22.7314 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Schutzbedürftigkeit und Strapazen des Krieges unterscheiden sich nicht nach Staatsangehörigkeit.
Weshalb werden Drittstaatenflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, in ihr Heimatland zurückzukehren, aus dem Verfahren für den Schutzstatus S ausgeschlossen?