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22.7068 · Fragestunde. Frage · 2022-03-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die russische Invasion in der Ukraine wird zu grossen Flüchtlingsströmen aus den von der Armee angegriffenen Regionen führen; die Fluchtbewegung ist schon im Gang. Davon wird auch die Schweiz betroffen sein.

Damit diese Flüchtlinge aufgenommen werden können:

Hat der Bundesrat die Absicht, die Rückführung der zu vielen Wirtschaftsmigrantinnen und Wirtschaftsmigranten zu beschleunigen, die vor keinem Krieg geflüchtet sind und trotzdem weiterhin unberechtigterweise unser Asylsystem belasten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der effektive und rasche Vollzug der Wegweisung von rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden ist ein ständiges Ziel der Schweizer Asyl- und Migrationspolitik, unabhängig von der aktuellen Krise in der Ukraine. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt gemäss Asylgesetz in einer Behandlungsstrategie fest, welche Asylgesuche prioritär behandelt werden. Es berücksichtigt dabei insbesondere die gesetzlichen Behandlungsfristen, die Situation in den Herkunftsstaaten, die offensichtliche Begründetheit oder Unbegründetheit der Gesuche sowie das Verhalten der asylsuchenden Personen. Über Gesuche von Personen, die den Schutz der Schweiz offensichtlich nicht benötigen, wird im Rahmen des beschleunigten Asyl-Verfahrens bereits während deren Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum (BAZ) von maximal 140 Tagen entschieden. Danach wird der schnellst mögliche Vollzug der Wegweisung bereits ab BAZ in die Wege geleitet. Der Wegweisungsvollzug ist grundsätzlich eine Aufgabe der kantonalen Behörden. Seine Durchführbarkeit hängt massgeblich von der Kooperation der weggewiesenen Personen sowie des Staates ab, in den die Wegweisung bzw. die Überstellung erfolgt.