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22.4558 · Postulat · 2022-12-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, unter dem Aspekt des Gebots der bundesstaatlichen Rechtsgleichheit die Aufwertung der ehemaligen Halbkantone Baselland und Basel-Stadt zu Vollkantonen zu prüfen. Der Bericht soll dabei den Fokus insbesondere auf das bundesstaatliche Gleichgewicht legen.

Begründung

Die Kantone ohne volles Ständerecht sind alle ursprünglich durch die Aufteilung von vollwertigen Staatsgebilden in zwei selbstständige "Staaten" entstanden. Die beiden Basel im Speziellen wurden zufolge der Gegensätze zwischen Stadt und Landschaft in den Jahren 1832/33 getrennt und wurden zu Halbkantonen anstatt Vollkantonen. Man beabsichtigte damit das Gleichgewicht im Staatenbund und später im Bundesstaat zu bewahren. Da sämtliche Halbkantone der deutschen Schweiz angehörten, hätte deren generelle Aufwertung zu Vollkantonen eine Verstärkung des Übergewichts der deutschen Schweiz gegenüber den romanischen Landesteilen zur Folge gehabt, eine Problematik, die sich seit der Loslösung des Jura vom Kanton Bern jedoch relativiert hat.

Die Loslösung des Kantons Jura 1979 vom Kanton Bern führte nämlich nicht wie bis anhin zur Bildung von zwei Halbkantonen. Niemand wollte dem "verkleinerten" Kanton Bern den Status eines Vollkantons ernsthaft absprechen. Das hatte zur logischen Folge, dass auch der losgelöste Teil zu einem Vollkanton wurde.

Seit dem 1. Januar 2000 gibt es gemäss Bundesverfassung die sogenannten Halbkantone nicht mehr. Die neue Verfassung behandelt damit alle Kantone gleich, mit der einschneidenden Einschränkung bei der Wahl in den Ständerat und bei der Gewichtung der Standesstimmen.

Legt man den Fokus jedoch ganz allgemein auf das Gleichgewicht im Bundesstaat, ist aus heutiger Sicht gerade die Unterrepräsentation der urbanen Gebiete im Parlament im Allgemeinen und im Ständerat im Speziellen offenkundig. Hier könnte eine Aufwertung des Stadtkantons Basel-Stadt und des Kantons Baselland mit seiner grossen Agglomeration das Gleichgewicht sogar verbessern.

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Kantone Basel-Stadt und Baselland grösser sind als eine Vielzahl von Kantonen mit vollem Ständerecht. Das unterscheidet sie massgeblich von den anderen "Halbkantonen" und entkräftet das Argument einer Übervertretung kleiner sowie ländlicher Kantone im Ständerat.

Das Abstellen lediglich auf das Kriterium der historischen Tatsache kann nicht für die Ewigkeit gelten. Ein Bericht soll deshalb eine systematisch saubere und gerechte Lösung dieses bundesstaatlichen Problems ermöglichen. Dabei sollen die allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze beachtet und die legitimen Interessen aller Teile, sowohl der Mehrheiten als auch der Minderheiten, berücksichtigt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Antwort vom 23. November 2016 auf die Anfrage 16.1055 "Wann werden Halbkantone für voll genommen?" hat der Bundesrat seine Haltung betreffend diese Thematik bereits bekannt gegeben. Aus komplexen historischen Gründen zählen sechs Kantone bei eidgenössischen Abstimmungen nur halb und haben nur einen Sitz im Ständerat. Die Problematik dieser Kantone (ehemals Halbkantone) ist altbekannt. Sie wird von der Lehre und den Bundesbehörden immer wieder behandelt, zuletzt insbesondere im Rahmen der Reform der Bundesverfassung im Jahr 1999.

Der Begriff "bundesstaatliches Gleichgewicht" ist zweifellos relativ und kann immer in Frage gestellt werden. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass es heute nicht mehr als 1999 oder 2016 gerechtfertigt ist, dieses sensible politische, sprachliche, konfessionelle und zwischen eher städtischen und eher ländlichen Kantonen bestehende Gleichgewicht zu stören. Dem Bundesrat liegen keine neueren Erkenntnisse vor, die eine Studie über ein neues föderales Gleichgewicht oder über die Änderung des Status der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft rechtfertigen. Eine Änderung des Status nur dieser beiden Kantone würde zudem das Feld für viele weitere Fragen öffnen und würde wahrscheinlich von den anderen Kantonen nicht akzeptiert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.