22.4287 · Interpellation · 2022-11-29
Erledigt
Wortlaut
Laut Bundesgericht gelten zu kalte Wohnungen als mangelhaft. Die 19-Grad-Stronnspar-Regel des Bundes würde laut Bundesamt für Wohnungswesen eine Mietzinsreduktion für die Mieterschaft zur Folge haben. Wenn die Mieter einen finanziellen Vorteil geltend machen dürfen, dürfen dementsprechend auch die Hauseigentümer in der Steuererklärung einen finanziellen Vorteil geltend machen?
Wenn nein, warum nicht?