Verbesserungspotenzial bei den Bemühungen gegen die unterschätzte (weibliche) Volkskrankheit Migräne
22.4509 · Postulat · 2022-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den medizinischen Fachgesellschaften in einem Bericht Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungsforschung, der Prävention und der Behandlung von Migräne gemäss Public-Health-Ansätzen darzulegen.
Begründung
In der Schweiz sind etwa eine Million Personen von Migräne betroffen. Die starken Kopfschmerzen in Verbindung mit weiteren Symptomen wie Übelkeit, Geräusch- und Lichtempfindlichkeit, neurologische Störungen oder Auren können über mehrere Tage hinweg fortdauern. Aufgrund der starken Verbreitung von Migräne hat die Krankheit auch eine volkswirtschaftliche Dimension. So kostet die ärztliche und medikamentöse Behandlung von Migräne jährlich etwa 100 Millionen Franken. Etwa 400 Millionen Franken Kosten entstehen zusätzlich indirekt über vollständige oder partielle Arbeitsunfähigkeit. Frauen sind von Migräne im Vergleich zu Männer rund dreimal häufiger betroffen. Trotz der Relevanz der Krankheit hat sich die Schweizer Politik bisher nur am Rande mit den Erfahrungen, den Entwicklungen und möglichen politischen Massnahmen zum Thema beschäftigt. Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, eine Auslegeordnung zum Thema Migräne zu verfassen. Darin legt er den Stand der Migräneforschung dar und skizziert basierend auf den Erfahrungen anderer Länder Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungsforschung und der Behandlungsmöglichkeiten. Zudem beschreibt er, welche Massnahmen in Betracht gezogen werden können, um die Betroffenen besser zu unterstützen und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu mindern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist bewusst, dass Migräne eine Krankheit ist, die für viele Menschen in der Schweiz eine grosse und immer wiederkehrende Belastung darstellt. Frauen sind deutlich häufiger betroffen als Männer. Dank der medizinischen Forschung gelingt es, die Krankheit immer besser zu verstehen und neue, geeignete Behandlungsmöglichkeiten zu finden und einzusetzen. Dem Bundesrat liegen derzeit keine Hinweise einer ungenügenden medizinischen Versorgung in diesem Bereich vor.
Die bestehenden Gefässe der Forschungsförderung stehen den Forschenden für die weitere Versorgungsforschung rund um die Krankheit Migräne zur Verfügung. Für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Behandlungsansätze sind die Akteure in der Gesundheitsversorgung, allen voran die entsprechenden medizinischen Fachgesellschaften, zuständig. Präventionsmassnahmen wiederum liegen primär in der Kompetenz der Kantone. Es ist Aufgabe dieser Akteure, gendersensible Behandlungsansätze und Präventionsmassnahmen zu verfolgen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auch generelle Massnahmen der Gesundheitsförderung, wie sie bereits in verschiedenen Programmen und Projekten umgesetzt werden (bspw. Bewegungsförderung, Stressreduktion), bei Migräne eine präventive Wirkung haben können.
Der Bund verfügt über keine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung weiterer spezifischer Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungsforschung, der Prävention und der Behandlung von Migräne. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit und den fehlenden Daten lehnt der Bundesrat die Erstellung eines Berichtes in diesem Bereich ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.