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22.4580 · Postulat · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Statusbericht über die Entwicklung und die Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz zu verfassen und Massnahmen aufzuzeigen, wie diese sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem integriert werden können.

Begründung

2016 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Bericht "Zivile Drohnen in der Schweiz. Eine neue Herausforderung" die Ausgestaltung der Regulierung von zivilen Drohnen umrissen. Mit Handlungsempfehlungen wurde die Stossrichtung für die sichere und effiziente Integration dieser technologischen Innovation in das bestehende Luftfahrtsystem der Schweiz dargelegt. Seither haben sich die technologischen Möglichkeiten (z.B. Operationen ausserhalb Sichtkontakt) sowie die internationalen regulatorischen Rahmenbedingungen stark weiterentwickelt. Insbesondere steht mit der intensivierten Nutzung und der Zunahme von Nutzungszwecken das Nebeneinander von traditioneller Luftfahrt und Drohnenbetrieb im begrenzten und verschiedenartig ausgestalteten Luftraum der Schweiz noch stärker im Zentrum.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregelungen in der Schweiz am 1. Januar 2023 können einheitliche Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen eingeführt werden. Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum sogenannten "U-Space" anwenden, eine digitale Infrastruktur für das Drohnenverkehrsmanagement, welches für eine sichere Integration von Drohnen in den Luftraum notwendig ist. Beim Umsetzungsprozess dieser Regelungen werden nun wichtige Weichen für die zukünftigen Möglichkeiten der Drohnennutzung in der Schweiz gestellt. Es müssen Fragen in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung des immer komplexer werdenden Betriebs, die Nutzung und Weiterverarbeitung der im U-space generierten Daten oder auch bezüglich der Sicherstellung bestmöglicher Wettbewerbsbedingungen für die Akteure geklärt werden.

Der Bundesrat soll daher in einem Bericht den Stand der Umsetzung der Empfehlungen und Handlungsansätze, die im Bericht im Jahr 2016 als Stossrichtung festgelegt wurden, überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Zudem können die sichere Einführung der U-Space-Infrastruktur und die Rahmenbedingungen, welche der Bundesrat für Forschung, Entwicklung und Betrieb von Drohnen anstrebt, dargelegt werden. Weitere relevante Fragestellungen in den Bereichen Lärmschutz, Schutz der Privatsphäre oder das mögliche Potential für Beiträge zur Reduktion der CO2-Emissionen durch den Einsatz von Drohnen anstelle von herkömmlichen Luftfahrzeugen sollen ebenfalls im Bericht adressiert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.