22.4514 · Postulat · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem dargestellt wird, wie die Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere der Sonnenenergie, vereinfacht werden kann. Zahlreiche Förderelemente könnten durch ein vereinfachtes und einheitliches Fördermodell - wie von der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) vorgeschlagen - abgelöst werden. Zur Wahl stünde eine fixe Entschädigung oder eine Entschädigung, die auf dem Marktpreis beruht. Die Sonnenenergie ist ein wichtiger Pfeiler in der Energiewende, und die grosse Öffentlichkeit gehört zu den zentralen Akteuren, weil ihr die meisten Dächer gehören.
Begründung
Der Energiebereich ist äusserst komplex und technisch. Es ist nur schon schwierig, das Gesetz und die Verordnungen in diesem Bereich zu verstehen. Die hohe Anzahl von Anreizmechanismen, Anlagekategorien und Kann-Formulierungen erschweren für Normalsterbliche die Bewertung und das Verständnis der Massnahmen. Daraus ergeben sich Unsicherheiten. Eine nicht unerhebliche Anzahl Personen sieht sich überfordert, nimmt keine Projekte in Angriff oder setzt sie nicht um, weil die Rahmenbedingungen nicht verstanden werden. Angesichts der Tatsache, dass die grosse Öffentlichkeit mit der Solarenergie, einem der wichtigsten Pfeiler der Energiewende, einen grossen Beitrag leisten soll (da die Dächer in verteiltem Eigentum stehen), muss das Energiegesetz von allen gelesen und verstanden werden können. Mit den gegenwärtig vorgesehenen Änderungen scheint dies, gelinde gesagt, fraglich.
Man muss auch davon ausgehen, dass es mehr administrative Ressourcen braucht je höher die Komplexität. Der Bundesrat muss die Instrumente im aktuellen Faltblatt mit einem reinen Differenzvertragsmodell vergleichen. Die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kann als Grundlage dienen. Sie hat gezeigt, dass ein solches Modell nicht nur zu sicheren und planbaren Rahmenbedingungen führt, sondern in Deutschland im ersten Halbjahr 2022 auch zu Einsparungen von Milliarden von Stromkosten geführt hätte. Dies kann für Gesellschaft und Wirtschaft nur positiv sein.
Es geht auch darum, dass die Vergütungen über eine längere Zeit stabil bleiben können müssen und die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber nur einmal zwischen dem fixen und dem flexiblen Modell wählen kann, und zwar bei der Inbetriebnahme der Anlage. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen der aktuell laufenden parlamentarischen Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) passt das Parlament die gesetzlichen Grundlagen der Förderung der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien an. Im Rahmen dieser Beratungen hat der Bundesrat anfangs 2022 zuhanden der UREK-S einen Bericht zum Vergleich verschiedener Fördermodelle erstellt. Dieser kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Mit der Energiestrategie 2050 wurde per 1.1.2018 der Übergang von einem Fördersystem mit Einspeisevergütungen zu einem System mit Investitionsbeiträgen eingeleitet. Mit der Annahme der Vorlage 19.443 pa. iv. "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie" (Vorlage Förderlücke) in der Herbstsession 2021 hat das Parlament dies bekräftigt.
- Bei den Einspeisevergütungen übernimmt die Allgemeinheit das Risiko von schwankenden Strompreisen, was den Produzenten gegenüber dem Markt absichert. Bei den Investitionsbeiträgen bleibt dieses Risiko stärker beim Stromproduzenten.
- Bei Einspeisevergütungen sind die Mittel im Netzzuschlagsfonds für 15 bis 20 Jahre gebunden, was in der Vergangenheit aufgrund des begrenzten Fördervolumens zu langen Wartelisten geführt hat. Bei Investitionsbeiträgen hingegen kann flexibel reagiert und die Förderhöhe je nach Zubauraten und verfügbaren Mitteln angepasst werden. Somit passen Investitionsbeiträge besser zu einem System mit einem gedeckelten Netzzuschlag.
- Internationale Vergleiche zeigen, dass nicht allein das Fördersystem, sondern auch weitere Rahmenbedingungen entscheidend sind für den Zubau an erneuerbaren Energien.
Zudem wird festgehalten, dass das aktuelle System der Einmalvergütungen zur Förderung der Photovoltaik sehr erfolgreich ist. Seit dem Inkrafttreten der Energiestrategie 2050 wächst der Photovoltaikmarkt sehr stark. Der Zubau der Photovoltaik verzeichnet seit einigen Jahren jährliche Wachstumsraten von über 40 Prozent. 2020 wurden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 477 Megawatt zugebaut und 2021 683 Megawatt. 2022 ist mit einer weiteren Steigerung auf etwa 900 bis 1000 Megawatt zu rechnen. Das Ziel des Bundesrates für die Elektrizitätsproduktion aus Photovoltaik im Jahr 2035 beträgt laut der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien 14 Terrawattstunden pro Jahr. Dafür ist in der Periode 2021 bis 2035 ein mittlerer jährlicher Zubau von 750 Megawatt nötig. Dieses Niveau des Zubaus wurde bereits im ersten Jahr der Periode fast erreicht und wird voraussichtlich 2022 deutlich übertroffen. Es ist damit zu rechnen, dass der Zubau ab 2023 auf über 1 Gigawatt pro Jahr zunimmt.
Der Ständerat hat sich auf Basis des Berichts entschieden, dass erneuerbare Energien mit Investitionsbeiträgen (Einmalvergütungen) oder mit einer gleitenden Marktprämie gefördert werden können. Bei der Photovoltaik stehen demnach für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 150 kW wahlweise Investitionsbeiträge oder die gleitende Marktprämie offen.
Das Anliegen des Postulats wurde dementsprechend bereits erfüllt und kann zudem bei den laufenden Gesetzgebungsarbeiten durch das Parlament geprüft werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.