Welchen Einfluss hat die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern auf die Fahrplanstabilität?
22.4429 · Interpellation · 2022-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Aussagen des BAV und der SBB zur Vernehmlassungsbotschaft zum Stand der Ausbauprogramme und Perspektive Bahn 2050, sollen im nächsten Ausbauschritt (Botschaft 2026) mehrheitlich Infrastrukturmassnahmen umgesetzt werden, die die Fahrplanstabilität im Betrieb nicht gefährden und auf einen stabilen und pünktlichen Betrieb des bereits genehmigten Angebotskonzepts 2035 zielen. Spielraum für grössere Ausbauprojekte mit neuen Angebotszielen bestehen gemäss BAV erst wieder ab 2033. Der Durchgangsbahnhof Luzern ist jedoch ein Projekt zur Beseitigung eines Jahrzehnte alten Engpasses im Knoten Luzern. Hinzu kommt, dass das Projekt - ausser den zwei Einbindungen Gütsch und Rotsee - das bestehende Netz nicht tangiert.
Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wird das Gesamtprojekt Durchgangsbahnhof Luzern auch als Projekt zu Gunsten eines stabilen und pünktlichen Betriebs im Knoten Luzern betrachtet und mit der Botschaft 2026 beantragt?
2. Warum besteht die Gefahr, dass der Baustart des Projekts Durchgangsbahnhof Luzern nicht vor 2033 erfolgt, obwohl das Projekt zu grossen Teilen nicht auf dem bestehenden Netz gebaut wird?
3. Wie wird mit der Gefahr umgegangen, dass mit dem vom ARE prognostizierten, starken Nachfragewachstum im Bahnknoten Luzern ohne Ausbau ein stabiler Betrieb gefährdet ist?
4. Welche Alternativen zum Durchgangsbahnhof Luzern zu Gunsten eines stabilen Betriebs im Bahnknoten Luzern existieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1./4. Der Entscheid über die zu realisierenden Ausbaumassnahmen liegt beim Parlament. Der Bundesrat wird für die Botschaft 2026 die Ausbaumassnahmen gemäss Artikel 1, Absatz 3 des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2035 prüfen, darunter den Durchgangsbahnhof Luzern. Er wird diejenigen Projekte oder Etappen davon vorschlagen, welche den grössten Nutzen aufweisen und im Rahmen der Möglichkeiten des Bahninfrastrukturfonds finanzierbar sind.
Dazu kommt die Konsolidierung des Ausbauschrittes 2035. Die Planungsarbeiten hierfür starten Anfang 2023. Es gilt dabei Lösungen zu finden für die aufgrund des Verzichts der SBB auf den Einsatz der Wankkompensations-Technologie nicht realisierbaren Fahrzeitverkürzungen auf der West-Ost-Achse, sowie infrastrukturseitige Ergänzungsmassnahmen zu ermitteln für die Erhöhung der Betriebsstabilität und die Sicherstellung der Fahrbarkeit des geplanten Angebots. Zeigt sich im Rahmen dieser Arbeiten ein Handlungsbedarf im Knoten Luzern, so werden auf Basis der laufenden Studie zur Realisierungsabfolge des Durchgangsbahnhofs ergänzende Infrastrukturmassnahmen im Knoten Luzern zur Realisierung vorgeschlagen, welche zum Gesamtprojekt Durchgangsbahnhof Luzern kompatibel sind.
2. Mit der laufenden Studie zur Realisierungsabfolge werden diese Fragen vertieft studiert. Als Resultat liegt bis Ende 2023 eine Übersicht vor, wie eine zweckmässige Abfolge von Angebotsschritten und den daraus notwendigen Infrastrukturmassnahmen gestaltet werden kann. Diese Überlegungen erfolgen unter Berücksichtigung des Rollmaterialeinsatzes und der Produktionskonzepte für die jeweiligen Phasen. Entsprechend kann dann auch der Realisierungszeitpunkt konkret genannt werden.
3. Im Rahmen der Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 werden auch die Planungsparameter überprüft und sichergestellt, dass die verfügbaren Anlagen mit dem eingeplanten Rollmaterial auch bei hohen Passagieraufkommen einen stabilen und pünktlichen Betrieb zulassen. Eine detaillierte Verkehrsprognose für den Horizont 2050 wird als Grundlage für die Erarbeitung der Botschaft 2030 vorliegen. Entsprechend werden die Kantone ihre Angebotsziele für diesen Horizont ab 2025 eingeben können.
Antwort des Bundesrates.