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22.7185 · Fragestunde. Frage · 2022-03-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit der Umstrukturierung wurde die rechtliche Unterstellung des Grenzwachkorps in Frage gestellt. Zu diesem Zeitpunkt seien sämtliche Verfahren, welche aufgrund eines Ereignisses mit Tatzeitpunkt nach dem 1. Januar 2021 eröffnet wurden, vorläufig durch die Militärjustiz suspendiert, resp. wird die Voruntersuchung nach der zeitkritischen Beweissicherung nicht weitergeführt.

- Ist diese Information korrekt?

- Wie gedenkt der Bundesrat mit dieser Rechtsunsicherheit umzugehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die rein organisatorische Zusammenführung der Einheiten Zoll und Grenzwachtkorps in den Direktionsbereich Operationen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit hat keine Auswirkungen auf die strafrechtliche Unterstellung der Mitarbeitenden.

Sowohl das Militärkassationsgericht als auch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes haben festgelegt, dass für die Zuständigkeit an der gegenwärtigen Gesetzeslage anzuknüpfen sei. Die Mitarbeitenden des Direktionsbereichs Operationen, die dem Grenzwachtkorps angehören, sind somit weiterhin der Militärjustiz unterstellt.

Die sistierten Verfahren werden wiederaufgenommen und können abgeschlossen werden.