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22.489 · Parlamentarische Initiative · 2022-12-12

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundespersonalrecht ist so anzupassen, dass die Beiträge in die Pensionskasse zwischen Personal und Bund paritätisch (also 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) zu entrichten sind.

Begründung

In der Privatwirtschaft, namentlich in KMUs ist es üblich, dass die Beiträge für die berufliche Vorsorge paritätisch (d.h. 50 Prozent Arbeitgeber und 50 Prozent Arbeitnehmer) entrichtet werden.

Es ist nicht einzusehen, weshalb das Bundespersonal gegenüber den Angestellten der Privatwirtschaft, namentlich der KMU bevorzugt wird - dies vor allem auch deshalb nicht, weil

a. die Angestellten der Privatwirtschaft mittels ihrer Steuern massgeblich an die Gehälter und Beiträge bezahlen

b. der Bund verglichen mit der Privatwirtschaft doch eher überdurchschnittliche Gehälter bezahlt.