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22.4436 · Interpellation · 2022-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat kürzlich vorgeschlagen, die Abfallverordnung (VVEA) anzupassen. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass Abfälle neu in erster Linie "stofflich" verwertet werden müssen, statt dass sie thermisch verwertet oder vernichtet werden.

Mit Blick auf eine Kreislaufwirtschaft, bei der die Wiederverwertung der Abfälle zentral ist, ist das ein grosser Schritt vorwärts. Doch es zeigt sich, dass der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ideologische Hindernisse entgegenstehen. So kann Ammoniak, das in den Kläranlagen aus dem Abwasser produziert wird, gegenwärtig nicht mit dem Label "Bio" gekennzeichnet werden.

Die Kläranlagen leisten doppelte Arbeit: Sie behandeln nicht nur das Abwasser aus der Kanalisation, sondern gewisse Anlagen versuchen auch, möglichst viele der im Abwasser enthaltenen Stoffe in möglichst reiner Form zurückzugewinnen, damit diese Stoffe wiederverwendet werden können, anstatt dass sie mit dem Klärschlamm verbrannt werden.

Ammoniak (NH3) - bei dem sich eine baldige Knappheit abzeichnet - gehört zu den Stoffen, die von verschiedenen Kläranlagen in der Schweiz aus dem Wasser extrahiert werden, häufig durch ein membranbasiertes Verfahren über eine Reaktion mit Natriumhydroxid (NaOH) und Schwefelsäure (H2SO4). Das so gewonnene Produkt kann anschliessend in der Landwirtschaft als Wachstumsdünger eingesetzt werden.

Dieses Ammoniak steht damit voll und ganz im Einklang mit der Intention der VVEA-Änderung und ist erst noch aus organischen Stoffen produziert. Und doch darf es gegenwärtig nicht mit dem Label "Bio" gekennzeichnet werden, da es mittels Synthesereaktion hergestellt wird. Eine Anerkennung als Bio-Produkt würde den Verkauf vereinfachen und so die Verwendung von Ammoniak, das aus fossilem Erdgas hergestellt wird, verringern.

Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

- Unterstützt der Bundesrat die Produktion von Ammoniak aus Abwasser in den Kläranlagen?

- Ist sich der Bundesrat der entsprechenden Problematik bewusst?

- Kann der Bundesrat mit "Bio Suisse" in Kontakt treten, damit das Ammoniak aus den Kläranlagen für den biologischen Landbau anerkannt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Ammoniak wird vorwiegend zur Herstellung von Stickstoffdüngern verwendet, ist jedoch auch ein wichtiger Grundstoff für viele andere industrielle Anwendungen. Durch ein Membranstripping-Verfahren kann aus dem Konzentrat von Klärschlamm Stickstoff zurückgewonnen werden. Dabei wird der Stickstoff im Abwasser als Ammoniak ausgeblasen und mit Schwefelsäure gebunden. Dadurch entsteht eine Ammoniumsulfat-Lösung (ASL), die als mineralischer Recyclingdünger in der Landwirtschaft verwendet werden kann. Mit diesem Verfahren kann 10 bis 20 Prozent der Stickstoffmenge im Zulauf der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) als Recyclingdünger zurückgewonnen werden. Dieses Verfahren wird derzeit in den Abwasserreinigungsanlagen von Yverdon-les-Bains, Opfikon und Altenrhein angewendet. Die Ausbringung erfolgt hauptsächlich mittels sogenanntem CULTAN-Verfahren (Abkürzung für "Controlled Uptake Long Term Ammonium Nutrition"), welches meist durch einen Lohnunternehmer ausgeführt wird. Der Bundesrat unterstützt dieses Verfahren dahingehend, dass die so gewonnenen Dünger als Recyclingdünger durch das Bundesamt für Landwirtschaft bewilligt werden. Eine finanzielle Unterstützung für die Rückgewinnung gibt es nicht. ASL-Dünger unterliegen wie alle Dünger dem Wettbewerb am Markt und werden mit steigenden Preisen für mineralische Stickstoffdünger ökonomisch interessanter.

3. Die Verwendung der Bezeichnung "Bio" ist gemäss Art. 2 der Bio-Verordnung (SR 910.18) öffentlich-rechtlich geschützt. Die minimalen Anforderungen an die zulässigen Dünger und ihrer Verwendung in der biologischen Landwirtschaft werden in der Kompetenz des WBF durch diese Verordnung geregelt. Dabei bleiben die Bestimmungen der Dünger-Verordnung (SR 916.171) und der Düngerbuch-Verordnung (SR 916.171.1) diesen Bestimmungen vorbehalten.

Um die Gleichwertigkeit der Bio-Bestimmungen zwischen der Schweiz und der EU sicher zu stellen, bezieht sich das WBF bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen für Dünger auf die Empfehlungen der Sachverständigengruppe für technische Beratung bezüglich der biologischen Produktion der EU-Kommission. Bislang wurde von dieser keine Empfehlung zur Verwendung von ASL-Düngern aus der Abwasserreinigung in der biologischen Landwirtschaft ausgesprochen.

Private Organisationen wie "Bio Suisse" können privat-rechtliche Bestimmungen, welche über die Anforderungen der Bio-Verordnung hinausgehen, erlassen. Da jedoch die Bio-Verordnung die Verwendung von ASL aus Kläranlagen nicht zulässt, ist eine Zulassung dieser Dünger auch durch "Bio Suisse" nicht möglich.

Antwort des Bundesrates.