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22.4541 · Postulat · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, wie eine weitere Konzessionsvergabe (neben SRG SSR) für einen Service public Auftrag von Radio- und Fernsehprogrammen sowie mit Onlinebeiträgen im Bereich Information gemäss Artikel 6 der Konzession an die SRG SSR an private Medienunternehmen möglich wäre. Der Bericht soll die Machbarkeit, die finanziellen Konsequenzen und sämtliche weiteren entscheidenden Asprekte aufzeigen, damit der Gesetzgeber eine ausreichende Grundlage für seine allfälligen Entscheide diesbezüglich erhält.

Begründung

Die SRG SSR verteidigt ihre Monopolstellung im Service public auch damit, dass nur diese Anstalt eine solche Dienstleistung erbringen könne. Nur die SRG SSR habe die nötigen Voraussetzungen, um die nötige Qualität liefern zu können. Diese Behauptung ist so lange weder beweis- noch widerlegbar, als die SRG SSR keine Konkurrenz hat, gegenüber der sie sich bewähren müsste. Dies ist insbesondere im Bereich Information gemäss Artikel 6 der SRG SSR Konzession ein Mangel. Denn die demokratische Meinungsbildung lebt von der Vielfalt der Medien, auch im Service public. Deutschland kennt mit ARD und ZDF zwei öffentliche Anstalten mit einem Service public Auftrag, was die Qualität und den Wettbewerb fördert. In der Schweiz gibt es private Anbieter, die bereits jetzt die nötigen Infrastrukturen hätten, in allen Landesteilen ein Informationsangebot zu produzieren, das dem Auftrag eines Service public umsetzt. Was fehlt ist a) der entsprechende politische Auftrag und b) die dafür nötigen öffentlichen Gelder. Der Bundesrat soll in der Erfüllung dieses Postulats diese und weitere nötigen Voraussetzungen klären, damit der Gesetzgeber eine umfassende Informationsgrundlage erhält, auf der er dann entscheiden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) sieht keine Konzessionen mit Leistungsauftrag und Abgabeanteil für sprachregionale Angebote bzw. ein zweites nationales Angebot mit Abgabeanteil vor.

Einer zusätzlichen Konzession steht der Bundesrat aus mehreren Gründen kritisch gegenüber. Anstelle einer Verzettelung der Kräfte auf zwei öffentlich finanzierte nationale Anbieter erscheint es dem Bundesrat sinnvoller, jeweils zu überprüfen, inwiefern das Angebot der SRG nicht auch durch Private erbracht werden kann, um deren Spielraum zu vergrössern und die Abgabenhöhe so tief wie möglich zu belassen.

Ein zweites öffentlich finanziertes Angebot liesse sich ohne deutliche Reduktion der bestehenden Abgabeanteile für die SRG sowie für die konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen nicht finanzieren. Die Abgabe für Radio und Fernsehen müsste erhöht werden. Die politische Akzeptanz hierfür wäre kaum gegeben. Stellt man auf aktuelle Konjunkturprognosen ab, werden die heute aus der Abgabe finanzierten Aufwände - selbst unter Berücksichtigung der steigenden Anzahl Haushalte, die die Abgabe bezahlen werden - künftig nur knapp gedeckt sein.

Das Bereitstellen von Informationsangeboten ist kostspielig. Bei Gesamteinnahmen von 1,53 Milliarden Franken investierte die SRG im Jahr 2021 rund 580 Millionen Franken in die Information. Die Gesamteinnahmen von ARD und ZDF sind um ein Vielfaches höher. Im Gegensatz zur SRG operieren sie in einem deutlich grösseren Land und müssen ihre Angebote zudem nicht in vier, sondern nur in einer Sprache zur Verfügung stellen.

Infolge der Digitalisierung erodieren die Geschäftsmodelle traditioneller Medien. Internationalisierung und Plattformisierung prägen den Schweizer Medienmarkt. Die Mediennutzung verschiebt sich seit Jahren weg von linearen Radio- und Fernsehprogrammen hin zu Online- und Social-Media-Angeboten. Ein zusätzliches öffentlich finanziertes lineares Radio- und Fernseh-Informationsangebot würde diesen Entwicklungen zuwiderlaufen. Ein zweites abgabefinanziertes Onlineportal wäre zwar zukunftsgerichtet. Es müssten ihm aber Beschränkungen für Textbeiträge auferlegt werden, da der Bund keine Zuständigkeit für die Presse hat, in der solche Beiträge auch erscheinen könnten. Kostenlos zugänglich, würde das Portal zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten Privater führen.

Der Einfluss eines zweiten nationalen abgabefinanzierten Informationsangebotes auf die Angebots- und Meinungsvielfalt ist a priori unklar. Die Märkte in der Schweiz sind in Anbetracht der Kleinräumigkeit und Mehrsprachigkeit zudem relativ klein, was das unternehmerische Wachstum im Inland beschränkt. Das Schweizer Publikum nutzt darüber hinaus seit Jahren zu zwei Dritteln ausländische und nicht Schweizer Fernsehprogramme. Mit den heutigen internationalen Medienangeboten und der veränderten Mediennutzung wäre es für Schweizer Anbieter noch anspruchsvoller, namhafte Reichweiten zu erzielen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.