22.448 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-16
Justiz- und Polizeidepartement
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Es seien die Rechtsgrundlagen für einen "Pacte civil de solidarité" (PACS) zu schaffen. Grundlage hierfür sei der bundesrätliche Bericht "Ein PACS nach Schweizer Art" (30. März 2022), wobei der PACS grundsätzlich als "Konkubinat plus" auszugestalten sei.
Begründung
Die Schweizer Rechtsordnung kennt zwei bewährte Formen von Paarbeziehungen: 1. Am oberen Ende der Skala die Ehe (und bislang auch die eingetragene Partnerschaft). 2. Am unteren Ende der Skala das (nahezu ungeregelte) Konkubinat. Beide Formen der Paarbeziehungen haben ihren jeweiligen grossen Wert und sind zu wahren.
Nach ebenso bewährtem Vorbild verschiedener Kantone (NE und GE) sowie anderer Länder (v.a. Frankreich, aber auch Benelux) möchte diese pa. iv. Schweizer Paaren ergänzend eine dritte, mittlere Option anbieten: Einen PACS ("pacte civil de solidarité"). Wie Ehe und Konkubinat soll auch diese dritte Option allen Personen unabhängig ihres Geschlechts offenstehen.
Hierzu veröffentlichte der Bundesrat am 22. März 2022 seinen Bericht "Ein PACS nach Schweizer Art" zu den Postulaten 15.3431 und 15.4082. Darin zeigt der Bundesrat dreierlei auf:
1. Die möglichen Nutzerinnen und Nutzer eines PACS: Es sind dies namentlich junge verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare, für die ein Eheschluss noch zu früh ist, aber auch ältere Menschen, die nicht (nochmals) heiraten möchten. Damit ist auch gesagt, dass ein PACS nichts an der Beliebtheit der Ehe und für die grosse Mehrheit der übrigen Paare ändern würde.
2. Die Vorzüge eines PACS: Mit diesem Institut wird Paaren auf niederschwellige Weise ermöglicht, sich für die Zeit der Gemeinschaft gegenseitig persönlichen und wirtschaftlichen Beistand und Unterstützung zu versprechen. Ebenso können sie sich so Dritten (Behörden wie Privaten) verbindlich als Paar zu erkennen geben, was in vielen Situationen (Spitalbesuch, Behördengang, Vertragsschluss etc.) Klarheit schafft. Namentlich bietet ein solcher PACS, der auch entsprechend in einem Register erfasst würde, als Anknüpfungspunkt dem Gesetzgeber aller Ebenen sowie Behörden und Privaten die Möglichkeit, an diesen neu klar definierten Status Rechtsfolgen nach ihrem Bedarf anzuknüpfen, statt auf einen vagen Konkubinatsbegriff abstützen zu müssen.
3. Die konkrete Ausgestaltung eines PACS: Hierfür kann und soll der Bundesgesetzgeber zu jedem Aspekt des Paarlebens - von der Gründung bis zur Auflösung - zwischen der Rechtsfolge gemäss Konkubinat und derjenigen gemäss Eherecht wählen (vgl. die Tabelle im Anhang des bundesrätlichen Berichts).
Diese Erkenntnisse sollen Leitschnur bei der Ausarbeitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen sein. Der PACS ist dabei eher als "Konkubinat plus" denn als "Ehe light" auszugestalten: Die Rechtsfolgen sollen sich entsprechend an der Tabelle im bundesrätlichen Bericht orientieren und sich bei den offenen Punkten im Prinzip am Konkubinat ausrichten sowie sich grundsätzlich auf die Dauer der Gemeinschaft beschränken. Dadurch soll sich der PACS klar von der Ehe unterscheiden. Vergleichbare Regeln wie bei der Ehe kommen primär bei der für die Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Dritten sowie beim Vorhandensein gemeinsamer Kinder in Frage.
Verhandlungen
Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 04.11.2022
Die Kommission hat der von Ständerat Caroni eingereichten parlamentarischen Initiative 22.448 ("Einen Pacs für die Schweiz") mit 9 zu 2 Stimmen Folge gegeben. Sie hält fest, dass zahlreiche Paare über lange Zeit unverheiratet bleiben, teilweise selbst mit Kindern, und erachtet es daher als sinnvoll, einen neuen Status zu schaffen, der sie rechtlich absichert, ohne ihnen alle Garantien einer Heirat zu bieten und sie sämtlichen Verpflichtungen einer solchen zu unterwerfen. Die Kommission betont, dass diese neue Form des Zusammenschlusses nicht als "Ehe light" zu verstehen ist, sondern vielmehr als eine Möglichkeit für Personen, die eine dauerhafte eheähnliche Gemeinschaft bilden und nicht heiraten möchten, gewisse Regelungen und gesetzliche Garantien zwischen ihnen zu schaffen. Genf und Neuenburg haben auf kantonaler Ebene bereits einen Pacs eingeführt, mit dem sowohl die Bevölkerung als auch die Behörden grundsätzlich zufrieden sind.
Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 13.01.2023
Die Kommission hat zunächst mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss ihrer ständerätlichen Schwesterkommission zugestimmt, der parlamentarischen Initiative Caroni 22.448 ("Einen Pacs für die Schweiz") Folge zu geben, welche die Schaffung von Rechtsgrundlagen für einen Pacs in der Schweiz verlangt. Dieser Pacs ("Pacte civil de solidarité"), den es seit vielen Jahren in Frankreich - aber auch in den Kantonen Genf und Neuenburg - gibt, würde auf nationaler Ebene als "Konkubinat plus" ausgestaltet und Paaren einen klaren Rechtsrahmen und eine gewisse Vorhersehbarkeit bieten, ohne die gleichen Verpflichtungen mit sich zu bringen wie die Ehe. Die Initiative kommt nun in die zweite Phase, womit es Aufgabe der RK-S ist, in den nächsten zwei Jahren einen Erlassentwurf auszuarbeiten.
Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 24.04.2026
Die Kommission hat mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Caroni 22.448, «Ein PACS für die Schweiz» im Hinblick auf die Vernehmlassung verabschiedet. Der Vorentwurf verfolgt das Ziel, in einem Spezialgesetz die formelle Lebenspartnerschaft (Pacte civile de solitarité, PACS) als neues Rechtsinstitut für Paarbeziehungen in der Schweiz zu schaffen. Sie soll mit Blick auf ihre Rechtswirkungen zwischen dem Konkubinat und der Ehe angesiedelt sein und sich insbesondere am bewährten Vorbild der Kantone Neuenburg und Genf orientieren. Die Vernehmlassung zur Vorlage wird noch vor der Sommersession eröffnet.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)
rk.caj@parl.admin.ch