22.429 · Parlamentarische Initiative · 2022-05-11
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um in der Schweiz das Vorgehen bei strategischen Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (Englisch: strategic lawsuits against public participation, SLAPP) besser zu regeln. Dazu braucht es insbesondere Instrumente und Lösungen, die sich am im April 2022 veröffentlichten Entwurf der Richtlinie der Europäischen Union orientieren.
Begründung
Strategische Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (Engl. SLAPP) sind ein Phänomen, das weltweit im Aufwind und bereits ausführlich dokumentiert ist. Unternehmen oder Einzelpersonen, die Gegenstand von journalistischen Nachforschungen sind, versuchen, die Veröffentlichung von Informationen in der Presse auf missbräuchliche Art zu verhindern oder die Arbeit der Medien durch rechtliche Schritte zu erschweren. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist uneingeschränkt zu wahren. Solche missbräuchlichen Vorgehensweisen werfen daher neue Fragen auf, die im Rahmen der laufenden Revision der Zivilprozessordnung mit einem Schwerpunkt bei den superprovisorischen Massnahmen nicht behandelt werden. Die Gerichte sind dafür nicht gerüstet und gehen nach den üblichen Verfahrensregeln vor (unter Vorbehalt von Art. 266 ZPO). Solche Verfahren sind besonders langwierig und kostspielig, was selbst bei einem rundum positiven rechtskräftigen Urteil einen Angriff auf die von der Verfassung und der EMRK garantierte Medienfreiheit darstellen kann. In vielen anderen Staaten, insbesondere in den USA, gibt es Gesetze, die die negativen Auswirkungen von SLAPPs begrenzen sollen. Ende April 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie zu diesem Thema vorgelegt. Die Richtlinie soll es den Gerichten ermöglichen, offensichtlich grundlos angestrebte Verfahren gegen Journalistinnen und Journalisten und Personen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, rasch zurückzuweisen. Sie sieht ausserdem eine Reihe von Verfahrensgarantien und Rechtsmitteln vor, darunter Schadenersatz und abschreckende Sanktionen gegen missbräuchliche Klagen.