22.4545 · Interpellation · 2022-12-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Erachtet der Bundesrat das Asylsystem der Europäischen Union als gescheitert an, wie der österreichische Bundeskanzler Nehammer?
2. Ist der Bundesrat bereit mit verschiedenen Einzelstaaten, neue Formen der Partnerschaften zu finden?
3. Die Schweiz ist umgeben von sicheren Drittstaaten, trotzdem rechnet er für 2022 mit 24 000 Asylgesuchen, herrscht in der Schweiz und Europa ein Asyl à la carte?
4. Wird mit dem heutigen Asylsystem "Asyl" und "Migration" vermischt?
5. Türkei: auf die Frage 22.7739 erklärt der Bundesrat, dass Türken auch aufgrund der wirtschaftlichen Lage Asyl beantragen. Wie erklärt er sich dann, dass die Schweiz 75 Prozent und Österreich lediglich 5 Prozent der türkischen Asylbewerber als Flüchtlinge anerkennt?
6. Wäre der Bundesrat bereit Asylverfahren direkt an der EU Aussengrenze durchzuführen, wie es momentan in Österreich vorgeschlagen wird?
7. Der Bundesrat betont immer wieder, dass die Schweiz keine Alleingänge machen könne, weder beim Asyl noch beim Schutzstatus. Österreich, Serbien und Ungarn planen eine Initiative um die Genfer Flüchtlingskonvention und die EMRK zu reformieren, es soll keine "Denkverbote" geben. Kann sich der Bundesrat vorstellen, hier ebenfalls mitzuwirken, damit die Konventionen reformiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden?
8. Bereits 2018 verlangte Ständerat Damian Müller, FDP in seinem Postulat 18.3930 die Genfer Flüchtlingskonvention an die heutigen Gegebenheiten zu reformieren. Der politisch gefärbte Bericht zeigte aber genau das Gegenteil auf, statt Verschärfung ging es um schnelleren Familiennachzug und Einbürgerung. Wäre der BR bereit, diesen Bericht unter den heutigen Umständen nochmals zu überprüfen?
9. Welche Nationalitäten (Liste) können heute mit grosser Wahrscheinlichkeit (> 80 %) in der Schweiz bleiben?
10. Bei welchen Ländern (Liste) können (fast) keine Rückführungen, Abschiebungen und Landesverweise vorgenommen werden?
11. Hat Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) der EMRK und deren Rechtssprechung Einfluss, dass immer weniger Abschiebungen stattfinden und die Anerkennungsquote sich erhöht?
Begründung
2015 hatte Europa und auch die Schweiz eine grosse Flüchtlingskrise. Ausgelöst von der damaligen Deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, welche jedem Syrer Hilfe zusicherte. Die Hilfe wurde nicht nur in Syrien gehört und so machten sich Millionen von Menschen aus Afrika und Nahost auf den Weg nach Europa. Die Schweiz registrierte damals 40 000 Asylbewerber. 2022 scheint sich die Geschichte zu wiederholen. Europa und auch die Schweiz versprechen für alle Ukrainerinnen und Ukrainer unbürokratisch Schutz und aktivierten erstmals in der Geschichte den sogenannten Schutzstatus. Am Anfang kamen vorallem Menschen aus der Ukraine, doch seit September 2022 hat sich das Verhältnis geändert. Es kommen mehr Asylbewerber als Schutzssuchende. Ähnlich wie 2015 haben viele Menschen aus Afrika und Nahost die Einladung in den Schengenraum gehört. 2022 wird die Schweiz fast viermal mehr Personen aufnehmen als 2015.
In Österreich ist eine umfassende politische Diskussion über das europäische Asylsystem im Gange. Die Probleme werden endlich beim Namen genannt und es sollen zukunftsweisende Lösungen und echte Veränderungen geprüft werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die EU bemüht sich seit Jahren um eine Reform des Dublin-Systems und einen Durchbruch beim Migrations- und Asylpaket. Ein solcher ist insbesondere bei der Frage des Solidaritätsmechanismus im Moment nicht absehbar. Es ist richtig, dass das Dublin-System Schwächen aufweist; aber gerade die Schweiz wendet es konsequent an und konnte seit Beitritt über 35'000 Personen in andere Dublin-Staaten überstellen. Für diese Personen hätte ansonsten ein Asylverfahren in der Schweiz durchgeführt werden müssen. Ausserdem zeigt sich am Beispiel von Grossbritannien, welche negativen Konsequenzen ein Austritt aus dem Dublin-System haben kann: Grossbritannien kann keine Überstellungen in andere Mitgliedstaaten mehr tätigen und die Ärmelkanal-Überquerungen von MigrantInnen haben seit dem Austritt um 435 Prozent zugenommen.
2. Der Bundesrat schliesst laufend neue Migrationsabkommen und Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten ab. Aktuell verfügt die Schweiz über ein Portfolio von 66 Migrationsabkommen, die auch die Rückübernahme regeln - kein Land hat mehr Migrationsabkommen. Zuletzt wurden Migrationskooperationsabkommen mit Gambia, Côte d'Ivoire und Cabo Verde sowie zwei neue Migrationspartnerschaften mit Georgien und Nordmazedonien verhandelt und abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit den Ländern Nordafrikas und des Balkans auf den Migrationsrouten ist ebenfalls eine Priorität für den Bundesrat. Was die bilaterale Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten betrifft, so pflegt die Schweiz eine enge Kooperation, insbesondere mit den Nachbarstaaten. Kürzlich wurde mit Österreich und Deutschland je ein Aktionsplan erarbeitet, um gemeinsam gegen irreguläre Migration vorzugehen. Diese bilateralen Initiativen sind Teil der europäischen Zusammenarbeit und ergänzen somit bestehende Abkommen wie das Schengen- und das Dublin-Abkommen.
3.& 4. Nein. Die Schweiz wendet das Dublin-System konsequent an (siehe Antwort 1) und gewährt im Rahmen des Asylverfahrens konsequent nur jenen Schutz, welche ihn brauchen. Personen, die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, müssen diese rasch wieder verlassen. Im Jahr 2022 haben bis Ende November 7'616 Personen die Schweiz im Rahmen einer kontrollierten selbstständigen Ausreise oder einer Rückführung wieder verlassen (ohne Ausreisen Ukraine) und die Vollzugsquote der Schweiz lag in den vergangenen Jahren deutlich über derjenigen der EU. Für nicht schutzbedürftige Personen ist das Schweizer Asylsystem damit vergleichsweise wenig attraktiv. Dies zeigt sich auch darin, dass rund 60 Prozent aller Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch einreichen, effektiv schutzbedürftig sind und entsprechend Asyl oder eine vorläufige Aufnahme erhalten. Dennoch trifft es zu, dass die Sekundärmigration innerhalb von Europa in den letzten Jahren zugenommen hat und unbedingt eingedämmt werden muss. Die Schweiz hat hierfür in den letzten Monaten mit Österreich und Deutschland je einen Aktionsplan erarbeitet, um gemeinsam gegen irreguläre Migration vorzugehen. Dabei soll insbesondere die Schleuserkriminalität grenzüberschreitend bekämpft und Rückführungen konsequent durchgeführt werden. Auch auf EU-Ebene wurden entsprechende Aktionspläne erarbeitet, einer für die zentrale Mittelmeerroute und eine für die Migrationsroute über den Westbalkan.
5. Die Profile der türkischen Staatsangehörigen, die in Österreich um Asyl ersuchen, sind dem Bundesrat nicht bekannt. Er kann sich deshalb nicht materiell zu der Anerkennungsquote Österreichs äussern. In Österreich ist bei türkischen Asylsuchenden jedoch nicht nur die Asylgewährungsquote von 5 Prozent tief, sondern mit 8 Prozent auch die Quote der ablehnenden Asylentscheide. Die übrigen 87 Prozent der Gesuche werden grösstenteils eingestellt oder als gegenstandslos erledigt, vermutlich weil viele dieser Personen nicht in Österreich bleiben, sondern im Rahmen der Sekundärmigration weiterreisen (siehe Antwort auf Fragen 3&4).
Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Frage 22.7739 festgehalten, erhält lediglich rund ein Viertel der türkischen Asylsuchenden originär Asyl. Bei den übrigen Asylgewährungen handelt es sich um Personen, die mittels asylrechtlichem Familiennachzug in die Schweiz gereist sind. Selbstverständlich führen wirtschaftliche Gründe auch in der Schweiz nicht zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und zur Asylgewährung.
6. Österreich schlägt ein Pilotprojekt für schnelle Asylverfahren an den EU-Aussengrenzen vor. Effiziente und rasche Asyl- und Rückkehrverfahren an den Aussengrenzen sind wichtige Massnahmen, die seit 2020 auch im Migrations- und Asylpaket der Europäischen Kommission vorgesehen sind. Gemäss diesem Vorschlag würde die Sekundärmigration eingedämmt, indem Gesuche von Personen mit einer tiefen Schutzquote (unter 20%) in einem Grenzverfahren behandelt würden. Während des Verfahrens könnten die Asylsuchenden das Territorium des Mitgliedstaats nicht betreten. Bei einem negativen Entscheid erfolgt sodann das Grenzverfahren zum Rückkehrvollzug. Solange die Rückkehr vollziehbar ist, können die betroffenen Personen inhaftiert werden. Bereits heute sieht das Schweizerische Asylrecht ein Asylverfahren am Flughafen vor (Schengen-Aussengrenze), nach welchem eine Einreise nicht erfolgen kann, solange ein Asylverfahren hängig ist. Die Schweiz unterstützt im Grundsatz die Einführung eines Asyl- und Rückkehrverfahrens an den Aussengengrenzen, wie es im Rahmen der Reform der Asyl- und Migrationspolitik der EU vorgeschlagen wird.
7. & 8. Für die Prüfung der im Postulat 18.3930 Müller Damian, Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951, aufgeworfenen rechtlichen Fragen wurde ein externes, unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Aufgrund der im Postulat geäusserten vielfältigen Anliegen (Asylverfahren, Integration, Umgang mit Gefährdern etc.) hat das SEM eine breit abgestützte Begleitgruppe mit wichtigen Akteuren im Asyl- und Migrationsbereich eingesetzt (Kantone, Gemeinden und Städte, UNHCR, SFH, EDA, BJ, fedpol, BVGer, EKM). Sowohl das Gutachten wie auch die Begleitgruppe kamen zum Schluss, dass die Genfer Flüchtlingskonvention den aktuellen Anforderungen weiterhin gerecht wird. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat in seinem Bericht "Aktualität und Bedeutung der Flüchtlingskonvention von 1951" vom 23. Juni 2021 in seiner Auffassung bestärkt gesehen, wonach die Genfer Flüchtlingskonvention (SR 0.142.30) keiner Anpassung bedarf. Der Ständerat hat das Postulat als erfüllt erachtet und dieses am 9. Juni 2022 abgeschrieben. An dieser Einschätzung im Bericht zum Postulat hält der Bundesrat auch angesichts der aktuellen Situation weiterhin fest. Er wird jedoch die Entwicklung in diesem wichtigen und politisch sensiblen Bereich auch weiterhin aktiv und kritisch begleiten. Dies betrifft auch die Diskussionen und Entwicklungen in der EU oder anderen Staaten. Schliesslich werden derzeit im Europarat keine Überlegungen zu einer möglichen Reform der EMRK (SR 0.101) angestellt, die im Übrigen kein Recht auf politisches Asyl festschreibt.
9. Für folgende Herkunftsstaaten mit einer statistisch relevanten Anzahl von Asylgesuchen betrug die Schutzquote zwischen Januar und November 2022 mehr als 80 Prozent: Myanmar (86,7 Prozent bei 15 materiellen Entscheiden), Syrien (85,9 Prozent bei 945 Entscheiden) sowie Eritrea (85,5 Prozent bei 1597 Entscheiden). Teilweise handelt es sich dabei aber auch um Geburten oder Familiennachzug.
10. In folgende Länder können derzeit keine Rückführungen, Abschiebungen und Landesverweise durchgeführt werden: Syrien, Nordkorea, Eritrea, Iran, Libyen, Afghanistan und Ukraine.
11. Es trifft nicht zu, dass immer weniger Abschiebungen stattfinden (siehe Antwort auf Fragen 3&4). Es ist nicht davon auszugehen, dass Artikel 8 EMRK die Anerkennungsquoten und die Zahl der Abschiebungen massgeblich beeinflusst. Gemäss Lehre und bundesgerichtlicher Praxis muss neben der langen Aufenthaltsdauer eine ausländische Person überdurchschnittlich gut integriert sein, um Ansprüche aus Artikel 8 EMRK ableiten zu können. Der Aufenthaltsanspruch nach Artikel 8 EMRK ist zudem an Bedingungen gebunden. Gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung ergibt sich nur dann ein Aufenthaltsanspruch, wenn 1) nahe Familienangehörige der betroffenen Person über ein gefestigtes Aufenthaltsrecht in der Schweiz (das heisst, die Schweizer Staatsangehörigkeit, eine Niederlassungsbewilligung oder eine Aufenthaltsbewilligung mit Anspruch auf Verlängerung) verfügen; 2) besonders intensive, über eine normale Integration hinausgehende private Bindungen gesellschaftlicher und beruflicher Natur beziehungsweise entsprechende vertiefte soziale Beziehungen zum ausserfamiliären Bereich bestehen.
Antwort des Bundesrates.