22.7209 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das BAG wurde beauftragt, bis Ende 2022 rechtliche Grundlagen für die subsidiäre Finanzierung von Patientenorganisationen zu prüfen.
- Werden bei der Erstellung des Berichts die namentlich bezeichneten Akteure, insbesondere ProRaris, miteinbezogen?
- Der Bericht "Patientenrechte und Patientenpartizipation" von 2015 zeigt bereits Handlungsmöglichkeit auf. Folgen nun konkrete Handlungsoptionen?
- Wird der Bericht einen konkreten Umsetzungsplan mit Schritten ab 2023 enthalten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Prüfung, ob und wie eine rechtliche Grundlage für die subsidiäre Finanzierung der Beratungs- und Informationstätigkeit von Patientenorganisationen geschaffen werden soll, hat sich pandemiebedingt etwas verzögert und konnte erst kürzlich gestartet werden. Die relevanten Akteure wie ProRaris werden zu gegebener Zeit in die Arbeiten einbezogen. Der Prüfauftrag wird mit der Umsetzung der noch hängigen Motion 21.3978, "Für eine nachhaltige Finanzierung von Public-Health-Projekten des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten", abgestimmt werden müssen. Die konkreten Handlungsoptionen und ein allfälliger Umsetzungsplan können erst im weiteren Verlauf der Arbeiten aufgezeigt werden.