflichten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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