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22.4523 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Will die Schweiz die Nachhaltigkeitsziele mit möglichst wenig Regulierung erreichen, muss sie für mehr Transparenz in den Lebensmittelmärkten sorgen. Konsumierende können keine freien "nachhaltigen" Entscheidungen treffen, denn insbesondere bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln sind die Margen der einzelnen Wertschöpfungsstufen eine Blackbox. Das BLVV erhebt gestützt auf Artikel 27 des LWG (SR 910.1) und auf Artikel 2a der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) Produzenten- und Konsumentenpreise. Es ist ein wichtiger, aber noch ungenügender Beitrag zur Transparenz.

Im Bericht in der Erfüllung der Postulate WAK-S 20.3931 und 21.3015 über die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik definiert der Bundesrat die "Verbesserung von Preistransparenz und Kostenwahrheit" als Handlungsfeld, um nachhaltigen und gesunden Konsum zu begünstigen (S. 72). Er stellt fest, dass "eine beschränkte Markttransparenz und mangelnde Integration externer Effekte in die Konsumentenpreise (...) heute ein nachhaltiges, gesundheits- und tierwohlförderndes Einkaufsverhalten" verhindern. Da die Konsumentenpreise die externen Kosten der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -vermarktung nur ungenügend widerspiegelten, brauche es "Mechanismen, die zu einer besseren Berücksichtigung der externen Kosten beim Konsumentscheid führen". Es sei deshalb "Transparenz über die Kosten der Lebensmittelproduktion und über die Verteilung der Wertschöpfung zwischen den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette zu schaffen" (S. 64/65).

Die Marktbeobachtung muss also ausgebaut und besser interpretierbar werden, ohne dass sie zu kartellistischen Absprachen missbraucht werden kann.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1.Was unternimmt der Bundesrat konkret, damit die Daten zur Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich angemessen verarbeitet, interpretiert und für die Öffentlichkeit verständlicher aufbereitet werden?

2.Ist der Bundesrat bereit, die personellen Ressourcen für die Marktbeobachtung zu erhöhen?

3.Wie könnten die Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) oder andere Rechtsquellen angepasst werden, damit die Verteilung der Wertschöpfung zwischen den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette sowohl für unverarbeitete wie auch für die wichtigsten verarbeiteten Lebensmittel transparenter wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Ständerat hat am 13.12.2022 das Postulat 22.4252 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR "Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt" angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die Wettbewerbssituation in diesem Markt zu analysieren und zu bewerten. Zu prüfen ist insbesondere eine Stärkung und ein Ausbau der Marktbeobachtung gemäss Art. 27 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) mit dem Ziel, die Transparenz in der Preisbildung entlang der Wertschöpfungskette zu erhöhen und die Orientierung der Öffentlichkeit zu verbessern.

Die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen 1 - 3 werden im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 22.4252 WAK-S "Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt" beantwortet.

Antwort des Bundesrates.

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