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22.4285 · Interpellation · 2022-11-28

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs übernimmt unsere grundsätzlich neutrale Schweiz die EU-Sanktionen gegen Russland ohne zu zögern. Wir behaupten natürlich nicht, diese Sanktionen seien ungerechtfertigt - ganz im Gegenteil.

Wir fragen uns, weshalb unsere Regierung nicht dieselben Sanktionen gegenüber der israelischen Regierung verhängt, die ähnlich schwerwiegende Verbrechen wie Russland begeht. Russland bombardiert die Ukraine und tötet unschuldige Zivilistinnen und Zivilisten. Im selben Stil bombardiert Israel den Gazastreifen, was ebenfalls unschuldige, zivile Todesopfer zur Folge hat. Auch im besetzten Westjordanland agiert der israelische Staat auf ähnliche Weise; der Tod einer amerikanischen Journalistin ist das jüngste Beispiel dafür. Die israelische Regierung weist sogar jede internationale Untersuchung dieses Verbrechens ab.

Dazu kommt, dass eine rechtsextreme Partei ihren Einzug in die Regierung schaffte. Diese Partei verlangt nichts weniger, als die Ausschaffung der palästinensischen Bevölkerung - aus einem Land, das eigentlich ihr Land ist.

- Kann uns der Bundesrat die Gründe nennen, welche diese Ungleichbehandlung rechtfertigen würden?

- Folgt der Bundesrat übergeordneten Einrichtungen wie der NATO, wenn er sich beharrlich weigert, den Staat Israel zu verurteilen und Sanktionen zu verhängen?

- Wie kann der Bundesrat unter diesen Bedingungen weiterhin mit einem Land, das alle internationalen Regeln mit Füssen tritt, zusammenarbeiten und militärische Beziehungen aufrechterhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz fördert die Einhaltung des Völkerrechts in der ganzen Welt, auch im Nahen Osten, wo sie regelmässig alle Parteien dazu aufruft, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und von einseitigen Massnahmen abzusehen, die die Friedensbemühungen gefährden könnten. Gemäss dem Embargogesetz (EmbG; SR 946.231) kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz verhängten Sanktionen durchzusetzen. Israel unterliegt keinen solchen Sanktionen. Was die bilateralen militärischen Beziehungen betrifft, handelt es sich um einen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Experten in bestimmten Bereichen, insbesondere im Technologie- und Cyberbereich. Soweit der Bundesrat die Beschaffung von Rüstungsgütern in Israel in Betracht zieht, berücksichtigt er neben den technisch-militärischen Aspekten auch aussenpolitische Fragen. Er sieht keinen Anlass, eine Änderung der bisherigen Praxis vorzunehmen.

Antwort des Bundesrates.