22.4349 · Postulat · 2022-12-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Strategie "Housing First" (Zuerst ein Zuhause) in der Schweiz unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden und Fachorganisationen zielführend umgesetzt werden kann und Pilotprojekte realisiert und fachlich unterstützt werden können.
Begründung
Rund 2200 Menschen in der Schweiz sind obdachlos. Das heisst, dass sie entweder in Notschlafstellen, anderen Einrichtungen oder auf der Strasse übernachten. Weitere 8000 sind von Wohnungsverlust bedroht. Die Zahl stammt aus einer vom Bundesamt für Wohnungswesen initiierten Studie, in der Gemeinden und Kantone befragt wurden, wie sie mit Obdachlosigkeit umgehen (Bericht " Obdachlosigkeit in der Schweiz ", Februar 2022). Das Fazit der Studie: Es fehlt den zuständigen Gemeinden und Kantonen an einer klaren Strategie, wie Obdachlosigkeit bekämpft werden kann. Dies wäre aber wichtig, denn Wohnungslosigkeit führt häufig zu gravierenden Gesundheitsproblemen und sozialer Isolation.
Mit dem Konzept "Housing First" bekommen Obdachlose eine Wohnung mit eigenem Mietvertrag - und zwar bedingungslos, ohne sich dafür (wie hierzulande bis anhin üblich) qualifizieren zu müssen. Vor allem in der Anfangszeit werden sie durch Sozialarbeitende betreut. Damit soll der Teufelskreis "Keine Arbeit, keine Wohnung" durchbrochen werden. Die Idee: Wer sich nicht mehr täglich um einen Schlafplatz sorgen muss, hat mehr Zeit, sich um seine anderen Probleme wie Sucht, Gesundheit oder Finanzen zu kümmern. "Housing First" ist in Finnland die offizielle Strategie gegen Obdachlosigkeit und konnte damit die Obdachlosigkeit reduzieren. Aber auch andere Länder setzen das Konzept um. Deutsche Städte wie Nürnberg oder Berlin setzen zur Zeit Modellprojekte durch. Auch in der Schweiz gibt es erste Ansätze, die fachlich unterstützt und vernetzt werden sollen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat geht einig mit der Postulantin, dass Obdachlosigkeit in Schweizer Gemeinden und Städten, wenn auch in regional und lokal unterschiedlichem Ausmass, ein Thema für die zuständigen Behörden darstellt, für das gute Lösungen gesucht werden müssen. Die zitierte Studie des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO zur Obdachlosigkeit in der Schweiz vom Februar 2022 nahm erstmals eine zahlenmässige Einschätzung des Phänomens in der Schweiz vor und zeigte auf, wie Kantone und Gemeinden mit Obdachlosigkeit umgehen. Die Studie bietet auch eine Grundlage für die weitere Diskussion zu diesem Thema, u.a. auch über "Housing First"-Strategien. So wurde die Thematik an der Sitzung des wohnungspolitischen Dialogs vom 1. September 2022 mit Vertreterinnen von allen drei Staatsebenen besprochen.
Grundsätzlich - und dies bestätigt auch die erwähnte Studie - sind die Kantone, Städte und Gemeinden für die Bekämpfung und Verhinderung von Obdachlosigkeit zuständig. Aufgrund dieser Kompetenzordnung sind sie es, die aufgrund ihrer Beurteilung der aktuellen Situation einen allfälligen Handlungsbedarf feststellen und daraus allenfalls konkrete Massnahmen ableiten müssen. Der Bund verfügt in diesem Bereich über keine Kompetenzen. Zudem verfügt der Bund nicht über die entsprechenden lokalen Informationen, ist doch die Situation von Stadt zu Stadt und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gelagert.
Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat die Erstellung eines entsprechenden Berichts ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.