22.4563 · Motion · 2022-12-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche für die bundesnahen und bundeseigenen Unternehmen
1. die im Rahmen der Grundversorgung zu erbringenden Leistungen und Aktivitäten in einem Zweckartikel präzis umschreibt und ein Verbot der Subventionierung aus dem Monopolbereich zugunsten der Wettbewerbsbereiche vorsieht (Verbot der Quersubventionierung);
2. erhöhte Anforderungen an die Transparenz vorsieht (Geldflüsse/ Beteiligungen / Zweckbindung der Geschäftserträge/ buchhalterische Trennung, usw.);
3. verstärkte Compliance- und Audit-Massnahmen festlegt, um den Zweckartikel wirkungsvoll umzusetzen.
Begründung
Der Bund ist an zahlreichen Unternehmen beteiligt oder besitzt diese sogar ganz. Diese Unternehmen stellen eine unfaire Konkurrenz für die Privatwirtschaft dar, denn die Abgrenzung zwischen dem Monopol- bzw. Grundversorgungsbereich und dem Wettbewerbsbereich ist bei bundesnahen Unternehmen oftmals nicht klar geregelt (Gleiches gilt für kantonale Unternehmen). Die Studie der ZHAW "Der Staat als Teilnehmer am Wettbewerb" hat aufgezeigt, dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, wenn der Staat oder seine Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen. Es ist zentral, dass die Tätigkeit der bundeseigenen und bundesnahen Unternehmen nicht die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Volkswirtschaft schwächt. Zur strikten organisatorischen Trennung der Unternehmensteile sollen erstens Zweckartikel formuliert werden, die eine genaue Definition der Grundversorgung umfassen. Zudem braucht es ein Verbot von Quersubventionierungen der Wettbewerbsbereiche. Weiter müssen Bundesbetriebe verpflichtet werden, ihre Transparenz zu verbessern, indem sie u.a. Kennzahlen, Geldflüsse und indirekte Finanzierungen genauer offenlegen. Es darf nicht sein, dass im Monopol erzielte Gewinne und finanzierte Abschreibungen nicht in diesem Bereich wieder eingesetzt werden. Schliesslich braucht es griffige Compliance- und Audit-Massnahmen (u.a. mit regelmässigen Audits durch unabhängige Wirtschaftsprüfer). Die Aufsichtsbehörden müssen sicherstellen, dass private Unternehmen vor unfairer Konkurrenz durch bundesnahe Unternehmen geschützt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat setzt sich für die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf den Märkten ein, unabhängig davon, ob es sich um private oder staatliche Unternehmen handelt.
Am 8. März 2022 hat das Parlament die beiden gleichlautenden Motionen 20.3531 Caroni und 20.3532 Rieder "Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen" angenommen. Diese beauftragen den Bundesrat, Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Dabei soll einerseits der bürokratische Aufwand tief gehalten und andererseits die föderalistischen Zuständigkeiten beachten werden. Zurzeit arbeitet der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung dieser beiden Vorstösse aus.
Das Anliegen betreffend die "Eindämmung von unfairer Konkurrenz durch Bundesbetriebe" der vorliegenden Motion deckt sich im Kern mit den Anliegen der beiden überwiesenen Vorstösse. Diese adressieren allerdings sowohl Bundesunternehmen als auch Unternehmen, die über eine staatliche Monopolkonzession verfügen. Sie sind potentiell auch mit einem geringeren bürokratischen Umsetzungsaufwand verbunden, da offenbleibt, wo und wie der Grundversorgungsauftrag genau definiert werden soll. Der Bundesrat wird Massnahmen gegen allfällige Probleme betreffend mögliche Quersubventionierungen im Rahmen der Umsetzung dieser Vorstösse vorschlagen. Er sieht daher keinen Mehrwert in der Annahme des vorliegenden Vorstosses.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.