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22.7023 · Fragestunde. Frage · 2022-03-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Justizministerin gab der Schweiz am Wochenende am 5. Februar zu Protokoll, die Schweizer Polizei würde pro Tag 300 000 Mal auf das Schengener Informationssystem zugreifen.

- Handelt es sich bei jedem Zugriff um eine Straftat mit einem Bezug zur Schweiz?

- Wie viele Straftaten betreffen diese 300 000 Abfragen?

- Wie haben sich diese Zugriffszahlen seit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen entwickelt?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein unverzichtbares Instrument für die Arbeit der Polizei, der Grenzkontroll- und Migrationsbehörden des Schengenraumes. Im SIS werden straffällige Personen zur Verhaftung ausgeschrieben. Das System enthält gleichzeitig Informationen über Personen, die vermisst werden oder gegen die ein Einreiseverbot verhängt worden ist. Gespeichert werden auch Fahrzeuge, Sachen und Waffen, nach denen gefahndet wird. Die besagten rund 300 000 Schweizer Zugriffe auf das SIS beziehen sich auf alle Behörden und Dienststellen, die auf das SIS Zugriff haben. Dies sind neben der Polizei auch das BAZG, das SEM, die Migrationsbehörden der Kantone, die Schweizer Botschaften und Konsulate im Ausland sowie die Strassenverkehrsämter. Alle genannten Stellen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben sowohl Personen wie auch Sachen abfragen, z. B. bei einer Grenzkontrolle, einer Verlängerung eines Aufenthaltstitels, bei der Ausstellung eines Visums oder einer Immatrikulation eines Fahrzeuges. Diese Abfragen im SIS betreffen somit nicht nur Straftaten, sondern das ganze Feld der Fahndungskategorien im SIS. Aus all diesen Abfragen resultiert im Durchschnitt rund alle 30 Minuten ein Treffer mit einem Bezug zur Schweiz. Diese Zugriffszahlen sind seit dem Beitritt zu Schengen bzw. der Nutzung des SIS im Jahr 2008 sehr hoch. Im Laufe der letzten 12 Jahre haben sich diese Zahlen stetig leicht erhöht.