22.4254 · Motion · 2022-10-13
Justiz- und Polizeidepartement
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt eine Revision des Mobiliarsicherungsrechts im Bereich des Eigentumsvorbehalts vorzunehmen und dem Parlament die erforderlichen Gesetzesanpassungen zu beantragen. Zu prüfen ist insbesondere, wie für Unternehmen die Möglichkeiten zur Besicherung von Forderungen gegen Sicherheiten an beweglichen Sachen erweitert werden können und dabei auf eine zwingende Eintragung solcher Rechte in einem Register verzichtet werden kann, so dass die Unternehmen namentlich im internationalen Handel einfacher in den Genuss von Warenkrediten kommen.
Begründung
Das geltende sogenannte Faustpfandprinzip macht bei der Bestellung von Sicherheiten an beweglichen Sachen grundsätzlich eine Besitzübertragung vom Schuldner auf den Gläubiger erforderlich. Mit dem Eigentumsvorbehalt besteht zwar ein besonderes Instrument zur Besicherung von beweglichen Sachen. Dieser ist aber in seiner heutigen Ausgestaltung mit den von den Betreibungsämtern geführten Eigentumsvorbehaltsregistern nicht mehr praxistauglich. Gerade im internationalen Handel kann dies zu einem Nachteil für Schweizer Unternehmen führen. So kam auch eine im Auftrag der Verwaltung erstellte und im Oktober 2021 veröffentlichte Studie "Regulierungsfolgenabschätzung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine allfällige Revision des schweizerischen Mobiliarsicherungsrechts" zum Schluss, dass ein Regulierungsversagen vorliegt und daher ein Revisionsbedarf bei den Besicherungsmöglichkeiten für Unternehmen besteht.
Ausgehend von den erwähnten Studienergebnissen sind nun die Revisionsarbeiten an die Hand zu nehmen. In einem ersten Schritt sollen die praktischen Bedürfnisse der Wirtschaft sowie die juristische und technische Umsetzbarkeit vertieft geprüft werden. Gestützt darauf soll der Bundesrat dem Parlament die erforderlichen Gesetzesanpassungen beantragen. Im Zentrum soll dabei die Modernisierung des Eigentumsvorbehalts stehen, so dass dieser den praktischen Bedürfnissen der Wirtschaft und des internationalen Handels, namentlich an Warenkrediten und vergleichbaren Finanzierungsmöglichkeiten, wieder gerecht wird. Dabei sollte geprüft werden, ob unter bestimmten Voraussetzungen auf die bisher notwendige Eintragung in einem Register verzichtet werden kann, wie das teilweise im Ausland der Fall ist. Möglicherweise können hier die durch die Digitalisierung eröffneten neuen technischen Möglichkeiten genutzt werden. Gleichzeitig sollte unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erstreckung des Eigentumsvorbehalts auf verarbeitete oder eingebaute Sachen möglich sein, wie das ebenfalls im Ausland teilweise bereits der Fall ist. Darüber hinaus sollen auch Möglichkeiten für eine weitergehende Revision des Mobiliarsicherungsrechts geprüft werden. Umgekehrt soll die Revision auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen beschränkt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.