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22.7350 · Fragestunde. Frage · 2022-05-31

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Zur Unterstützung der Familien und der Unternehmen haben Italien und Grossbritannien eine Steuer auf den ausserordentlichen Gewinnen der Öl- und Gasgiganten eingeführt.

Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die ausserordentlichen Gewinne der multinationalen Unternehmen zu besteuern, um die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zu entlasten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Entwicklung der Energiepreise untersucht und konkrete Handlungsmöglichkeiten näher evaluiert. Angesichts des derzeit noch moderaten Anstiegs der Inflation und der bestehenden Mechanismen im Bereich der Sozialhilfe und der Renten ist der Bundesrat der Ansicht, dass derzeit keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich sind. Gegen eine Sondersteuer auf "Übergewinne" von Unternehmen (Windfall Profits Tax, Steuer auf Marktlagengewinne) sprechen im Besonderen folgende Argumente;

Die Abgrenzung der "Übergewinne" ist schwierig.

Die Sondersteuer bedürfte einer Verfassungsänderung.

Die Sondersteuer wäre standortschädlich. Unternehmen würden diese Sondersteuer in ihre Standortüberlegungen einfliessen lassen und allenfalls auf entsprechende Investitionen in der Schweiz verzichten.

Die sogenannten "Übergewinne" werden bereits jetzt besteuert.

Im konkreten Fall von Erdöl und Erdgas produzierenden Unternehmen ist zudem festzuhalten, dass diese Unternehmen ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, so dass sie nicht unter eine schweizerische Sondersteuer fallen würden.

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