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22.4512 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das ASTRA hat im Jahr 2017 entschieden, den Fäsenstaubtunnel auf der A4 in Schaffhausen auszubauen. Das Projekt beinhaltet den Bau einer zweiten Tunnelröhre mit je zwei Fahrspuren bis Herblingen inkl. Anschlussteilverschiebung. Damit sollte insbesondere der Ausbau der A4 bis Thayngen "vorgespurt" werden.

Selbst als 2021 der Entscheid fiel, die A4 zwischen Herblingen und Thayngen auch längerfristig nicht auszubauen, hielt das ASTRA dennoch an dem 473 Millionen teuren Projekt fest.

Wir bitten den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wieso hält das ASTRA am Variantenentscheid für den Fäsenstaubtunnel fest, nachdem der Entscheid für den Verzicht auf den A4-Anschluss Richtung Thayngen gefällt wurde?

2. Wurden nach dem Entscheid zum Ausbauverzicht andere Varianten für den Fäsenstaubtunnel geprüft. Falls nein, wieso nicht?

3. Können die Variantenstudien zum Ausbau Fäsenstaubtunnel insbesondere der unterschiedlichen Baukosten öffentlich gemacht werden und wenn nicht, weshalb?

4. Wie/wann werden Strassenbauprojekte im ASTA generell neu beurteilt, wenn sich wesentliche Entscheidungsgrundlagen im Nachhinein ändern?

Stellungnahme des Bundesrates

1/2. Der Entscheid für den Ausbau der N04 zwischen Schaffhausen Süd und Herblingen erfolgte unabhängig von einem möglichen zukünftigen Ausbau der N04 zwischen Herblingen und Thayngen.Die N04 erreicht zwischen dem Anschluss Schaffhausen Süd und dem Anschluss Herblingen bereits heute die Leistungsgrenzen während den Spitzenstunden. Ohne Ausbaumassnamen würde der Abschnitt zukünftig regelmässig überlastet sein. Der Verkehr würde auf das untergeordnete Strassennetz ausweichen, wo er in zunehmendem Konflikt mit dem Langsamverkehr und dem öffentlichen Verkehr stünde. Zudem wird der bestehende Fäsenstaubtunnel im Gegenverkehr betrieben. Dies ist aus Sicht der Verkehrssicherheit bei dieser Verkehrsmenge problematisch.

Aus diesen Gründen hat der Bundesrat das Projekt in das strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) aufgenommen.

Nach einer breiten Variantenprüfung hat der Bundesrat am 8. Dezember 2017 die Eckwerte für den Ausbau im Rahmen des Generellen Projekts zur Engpassbeseitigung Schaffhausen genehmigt und im Rahmen der Vernehmlassung zur Vorlage zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse zum definitiven Beschluss vorgeschlagen.

3. Die Baukosten sind ein Bestandteil des Kriterienkatalogs bei der Variantenprüfung. Die Bestvariante zeichnet sich unter anderem durch ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Die Baukosten des vom Bundesrat genehmigten Generellen Projekts betragen rund 473 Millionen Franken. Das auf dieser Basis zu entwickelnde Ausführungsprojekt darf diese Kosten um höchstens 10 Prozent (ohne Teuerung) überschreiten, ansonsten die Kostensteigerung vom Bundesrat genehmigt werden muss.Die Unterlagen des rechtskräftig beschlossenen Generellen Projekts, einschliesslich der technischen Dokumentation zum Variantenvergleich, können auf Voranmeldung hin bei der gebietsmässig zuständigen Infrastrukturfiliale Winterthur des Bundesamts für Strassen eingesehen werden.

4. Sämtliche Kapazitätserweiterungsprojekte sind im STEP Nationalstrasse enthalten. Der Bundesrat schreibt dieses in der Regel alle vier Jahre fort. Zwischen den einzelnen Programmfortschreibungen werden die Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrasse planerisch weiterentwickelt. Wenn neue Sachverhalte und Erkenntnisse auftreten, die beispielsweise zu einer zeitlichen Verzögerung in der Umsetzung führen, die bisher nicht bekannte Kostenfolgen nach sich ziehen oder neue Verfahrensrisiken auftreten, überprüft der Bundesrat die Projekte und aktualisiert das STEP. Wenn ein Vorhaben nicht mehr zweckmässig ist, kann er auch auf die Weiterentwicklung von Projekten verzichten. Die Projekte, die in innerhalb der nächsten Programmfortschreibung Baureife erlangen, beantragt der Bundesrat dem Parlament zum definitiven Beschluss.

Antwort des Bundesrates.

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