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22.4468 · Interpellation · 2022-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Seit 2014 ist die Schweiz vom europäischen universitären Austauschprogramm Erasmus+ ausgeschlossen. Laut der Agentur Movetia bestraft "diese Einschränkung [...] heute die Bildungsakteure und stellt ein Marginalisierungsrisiko für die Schweiz dar". Dazu kommt, dass die für die internationale Mobilität und Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Mittel nicht nur für die Projektaufrufe des Jahres 2023 sinken, sondern dass mit diesen Mitteln zusätzlich der Beitrag für die Teilnahme der Hochschulen an der Initiative "Europäische Hochschulen" (die 2022 aus anderen Mitteln finanziert werden) gedeckt werden muss. Diese Situation wirkt sich sowohl auf das Schweizer Bildungssystem als auch auf die Studierenden aus. Die Mobilität, sei es im Bereich der Forschung oder der Ausbildung, ermöglicht es, die Schweizer Ausbildung zu bereichern und ihren ausgezeichneten Ruf zu sichern. Die Schweizer Alternative zu Erasmus+ ist begrenzt und bietet Jugendorganisationen, Studierenden und Auszubildenden nicht die gleiche Vielfalt an Möglichkeiten wie Erasmus+.

Begründung

Dieser Ausschluss führt zu ungleichen Verhältnissen sowohl innerhalb der Schweiz zwischen den verschiedenen Institutionen als auch gegenüber unseren europäischen Partnern, die von diesen Programmen profitieren. Es sei daran erinnert, dass die europäischen Institutionen von Erasmus+ und ihrer nationalen Agentur finanziert werden, während die Schweizer Institutionen nur von der nationalen Agentur finanziert werden. Die Schweizer Hochschulen können daher nicht die gleichen Leistungen wie ihre europäischen Partner anbieten.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

- Welche konkreten Schritte und Massnahmen hat der Bundesrat unternommen, um die vollständige Reintegration der Schweiz in das Programm Erasmus+ zu gewährleisten?

- Wie begründet der Bundesrat die Kürzung der Mittel für die Projektaufrufe 2023 für internationale Zusammenarbeit und Mobilität?

- Das SEMP (Swiss-European Mobility Programme) bringt viele Schwierigkeiten mit sich, sei es der ungleiche Zugang zur Mobilität zwischen den Schweizer Hochschulen oder seien es die langen administrativen Verfahren, die erforderlich sind. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diese Probleme zu beheben? Erachtet er das SEMP weiterhin als geeigneten Ersatz für Erasmus+?

- Wie beurteilt der Bundesrat mittelfristig die Attraktivität des akademischen Standorts Schweiz angesichts der Nicht-Assoziierung der Schweiz an die Programme Horizon und Erasmus+?

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ ist das erklärte Ziel des Bundesrates. Zu diesem Zweck hat er Anfang 2021 ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Verhandlungen konnten bislang aber nicht aufgenommen werden, da die EU eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU beurteilt.

Solange keine Assoziierung erzielt werden kann, wird die Schweizer Lösung weitergeführt. Die für diese Aktivitäten genehmigten Mittel sehen ein jährliches Wachstum von rund sieben Prozent vor (Voranschlag 2022 47,9 Mio. / Voranschlag 2023 51,3 Mio. Franken). Die 2022 auf Wunsch und in Absprache mit den Schweizer Hochschulen etablierte indirekte Beteiligung an der "European Universities Initiative" wird voraussichtlich dazu führen, dass sich die Gewichtung der Förderung im Hochschulbereich von Mobilitäts- hin zu Kooperationsprojekten verschiebt. Die konkrete Auswirkung kann erst auf Basis der Anträge, die bis im Frühjahr 2023 eingehen, beurteilt werden.

Die im Rahmen der Schweizer Lösung geförderten Mobilitätsaktivitäten im Hochschulbereich werden unter der Bezeichnung "Swiss-European Mobility Programme" (SEMP) zusammengefasst. Im Vergleich zum Programm Erasmus+ bietet SEMP eine weniger breite Vielfalt an Mobilitätsmöglichkeiten. Die finanziellen Beiträge für ein Projekt oder eine Aktivität sind jedoch mit denjenigen des Programms Erasmus+ vergleichbar. Bei der Ausgestaltung der Aktivitäten wird zudem darauf geachtet, dass für alle Institutionen ein möglichst niederschwelliger und gleichberechtigter Zugang zu diesen Aktivitäten möglich ist. Mit den neuen Rechtsgrundlagen (Bundesgesetz und Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung, SR 414.51 und SR 414.513), die seit April 2022 in Kraft sind, konnten zudem der strategische Handlungsspielraum für die Förderung von aussereuropäischen Mobilitäts- und Kooperationsprojekten erweitert und administrative Prozeduren vereinfacht werden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Ausschluss der Schweiz aus den EU-Programmen im Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich für alle Beteiligten kontraproduktiv ist. Er setzt sich dafür ein, den bilateralen Weg mit der EU zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Frage der Assoziierung der Schweiz an ebendiese Programme.

Antwort des Bundesrates.

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