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22.4489 · Postulat · 2022-12-15

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die Differenz zwischen dem Sollbestand und dem Effektivbestand der Armee präzise erläutert.

Begründung

Die Notwendigkeit eines Effektivbestandes, der 40 Prozent über dem Sollbestand liegt, wird damit erklärt und begründet, dass nicht alle eingeteilten Armeeangehörigen einem Aufgebot Folge leisten. Diese Differenz stützt sich nicht auf Fakten: In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee (14.069) steht ohne weitere Erklärungen lediglich, diese Zahl ergebe sich "erfahrungsgemäss".

Die Erfahrungen aus dem Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden bei den Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zeigen, dass fast 80 Prozent der Armeeangehörigen zur befohlenen Zeit am vorgesehenen Ort eingerückt sind, in den Formationen mit erhöhter Bereitschaft waren es 75 Prozent.

Diese wesentliche Differenz ist nicht vernachlässigbar, und sie wirkt sich über den Effektivbestand der Armee hinaus aus. Tatsächlich hat die Armee bereits Massnahmen getroffen (Änderung der Rekrutierungskriterien), um den Effektivbestand zu sichern, und sie sieht dies laut den Berichten zur Alimentierung der Armee auf noch drastischere Weise vor.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im ersten Teil des Alimentierungsberichts des Bundesrates (BBl 2021 1555; Ziff. 2.2 und 3) wird der Unterschied zwischen Soll- und Effektivbestand erläutert. Der höhere Effektivbestand soll nicht eine unvollständige Mobilmachung kompensieren, sondern die statistisch zu erwartenden Dispensationen und Entlassungen. Ob hinreichende Gründe für eine berufliche, medizinische oder familiäre Dispensation vorliegen, wird erst am Einrückungstag vor Ort festgestellt und entschieden. Im Gegensatz zu einer stehenden Berufsarmee bekleiden in einer Milizarmee die Bürgerinnen und Bürger in Uniform bisweilen wesentliche Funktionen im Staatswesen oder in der Wirtschaft, die je nach Bedrohungs- und Gefahrenlage eine Dispensation erfordern. Des Weiteren sind je nach Einsatzdauer zunehmend temporäre Urlaube notwendig, was wiederum höhere Bestände für Ablösungen erfordert. Ein separater Bericht zur Differenz von Soll- und Effektivbestand der Armee würde keinen Mehrwert bieten können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.