22.7293 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Zu Beginn der Session, als über den Nachtragskredit für Sofortmassnahmen beim Herdenschutz und Wolfsmanagement beraten wurde, stellte sich heraus, dass das BAFU die Finanzkommission des Nationalrats fälschlicherweise dahingehend informierte, dass für die genannten Massnahmen keine rechtliche Grundlage bestehe. Aber nach Artikel 10ter Absatz 1 Buchstabe d der Jagdverordnung ist es möglich, dass sich das BAFU an der Finanzierung solcher Massnahmen beteiligt.
Wurde der Bundesrat über diese beunruhigende Fehlangabe informiert, und was hält er davon?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)