22.4291 · Interpellation · 2022-11-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 31. Oktober 2022 hat die eidg. Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH einen Bericht zum Thema "Klimawandel, Landwirtschaft und die Rolle der Biotechnologie" publiziert.
Darin stellt sie das Potential neuer Züchtungstechnologien mit Blick auf Ernährungssicherhiet in Zeiten des Klimawandels stark in Frage. Weiter steht in der Medienmitteilung: "Die Minderheit der EKAH vertraut auf den technischen Fortschritt."
Die Publikation wurde von verschiedenen Wissenschaftern kritisiert (u.a. Urs Niggli, langjähriger Leiter FIBL). Auch die Akademien der Wissenschaften vertreten eine ganz andere Position: In der Vernehmlassung zum Gentechnikgesetz ordnen sie den neuen Züchtungstechnologien gerade mit Blick auf den Klimawandel ein hohes Potential zu.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf welchen Grundsätzen entscheidet der Bundesrat, welche Fachbereiche, mit welchen Personen, in welcher Anzahl in der EKAH Einsitz nehmen?
2. Ist die EKAH aus Sicht des Bundesrats zur Beurteilung des Potenzials neuer Züchtungstechnologien korrekt und ausgewogen zusammengesetzt?
3. Die EKAH setzt sich u.a. aus mehreren Philosophen, Theologen und Rechtswissenschaftern zusammen. Was qualifiziert diese Personen, eine fachliche Beurteilung des Potentials einzelner Züchtungsmethoden vorzunehmen?
4. Ist die logische Arbeitsteilung nicht, dass die EKAH die Züchtungstechnologien ethisch beurteilt, technologisches Potential und Risiken aber durch Wissenschafter mit entsprechender Fachkompetenz beurteilt werden?
5. Ist bspw. die eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS hinsichtlich technologischem Potential und Risiken nicht deutlich kompetenter zusammengesetzt?
6. Wie beurteilt der Bundesrat die grosse Differenz zwischen der Ethikkommission und den Akademien bei der Bewertung des Potenzials neuer Züchtungstechnologien? Welches Potential sieht der Bundesrat darin (insb. auch mit Blick auf den Klimawandel)?
7. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass eine Mehrheit der EKAH gemäss eigener Aussage offenbar nicht auf den technischen Fortschritt vertraut?
8. Es ist naheliegend, dass in der EKAH Personen mit verschiedenen Haltungen gegenüber neuen Technologien Einsitz haben. Ein Mitglied ist aber dazu leitendes Mitglied der IG Saatgut und der Allianz Gentechfrei. Ist es angebracht, politische Aktivisten in die EKAH zu berufen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./8. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) setzt sich zusammen aus verwaltungsexternen Fachleuten der Ethik sowie weiteren Personen aus anderen Fachrichtungen, welche über wissenschaftliche oder praktische Kenntnisse der Ethik verfügen. Nach Art. 23 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes (GTG; SR 814.91) müssen in der Kommission unterschiedliche ethische Ansätze vertreten sein. Der Bundesrat ernennt die Mitglieder aller ausserparlamentarischen Kommissionen ad personam (Art. 57c Abs. 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010). In die EKAH werden zudem keine Mitglieder als Interessenvertreter gewählt.
Die Kommission besteht aus maximal 12 Mitgliedern. Diese Anzahl stellt sicher, dass sowohl die unterschiedlichen Fachrichtungen als auch die in der Gesellschaft vertretenen unterschiedlichen ethischen Ansätze innerhalb der Kommission angemessen vertreten sind.
3./4. Aufgabe der EKAH ist es, die Entwicklungen und Anwendungen der Biotechnologie im Ausserhumanbereich aus ethischer Sicht zu verfolgen und zu beurteilen. Zudem nimmt sie zu damit verbundenen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen aus ethischer Sicht Stellung (Art. 23 Abs. 2 GTG). Sie wägt die betroffenen Rechtsgüter gegeneinander ab. Diese Aufgabenerfüllung erfordert zum einen besonderes ethisches Fachwissen und zum anderen die fachliche Auseinandersetzung mit unterschiedlichen fachethischen Ansätzen. In dieser Aufgabenerfüllung ist sie unabhängig und erhält keine inhaltlichen Vorgaben der Bundesverwaltung oder des Bundesrates.
Zu einer ethischen Analyse gehört, Entwicklungen und Anwendungen gentechnischer Verfahren in einen grösseren Kontext einzubetten und zu bewerten. In ihren Berichten legt die EKAH die diskutierten Argumente und die unterschiedlichen Bewertungen durch ihre Mitglieder transparent und nachvollziehbar dar und legt die Mehrheits- und Minderheitspositionen offen. Sie erfüllt damit als beratende ausserparlamentarische Kommission Sinn und Zweck ihres gesetzlichen Auftrags.
5. Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) setzt sich gemäss Artikel 22 Abs. 1 GTG und ihrer Verordnung (SR 172.327.8) aus verwaltungsexternen Fachleuten aus den Bereichen Gen- und Biotechnologie, Umwelt und Gesundheit zusammen. Sie ist im Bereich der Gen- und Biotechnologie zum Schutze von Mensch und Umwelt tätig. Ihre Aufgabe ist die Beratung des Bundesrates und der Verwaltung zu Biosicherheitsfragen, insbesondere beim Erlass von Vorschriften und bei Versuchen und dem Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Art. 22 Abs. 2 GTG und Art. 2 der Verordnung). Diese wissenschaftliche Beratung ist ebenfalls in Bezug auf die neuen gentechnischen Verfahren gewährleistet.
6. Es ist Abbild der Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft, dass die Entwicklungen und Anwendungen gentechnischer Verfahren von verschiedenen Akteuren aus unterschiedlichen Blickwinkeln unterschiedlich bewertet werden.
Wie das Potenzial der neuen gentechnischen Verfahren aus Sicht des Bundesrates zu bewerten ist, ist Gegenstand der Berichte in Erfüllung der Postulate zu den neuen Züchtungstechnologien (20.4211 Po. Chevalley, 21.3980 Po. WBK-N, 21.4345 Po. WBK-S) und der Erarbeitung der Botschaft zu Artikel 37a Abs. 2 GTG.
7. Der Medienmitteilung der EKAH vom 31. Oktober 2022 ist zu entnehmen, dass eine Mehrheit der Kommission es eher unwahrscheinlich findet, dass die neuen gentechnischen Verfahren in der knappen Zeit, die zur Verfügung stehe, im Hinblick auf den Klimawandel rechtzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung oder Steigerung der Ernteerträge leisten können. Der Bundesrat nimmt dies zur Kenntnis.
Antwort des Bundesrates.